04.07.2025
WACHSTUM

niceshops: Nach Krisenjahren erhofft sich neues Führungsteam 160 Mio. Euro Umsatz

Das steirische E-Commerce-Scaleup niceshops hat nach schwierigen zwei Jahren nun wieder positive Nachrichten zu verkünden. 
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Das neu formierte Führungsteam von © niceshops (v.l.n.r.): Christian Moser, Roland Fink, Carina Hödl, Christoph Schreiner, Stella Lucchesi Palli und Dario Käfer.

Die letzte Schlagzeile aus dem Hause niceshops sorgte für Aufmerksamkeit: 2024 musste das steirische E-Commerce-Scaleup rund 20 Prozent seiner Belegschaft kündigen, um auf anhaltende Verluste zu reagieren (brutkasten berichtete). Doch ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass niceshops davor lange Zeit einen beachtlichen Wachstumskurs hingelegt hatte.

Nach der Gründung 2010 entwickelte sich das Unternehmen zu einem wachstumsstarken E-Commerce-Player im deutschsprachigen Raum. Jahr für Jahr lieferte es starke Jahresbilanzen, knackte 2020 die Umsatzmarke von 100 Millionen Euro und verzeichnete nach eigenen Angaben ein jährliches Umsatzwachstum von 40 bis 70 Prozent (brutkasten berichtete). 

2022 setzte sich der Umsatztrend zwar noch fort, doch erstmals schrieb niceshops dabei Verluste. Im darauffolgenden Jahr gelang es zwar, diese Verluste zu reduzieren, der Umsatz ging allerdings leicht zurück. Nun meldet sich das Unternehmen aber mit einer deutlich positiveren Zwischenbilanz zurück.

Fokus auf Profitabilität

Für das laufende Geschäftsjahr erwartet niceshops ein deutliches Wachstum. Seit Jahresbeginn wurden bereits 27 neue Mitarbeiter:innen eingestellt. In einer offiziellen Presseaussendung heißt es, man habe eine „erfolgreiche Konsolidierungsphase im Jahr 2024“ abgeschlossen, die nun ein Umsatzplus im zweistelligen Prozentbereich sowie ein EBITDA von über sechs Millionen Euro bringe. Für 2025 erwarte man einen „Umsatz von rund 160 Millionen Euro und einen deutlichen Gewinn“, heißt es vom Unternehmen. Der Fokus liege dabei klar auf Profitabilität.

Neues Führungsteam

Das ist aber noch nicht alles: Auch an der Unternehmensspitze stellt sich niceshops neu auf. Die bisherige Geschäftsführerin Barbara Unterkofler übergibt ihre Position an Carina Hödl, die seit rund sieben Jahren Teil des Teams ist. Gemeinsam mit den Gründern Roland Fink und Christoph Schreiner wird sie künftig das Führungstrio bilden.

Die Verantwortungsbereiche sind dabei klar verteilt: Fink übernimmt Finance und Payment Services, Schreiner widmet sich Delivery, Data & Analytics, B2B sowie Business Development. Hödl verantwortet künftig Software Engineering & IT Services, Legal sowie Brand & PR.

„Mit der Erweiterung unserer Führung stellen wir sicher, dass wir alle Schlüsselbereiche auf höchster Ebene verankern und unser Unternehmen wirtschaftlich nachhaltig in die Zukunft führen“, so Fink. Mit dieser Neuaufstellung sehe sich niceshops gut gerüstet, um die nächsten Wachstumsschritte erfolgreich zu meistern.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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