15.02.2024

No Border-Gründer: „Wir haben 25.000 Blumensträuße in zwei Tagen verschickt“

Der österreichische Gründer Fabian Richter bietet mit seinem Startup No Border Firmen eine Cross-Border-Fulfillment-Lösung. In Ortenburg bei Passau betreibt er gemeinsam mit seinem Co-Founder David Niederhofer in einer aufgelassenen Möbelfabrik ein 3500 Quadratmeter großes Logstikzentrum. Im Gespräch mit brutkasten erläutert Richter die nächsten Wachstumsschritte und wie er in Spitzenzeiten 130 Leute beschäftigt.
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Fabian Richter (rechts) mit seinem Co-Founder Daniel Niederhofer | (c) Christian Haidl

Wer heutzutage im dynamischen Marktumfeld des Online-Handels bestehen möchte, der braucht es: ein effizientes Fulfillmentsystem. Aufgrund der Komplexität lagern Firmen diese Dienstleitung in der Regel an externe Profis aus. So müssen Abläufe präzise koordiniert werden – angefangen von der Abwicklung von Bestellungen über die Lagerverwaltung bis hin zum Versandprozess. Eine Lösung dafür möchte der österreichische Gründer Fabian Richter mit seinem Startup No Border E-Commerce bieten. Das Unternehmen wurde im Sommer 2020 gegründet und bietet Firmen ein Fulfillment-Service und die entsprechende Lagerlogistik. Zu den Kunden zählen beispielsweise bekannte Unternehmen wie der österreichische Getränkehersteller Pfanner oder der deutsche Blumenhändler Blume2000.

No Border bietet Cross Border Fulfillment

No Border hat sich auf ein sogenanntes „Cross Border Fulfillment“ spezialisiert. Die Versandware von Kunden wird dabei in einem eigenen Versandlager gelagert sowie verpackt und ad-hoc nach Bestelleingang zu günstigen Inlandskonditionen versendet. Zu den Kernmärkten zählen unter anderem Österreich, Deutschland und Frankreich. „Durch die Direkteinspeisung sind über 90 Prozent aller Sendungen binnen zwei Tagen beim Empfänger in Frankreich“, so Richter gegenüber brutkasten.

Der Versand erfolgt dabei aus einem Lager, das sich im niederbayrischen Ortenburg befindet – nicht weit von Passau und der Grenze zu Österreich. Für den Versand arbeitet das Unternehmen mit bekannten Logistikpartnern zusammen – dazu zählen unter anderem die Österreichische Post sowie in Deutschland DHL oder GLS. „60 Prozent der Pakete, die in Österreich ankommen, werden in Deutschland versendet. Das ist natürlich ein interessanter Markt für uns“, so der Gründer weiter.

Einen Einblick ins Lager von No Border liefert ein Clip, der gemeinsam mit Warda Network rund um Eugen Prosquill gedreht wurde.

Umsätze in Millionenhöhe

Ursprünglich stammt Richter aus Villach und hat nach seiner Zeit am bekannten Skigymnasium Stams an der TU Wien Maschinenbau studiert. Dort lernte er auch seinen Co-Founder David Niederhofer kennen, der ursprünglich aus Bayern stammt. Schon während des Studiums beschäftigte sich der Gründer mit E-Commerce und hat selbständig als Amazon-Seller diverse Waren verkauft.

„Während Corona hatten wir nicht wirklich was zu tun und so entstand die Idee zur Gründung von No Border. Wir wollte für normale Online-Shops das realisieren, was Amazon im FBA für seine Seller macht. Keine Lagerung in Österreich aber trotzdem Primeversand nach Österreich. Das war von Anfang an die Idee“, so Richter.

Die Firma wurde mit 1000 Euro gegründet und mithilfe von Bootstrapping aus dem Cashflow hochgezogen. „Wir haben bislang kein Investment und keinen Kredit aufgenommen“, so Richter. Mittlerweile beschäftigt das Gründerduo 18 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter:innen und weitere fünf geringfügig Beschäftigte. Die Umsätze im letzten Jahr beliefen sich auf einen Millionenbetrag.

Startup schafft es auch Spitzenzeiten abzudecken

Als Lagerhalle dient eine aufgelassene Möbelfabrik. Sie verfügt über 3500 Quadratmeter, wobei Lagerfläche 2024 nochmals um 3000 Quadratmeter erweitert wird. In der rund 7500 Einwohner:innen zählenden Ortschaft kennt die beiden Gründer mittlerweile fast jeder. Das hat auch einen Grund: So wurden in der Vergangenheit auch schon Bewohner:innen aus der Ortschaft rekrutiert, um Spitzenzeiten abzudecken – darunter eine Muttertagsaktion für Blume2000. „Wir haben damals 25.000 Blumensträuße in zwei Tagen verschickt. Dafür beschäftigten wir kurzeitig über 130 Leute.“ Weitere Spitzenzeiten treten in der Vorweihnachtszeit auf.

Gründer wollen mit Investment wachsen

Und die Nachfrage nach der Cross-Border-Fulfillment-Lösung von No Border ist trotz der Inflation gegeben. „Wir konnten zum zweiten Mal in Folge unseren Umsatz verdreifachen und wir sind auch dieses Jahr auf gutem Weg unseren Umsatz nochmals zu verdreifachen“. Bis Ende des Jahres plant das Unternehmen den Abschluss einer Finanzierungsrunde, um das Wachstum zu beschleunigen. Das Kapital soll unter anderem in eine Logistikhalle und weitere Automatisierungstechnik fließen. Zudem arbeitet das Startup an der Entwicklung einer eigenen Software, um Prozesse zu automatisieren – schließlich möchte das Startup auch für den nächsten Muttertag gerüstet sein.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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