02.08.2021

Nächste Übernahme: Niceshops kauft labelhair

Nur wenige Wochen nach der Übernahme von Shöpy setzt die steirische Niceshops mit dem Kauf von labelhair den nächsten Expansionsschritt.
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labelhair-Co-Founder Christian Gsellmann und Niceshops-Geschäftsführer Christoph Schreiner
labelhair-Co-Founder Christian Gsellmann und Niceshops-Geschäftsführer Christoph Schreiner(c) Niceshops

Bereits seit Jahren fährt das steirische E-Commerce Scaleup Niceshops neben stetig wachsenden Umsätzen auch eine anorganische Wachstumsstrategie. Mit dem Ziel, zahlreiche vielversprechende Nischen im Online-Shopping zu besetzen, kaufte das Unternehmen mehrere Startups und kleine E-Commerce-Anbieter auf, etwa Cosmeterie, fromaustria, Babauba und 9Weine. Zuletzt übernahm man vor wenigen Wochen den erst 2020 gegründeten Online-Shop für Startup-Produkte Shöpy. Nun wurde die nächste Akquisition verkündet: labelhair.

Zuletzt 3,7 Mio. Euro Umsatz bei Niceshops-Neuzugang labelhair

2019 von Christian Gsellmann und Philip Leitinger gestartet ist der Online-Shop auf professionelle Haarkosmetik spezialisiert. Seit dem Start habe man den Umsatz jährlich verdoppeln bzw. verdreifachen können, heißt es in einer Aussendung. Aktuell setze man 3,7 Millionen Euro um. „Ursprünglich als Dienstleistungskunde der niceshops gestartet lag aufgrund des rasanten organischen Wachstums eine Verschmelzung auf der Hand“, heißt es weiter. Nun werde man die Internationalisierung weiter vorantreiben. Das labelhair-Team bleibe dabei erhalten. „Durch die Übernahme des Onlinegeschäfts durch niceshops können wir auf ein enormes Know-how im E-Commerce zurückgreifen. Das wird unserer Geschäftsidee zusätzlichen Schub verleihen. Die OG bleibt bestehen und am Erfolg beteiligt“, kommentiert Co-Founder Gsellmann.

Und Niceshops-Geschäftsführer Christoph Schreiner meint: „Professionelle Haarkosmetik ist ein sehr interessantes Produktsegment, das perfekt in unser Portfolio passt. Unsere Partner bringen das notwendige Branchenwissen mit. Wir nehmen ihnen die ‚Wachstumsschmerzen‘ und entwickeln labelhair gemeinsam zu einem international relevanten Vertical, von dessen Potenzial wir überzeugt sind“. Niceshops hat im vergangenen Jahr seinen Umsatz auf rund 100 Millionen Euro verdoppelt. Über die kürzlich gestartete Beteiligungsgesellschaft Niceshares will man auch vermehrt Kapitalinvestments in Startups tätigen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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