13.04.2023

nista.io: Gratis-Software soll Unternehmen beim Energiesparen helfen

Die Energiesparsoftware des österreichischen Startups nista.io gibt es jetzt auch als Gratisversion. Aus einem anderen Projekt, das im Vorjahr geplant war, wurde dagegen nichts.
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nista,Gratis-Software
Das Team vom Energiespar-Startup nista.io (c) nista.io

Die Energiesparsoftware des österreichischen Startups nista.io gibt es jetzt auch als Gratisversion. Damit möchte nista.io Unternehmen den Einstieg ins Energiesparen erleichtern. Vor allem auch kleinere und mittlere Unternehmen sollen so niederschwelligen Zugang zum Energiespar-Tool bekommen.

Künstliche Intelligenz soll Energieverbrauch tracken

nista.io hilft Unternehmen dabei, ihren Energieverbrauch zu senken und infolgedessen CO₂-Emissionen zu senken. Dabei kommt Künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz, die den individuellen Verbrauch der einzelnen Unternehmen erkennt. Basierend auf diesen Daten schlägt die mitlernende Software Einsparmaßnahmen vor. Das von nista.io ermöglichte Einsparungspotenzial beim jährlichen Energieverbrauch soll eigenen Angaben zufolge bei bis zu 20 Prozent liegen.

Neben der neuen Gratis-Version gibt es auch weiterhin die Bezahlvariante im Abo-Modell, die zusätzliche Features aufweist. Wenn den Kund:innen die Gratisversion gefällt, können sie auf ein Bezahl-Abo upgraden.

Auf den Geschmack bringen

Laut Jakob Kreisel, Energieexperte bei nista.io, hilft der kostenlose Zugang Unternehmen, “einen Überblick Ihres Gesamtverbrauchs zu bekommen und ein Gefühl dafür zu entwickeln“. Gerade in kleineren Betrieben oder KMUs sei das ein wichtiger Schritt, um Überraschungskosten zu vermeiden.

„Wir sind der Meinung, dass jedes Unternehmen die Möglichkeit haben sollte, Energie sparen zu können“, führt nista.io außerdem als Motivation für den Launch an. Dadurch sollen nicht nur größere Unternehmen, die sich die Nutzung leisten können, von der Software profitieren. Die Idee der Free-Variante sei es außerdem, potenzielle Kund:innen auf den Geschmack zu bringen.

Ansicht der Gratisversion von nista.io (c) nista.io

Energiespar-App für Privatpersonen nicht durchgesetzt

Die Gratissoftware ist der neueste Launch des 2020 gegründeten österreichischen Startups. Im vergangenen Jahr hatte das Software-Unternehmen ein neues Produkt angekündigt, den „Energy Coach“ für Privathaushalte, wie der brutkasten berichtete. Dieser sollte es privaten Endverbraucher:innen ermöglichen, den Energieverbrauch im eigenen Haushalt zu tracken und zu senken. Dazu kündigte nista.io eine Corporate-Kickstarter-Kampagne an, wo große Netzbetreiber ihren Kund:innen den Energy Coach in einem B2B2C-Modell zur Verfügung stellen sollten.

Aus dieser Kampagne wurde nichts. Die Großunternehmen zeigten zwar laut Auskunft von nista.io Interesse, konnten aber innerhalb des von nista.io anvisierten Zeitrahmens nicht das benötigte Budget freigeben. Der Energy Coach für private Nutzer:innen konnte also nicht vorfinanziert werden und sich nicht durchsetzen, woraufhin nista.io ihn wieder zurücknahm.

B2B bleibt 2023 im Fokus

In den vergangenen Monaten konnte nista.io mit mehr als 15 neuen Kund:innen, darunter Krenhof GmbH, Lafarge, Takeda und Alpla, Partnerschaften eingehen. In diesem Jahr soll der Fokus definitiv weiterhin im B2B-Bereich bleiben.

Der kostenlose Softwarezugang ist ab sofort auf der Website von nista.io verfügbar. Unternehmen können sich registrieren und erhalten Einblick in ihre Stromverbräuche, um den eigenen Energieverbrauch zu überwachen und daraus Einsparungsmaßnahmen abzuleiten.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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