04.07.2025
WACHSTUM

niceshops: Nach Krisenjahren erhofft sich neues Führungsteam 160 Mio. Euro Umsatz

Das steirische E-Commerce-Scaleup niceshops hat nach schwierigen zwei Jahren nun wieder positive Nachrichten zu verkünden. 
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Das neu formierte Führungsteam von © niceshops (v.l.n.r.): Christian Moser, Roland Fink, Carina Hödl, Christoph Schreiner, Stella Lucchesi Palli und Dario Käfer.

Die letzte Schlagzeile aus dem Hause niceshops sorgte für Aufmerksamkeit: 2024 musste das steirische E-Commerce-Scaleup rund 20 Prozent seiner Belegschaft kündigen, um auf anhaltende Verluste zu reagieren (brutkasten berichtete). Doch ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass niceshops davor lange Zeit einen beachtlichen Wachstumskurs hingelegt hatte.

Nach der Gründung 2010 entwickelte sich das Unternehmen zu einem wachstumsstarken E-Commerce-Player im deutschsprachigen Raum. Jahr für Jahr lieferte es starke Jahresbilanzen, knackte 2020 die Umsatzmarke von 100 Millionen Euro und verzeichnete nach eigenen Angaben ein jährliches Umsatzwachstum von 40 bis 70 Prozent (brutkasten berichtete). 

2022 setzte sich der Umsatztrend zwar noch fort, doch erstmals schrieb niceshops dabei Verluste. Im darauffolgenden Jahr gelang es zwar, diese Verluste zu reduzieren, der Umsatz ging allerdings leicht zurück. Nun meldet sich das Unternehmen aber mit einer deutlich positiveren Zwischenbilanz zurück.

Fokus auf Profitabilität

Für das laufende Geschäftsjahr erwartet niceshops ein deutliches Wachstum. Seit Jahresbeginn wurden bereits 27 neue Mitarbeiter:innen eingestellt. In einer offiziellen Presseaussendung heißt es, man habe eine „erfolgreiche Konsolidierungsphase im Jahr 2024“ abgeschlossen, die nun ein Umsatzplus im zweistelligen Prozentbereich sowie ein EBITDA von über sechs Millionen Euro bringe. Für 2025 erwarte man einen „Umsatz von rund 160 Millionen Euro und einen deutlichen Gewinn“, heißt es vom Unternehmen. Der Fokus liege dabei klar auf Profitabilität.

Neues Führungsteam

Das ist aber noch nicht alles: Auch an der Unternehmensspitze stellt sich niceshops neu auf. Die bisherige Geschäftsführerin Barbara Unterkofler übergibt ihre Position an Carina Hödl, die seit rund sieben Jahren Teil des Teams ist. Gemeinsam mit den Gründern Roland Fink und Christoph Schreiner wird sie künftig das Führungstrio bilden.

Die Verantwortungsbereiche sind dabei klar verteilt: Fink übernimmt Finance und Payment Services, Schreiner widmet sich Delivery, Data & Analytics, B2B sowie Business Development. Hödl verantwortet künftig Software Engineering & IT Services, Legal sowie Brand & PR.

„Mit der Erweiterung unserer Führung stellen wir sicher, dass wir alle Schlüsselbereiche auf höchster Ebene verankern und unser Unternehmen wirtschaftlich nachhaltig in die Zukunft führen“, so Fink. Mit dieser Neuaufstellung sehe sich niceshops gut gerüstet, um die nächsten Wachstumsschritte erfolgreich zu meistern.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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