31.05.2021

NÖ-Startup Aviloo testet für ÖAMTC gebrauchte E-Auto-Batterien

Aviloo hat ein unabhängiges Testverfahren für E-Auto-Batterien entwickelt, das nun mit dem ÖAMTC in den Markt startet.
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Aviloo startet mit dem ÖAMTC in die Markteinführung des E-Auto-Batterie-Tests © Aviloo
Aviloo startet mit dem ÖAMTC in die Markteinführung des E-Auto-Batterie-Tests © Aviloo

Der Zustand der Batterie ist einer der wichtigsten Faktoren, wenn es darum geht, den Wert eines gebrauchten E-Autos zu bestimmen. Allerdings können Käufer solcher Autos den Zustand der Batterie schwer selbst einschätzen. Dabei will der Autoclub ÖAMTC künftig helfen und zwar mit der Technologie des niederösterreichischen Startups Aviloo. Ab Juni können Gebrauchtwagen zum Batteriecheck zu bestimmten ÖAMTC-Stützpunkten gebracht werden.

Bestimmt bis zu 50 Prozent des Restwerts

Die Batterie bestimmt laut Aviloo bis zu 50 Prozent den Restwert eines gebrauchten E-Fahrzeugs. Das Startup begann 2016 mit der Entwicklung eines unabhängigen Diagnoseverfahrens für Batterien in E-utos und PlugIn-Hybriden. “Traktionsbatterien sind chemische Energiespeicher, die durch Belastung einem natürlichen Alterungsprozess unterliegen und mit der Zeit ihre Speicherfähigkeit verlieren. Ebenso kann das Nutzungsverhalten wie zum Beispiel ein permanenter Bleifuß, oder häufiges Laden mit hohen Ladeleistungen zu schnellerer Alterung der Batterie in E-Autos führen”, sagt Nikolaus Mayerhofer von Aviloo.

Aviloo-Testbox anschließen und fahren

180 Euro kostet ein Aviloo-Test beim ÖAMTC. Die Batterie muss für den Test nicht ausgebaut werden. Die Testbox sammelt an der OBD-Schnittstelle des Autos die entsprechenden Daten, die dann ausgewertet werden. An einigen ÖAMTC-Stützpunkten können Mitglieder diese Testbox an ihren Bordcomputer anbringen lassen und erhalten eine Anleitung, wie sie den Test durchführen können. Dafür ist eine Fahrt notwendig, bei der die Batterie entleert wird. Danach erhält man ein Prüfzertifikat, auf dem die Alterung der Batterie in Prozent angegeben wird.

Mit dieser Box testet Aviloo die Batterie von E-Autos © Aviloo
Mit dieser Box testet Aviloo die Batterie von E-Autos © Aviloo

Für Aviloo, das erst im Jänner die Fertigstellung des Verfahrens verkündet hatte, ist der ÖAMTC Partner für die erste Markteinführung: “Auf der Suche nach einer geeigneten Diagnosemöglichkeit haben wir uns an bereits etablierte Unternehmen gewandt, jedoch war das Thema für diese zu komplex”, sagt ÖAMTC-Experte Christian Klejna. „Mit AVILOO wurde ein Partner gefunden, den wir von Beginn an begleiten. Durch unsere langjährige Erfahrung konnten wir wertvolle Insights aus der Praxis liefern und nun gemeinsam das innovative Diagnosesystem am Markt einführen.“ In Deutschland arbeitet Aviloo zudem bereits mit dem TÜV Rheinland zusammen.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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