20.12.2018

niceshops übernimmt Mehrheitsanteile an Beauty-Onlineshop Cosmeterie

Der vor drei Jahren gegründete österreichische Beauty-Onlineshop Cosmeterie vertreibt kleine und aufstrebende Kosmetik-Marken, die einer breiten Masse noch nicht bekannt sind. Nun übernimmt niceshops aus der Steiermark die Mehrheitsanteile an Cosmeterie.
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(c) wimmer: Der Onlineshop Cosmeterie wurde vor drei Jahren von der Beauty-Bloggerin Sophie Ryba gegründet

Der steirische Onlinehändler niceshops hat sich auf die Entwicklung von Onlineshops für Nischenprodukte spezialisiert und sich über die Laufe der Jahre in der E-Commerce-Branche international einen Namen gemacht – nicht zuletzt durch zahlreiche Übernahmen. So kaufte niceshops im Jahr 2017 beispielsweise fromaustria.com, den bekanntesten Onlineshop für österreichische Produkte (der brutkasten berichtete). Wie nun bekannt wurde, setzt niceshops seine Einkaufstour fort und erwirbt Mehrheitsanteile an dem österreichischen Beauty-Onlineshop Cosmeterie.

+++ DB Schenker-CEO Schweighofer über Digitalisierung in der Logistik +++

Onlineshop für kleine Marken

Cosmeterie wurde vor drei Jahren von der Beauty-Bloggerin Sophie Ryba als Marketplace ins Leben gerufen. Ziel sei es laut Gründerin gewesen, recht unbekannten aber aufstrebenden Marken im umkämpften Beauty-Markt die Chance für einen vernünftigen Onlineauftritt zu geben. Durch den neuen Mehrheitseigentümer erhofft sich Ryba, die auch künftig Geschäftsführerin von Cosmeterie bleibt, zusätzliche Expertise in den Bereichen Logistik und Kundenmanagement zu erhalten.

„Nach einer starken Wachstumsphase von Cosmeterie, merkten wir immer mehr, dass das Angebot der Trendkosmetik den richtigen Zeitgeist getroffen hat. Allerdings stand uns das Modell des Marketplaces mit steigender Kundenanzahl immer mehr im Weg – zum einem die Herausforderung der Logistik (jeder Shop versendet mit anderem Dienstleister), zum anderen die Versandkosten und die Verfolgungsmöglichkeit der Sendung“, so Ryba. Nach der Übernahme hält die niceshops GmbH nun 51 Prozent, Ryba 29,7 Prozent, sowie drei private Investoren 19,3 Prozent der Anteile.

niceshops möchte Portfolio erweitern

Wie Christoph Schreiner, einer der Geschäftsführer der niceshops GmbH, betont, wolle sich der steirische Onlinehändler mit der Übernahme von Cosmeterie sein Portfolio um einen zusätzlichen Nischen-Shop erweitern. „Das Team von Cosmeterie besteht aus absoluten Experten im Bereich der Trendkosmetik. Sie ergänzen unsere Kompetenzen perfekt”, so Schreiner und fährt fort: „Wir sehen aufgrund des guten Netzwerks und des hohen Ansehens, das die Cosmeterie in der österreichischen Beauty-Szene genießt, ein großes Umsatzpotential.“

Durch die Partnerschaft mit niceshops soll laut Ryba die Internationalisierung von Cosmeterie forciert und neue Märkte erschlossen werden.“Da wir durch immer höhere Nachfrage eine Internationalisierung anstreben, suchten wir einen Partner, der uns nicht nur Finanzierung und Logistik abnimmt, sondern auch viel Erfahrungswert im internationalen E-Commerce-Bereich hat“, so Ryba.

David gegen Goliath

Ein Blick auf die Zahlen lässt erkennen, dass im hart umkämpften Onlinehandel auch „kleinere“ Anbieter gegenüber dem Branchenriesen Amazon bestehen können. niceshops würde laut eigenen Angaben pro Tag rund 6.400 Pakete versenden. Der Umsatz für 2018 beträgt rund 38 Millionen Euro, wobei nicehops in den letzten Jahren Wachstumsraten von 40 bis 70 Prozent aufweisen konnte.


=> zum Marketplace von Cosmeterie

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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