03.08.2020

Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember

Der Corona-Lockdown brachte einen zusätzlichen Push für die Einführung digitaler Notariatsakte. Derzeit ist die zugrunde liegende Gesetzesänderung aber noch befristet.
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Corona-bedingt wurden auf einen Schlag mehrere weitere digitale Amtshandlungen beim Notar möglich
Corona-bedingt wurden auf einen Schlag mehrere weitere digitale Amtshandlungen beim Notar möglich - Symbolbild (c) Adobe Stock - fizkes
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Während des Corona-Lockdowns musste es plötzlich ganz schnell gehen: Die Digitalisierungsstrategie der Notare in Österreich bekam einen unerwarteten Push. War etwa die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich, kam im Frühling nun mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären.

Begonnen hat die Digitalisierung der heimischen Notariate freilich nicht erst jetzt sondern bereits vor 20 Jahren. Im Jahr 2000 machte die Notariatskammer (ÖNK) mit cyberDOC, dem elektronischen Urkundenarchiv des österreichischen Notariats, den Anfang. Dieses sorgt für die sichere und vertrauliche Archivierung und Zustellung von Dokumenten. Ein bahnbrechender Schritt – hat das österreichische Notariat damit doch eine Führungsrolle bei e-Government-Lösungen übernommen. Mittlerweile wurden mehr als 2,2 Millionen notarielle Urkunden signiert und nach dem neuesten Stand der Technik verschlüsselt, gespeichert und abgelegt.

Diese digitalen Amtshandlungen sind zumindest bis 31. Dezember möglich

Zurück in die Gegenwart: “Ausbau und Festigung unserer Vorreiterrolle im österreichischen Rechtssystem als Schnittstelle zwischen analoger und digitaler Welt ist ein wesentliches Anliegen”, sagt ÖNK-Präsident Michael Umfahrer heute. Er spricht damit nicht nur sein Herzensprojekt, die digitale GmbH-Gründung, an, sondern auch die oben erwähnten neu ermöglichten digitalen Amtshandlungen, für die freilich genaue, gesetzlich festgelegte Anforderungen bestehen.

Michael Umfahrer
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

Notariatsakte

Konkret handelt es sich dabei erstens um Notariatsakte, die nun prinzipiell digital erstellt werden können. Bei bestimmten Arten von Verträgen sieht das Gesetz zwingend die Errichtung des Vertrages in Form eines Notariatsaktes vor, etwa bei Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) oder Stiftungserklärungen für die Gründung einer Privatstiftung.

Beglaubigungen

Zweitens können nun auch Beglaubigungen – etwa von Unterschriften – digital, ohne persönliche Anwesenheit beim Notar durchgeführt werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Identifikation der Beteiligten korrekt durchgeführt wird und dass der Notar seine Beratungs- und Beistandspflichten erfüllen kann. Die notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer händischen Unterschrift bzw. elektronischen Signatur bzw. die Identität einer bestimmten Person, die eine Urkunde unterschreibt. Im Unterschied zum Notariatsakt sagt die Beglaubigung über Inhalt und Richtigkeit der Urkunde nichts aus. Der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschrift. Relevant ist dies bei Eintragungen ins Grundbuch bzw. ins Firmenbuch.

Notarielle Protokolle

Drittens: Notarielle Protokolle und die vom Notar daraus ausgestellten Beurkundungen sind ebenfalls öffentliche Urkunden, denen erhöhte Beweiskraft zukommt, die nun digital möglich sind. Notarielle Protokolle werden unter anderem über den Verlauf von Gesellschafterversammlungen abgefasst. Zum Beispiel bei Beschlüssen zur Änderung von GmbH-Verträgen.

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Ausgenommen sind dagegen Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen. Sie können weiterhin nicht elektronisch errichtet werden. Vorerst ist die den neu ermöglichten digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung zudem bis 31. Dezember 2020 befristet. Eine Fortführung auch nach den unmittelbaren Corona-Maßnahmen steht jedoch bereits im Raum. Und das mit gutem Grund: Rund 200 Mal wurden die neuen digitalen Amtshandlungen schon in Anspruch genommen.

So verläuft die digitale Amtshandlung beim Notar

Die Notare gehen auch bei der digitalen Amtshandlung mit der gewohnten Genauigkeit vor und sorgen so für Rechtssicherheit. Bevor ein Notariatsakt oder eine Beglaubigung online erfolgen kann, muss die Identität des Klienten digital festgestellt werden. Dazu gibt es Verfahren, die in der Notar-E-Identifikations-Verordnung geregelt sind. Der Notar führt in diesem Zusammenhang wie bisher allfällige Prüfungen hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch.

Kommunikation, Beratung und individuelles Erarbeiten der Dokumente sind dabei auch im digitalen Prozess weiterhin zentraler Kern der notariellen Beratung, wie Umfahrer betont. “Wo persönlicher Kontakt nicht möglich oder sinnvoll ist, kann das per Telefon oder Videokonferenz erfolgen”, so der ÖNK-Präsident. Wenn die Dokumente fertig vorbereitet sind, “treffen” sich Notar und Klient in einer Videokonferenz. Im Rahmen der Videokonferenz bringt der Klient unter Aufsicht des Notars seine qualifizierte elektronische Signatur an. Danach bringt der Notar bei den Beglaubigungen noch die Beglaubigungsklausel und Beurkundungssignatur auf. Die Dokumente werden anschließend, wie auch bei den analog errichteten Urkunden, dort eingesetzt, wo sie benötigt werden. Also etwa bei Eingaben an das Grundbuch oder an das Firmenbuch.

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Das Wärmepumpen-Startup Heizma von Alexander Valtingojer (Founder Coinpanion), Michael Kowatschew (ehemaliger Sigma Squared-Präsident) und Valentin Perkonigg (Brickwise) wurde am 27.03.2024 in Wien gegründet. Im September berichtete man bereits von einem Mitarbeiter:innen-Wachstum, brutkasten berichtete, und stellte zwei Monate danach den ehemaligen HalloSonne-Cheftechniker Peter Peter Astl als technischen Direktor ein. Nun gibt es weitere Erfolgsmeldungen.

Heizma mit klimaneutralen Wärmepumpen

Heizma spezialisiert sich auf die Installation von Wärmepumpen und möchten damit eine Lösung für eines der aktuell drängendsten Probleme entwickeln: das Heizen in privaten Haushalten, welches als drittgrößtes Klimaproblem Europas gilt.

Alleine in Österreich sind noch immer über 1,3 Millionen Haushalte mit Öl- und Gasheizungen ausgestattet, die einen erheblichen CO2-Ausstoß verursachen. Mit der Gründung des Unternehmens ist das Gründer-Trio angetreten, um Hausbesitzer:innen einen “möglichst schnellen und einfachen Umstieg auf klimaneutrale Wärmepumpen zu ermöglichen”.

Um sich vom Mitbewerb zu differenzieren, wurden vom ersten Tag an möglichst viele Arbeitsprozesse digitalisiert und ein Komplettpaket entwickelt, das die Installation der Wärmepumpe inklusive sämtlicher Elektroleistungen sowie Förderantragabwicklung aus einer Hand umfasst. Nach Beauftragung kümmert sich das mittlerweile siebzigköpfige Heizma-Team um die Auftragsabwicklung.

500 Stück verkauft

Mit diesem Ansatz gelang es Heizma seit seinem Bestehen 500 Wärmepumpen zu verkaufen und Aufträge in Summe von über zehn Millionen Euro zu erzielen.

“Wir haben Heizma mit dem Versprechen gegründet, die Wärmewende von Haushalten ohne großen Zeit- und Geldaufwand möglich zu machen. Mit 500 verkauften Wärmepumpen im Gründungsjahr haben wir unsere hochgesteckten Erwartungen weit übertroffen. Ohne unseren unbeschreiblichen Teamgeist wäre es schlicht unmöglich gewesen, innerhalb so kurzer Zeit zum Marktführer in unserer Branche aufzusteigen”, sagt Heizma-Geschäftsführer Kowatschew.

Heizma kooperiert mit Bosch und Panasonic

Um diesen Wachstumskurs fortzusetzen, hat das Startup Kooperationen mit Herstellern wie Bosch, Viessmann, LG, Panasonic und iDM abgeschlossen. Im Frühjahr 2025 möchte Heizma sein Angebot unter der Leitung von Astl um Photovoltaik-Lösungen erweitern.

Zudem ist die Gründung eines weiteren Betriebs für Tirol und Vorarlberg in Planung, um auch die beiden westlichsten Bundesländer ohne Partnerbetriebe abdecken zu können.

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