04.06.2021

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Ein Überblick.
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NFT, digital art, Digitalkunst, Kunst
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GASTBEITRAG.

Wir sollten auf den NFT Zug aufspringen und unsere Gemälde auch tokenisieren. Einen entsprechenden Smart Contract hat man recht schnell programmiert und schon heben wir uns noch weiter von der Konkurrenz ab“. Leider nicht ganz zu Ende bedacht wurde von dieser Künstlerin, welche Konsequenzen eine Tokenisierung rechtlich nach sich zieht. Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Hier ein erster Überblick, der selbstverständlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. 

1. Was sind NFTs “rechtlich” betrachtet? 

NFTs basieren auf der Blockchain-Technologie und verkörpern gewisse Rechte. Sie sind – im Gegensatz zu fungible Token – nicht frei austauschbar. Bei NFTs handelt es sich um digitale Unikate, die nur einmal auf der jeweiligen Blockchain existieren. 

Dem gegenüber sind fungible Token – etwa Ether oder Bitcoin – in größerer Anzahl und in gleicher Gestalt verfügbar. Ein Bitcoin unterscheidet sich inhaltlich nicht von einem anderen. 

Aus juristischer Perspektive interessant ist, dass NFTs gewisse Rechte verkörpern. Abhängig davon welche Rechte durch einen NFT – oder einen anderen Token – repräsentiert werden, können sich aufsichtsrechtliche Anforderungen ergeben. Die Einhaltung dieser wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (“FMA“)überprüft (siehe Punkt 2). 

Neben aufsichtsrechtlichen Themen ziehen NFTs auch weitere Fragen nach sich, etwa welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Kauf eines NFTs verbunden sind (siehe dazu unter Punkt 3). Gegebenenfalls können auch Anti-Geldwäsche Verpflichtungen auf NFTs im Kunstbereich anwendbar sein. 

Abhängig davon, ob ein (Open Source) Template eines Smart Contracts für die Erstellung eines NFT verwendet wird, oder ein eigener Smart Contract programmiert wird, könnten sich weitere (urheberrechtliche) Fragen stellen.  

Achtung: wenn du zur Erstellung eines NFT Smart Contract Templates odgl benützt, stelle sicher, dass du dadurch die Rechte an dem zu tokenisierenden Werk nicht verlierst.  

Key Takeaway: Die Verkörperung von Rechten in NFTs birgt großes Potential, sollte aber gut dokumentiert und vertraglich abgesichert sein. Wenn du Drittsoftware zur Tokenisierung von Werken verwendest, stelle sicher, dass du deine Rechte an dem Werk dadurch nicht abtrittst (AGB checken!).  

Don’t forget: Nachdem NFTs auf der Blockchain-Technologie basieren, sind damit verbundene rechtliche Herausforderungen, wie etwa eine saubere Strukturierung nach der DSGVO, zu beachten. 

2. Überblick aufsichtsrechtliche Themen im Zusammenhang mit NFTs 

Die FMA bietet auf ihrer Website ein umfassendes Informationsangebot rund um ihre Rechtsansicht zu Coins und Token. Die FMA unterteilt Token aus rechtlicher Sicht in wertpapierähnliche Security Token, Payment Token deren primärer Zweck die Bezahlfunktion ist und Utility Token, die den Inhaber:innen einen Nutzen im Hinblick auf ein bestimmtes Produkt verschaffen sollen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Token können Emittent:innen, Handelsplätze von Token sowie Verwahrer:innen gewisse Pflichten treffen. 

Zu NFTs hat sich die FMA zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht geäußert. Umso größere Bedeutung kommt der rechtlichen Strukturierung eines NFT daher zu. 

Wichtig ist unter anderem, dass einem NFT keine wertpapierähnlichen Funktionen zukommen, um die Anwendung des Wertpapieraufsichtsgesetzes, der Prospektpflicht oÄ zu vermeiden..  

In Zweifelsfällen kann eine Kontaktaufnahme mit der FMA (Kontaktstelle FinTech) erforderlich sein. 

Key Takeaway: Aufsichtsrechtliche Fragestellungen könnten sich auch rund um NFTs stellen. Bereits eine kurze Analyse schafft hier meist Klarheit. 

3. Vertragswerk iZm NFTs – business as (un)usual? 

Wie eingangs erwähnt, werden NFTs derzeit häufig in der Kunstbranche eingesetzt, um Kunstwerke zu tokenisieren. Dabei ist häufig unklar, welche Rechte nun wirklich mit einem NFT übertragen werden. 

Recht am NFT ≠ Nutzungsrecht am Werk. Man könnte denken, dass der Erwerb eines NFT, der das Kunstwerk oder eine Verlinkung dazu beinhält, auch zum Erwerb des Nutzungsrechtes am Werk führt, doch dem ist nicht per se so. Es muss vielmehr dem jeweiligen NFT eine Lizenz an der Nutzung des Werkes eingeräumt werden. Erst der Umfang dieser Lizenz regelt, wie der Inhaber des NFT mit dem Werk verfahren darf. 

Lizenzvereinbarung & NFTs: Sowohl aus Investor:innensicht als auch aus Anbieter:innensicht ist die eindeutige vertragliche Regelung von Nutzungsrechten zu empfehlen. Diese ähnelt klassischen Lizenzvereinbarungen unter Berücksichtigung der technologischen Besonderheiten. Zu prüfen ist, ob die Lizenzeinräumung bereits in den Smart Contract bzw NFT Code integriert werden kann.

Key Takeaway: Ob bei der Tokenisierung bestehender physischer Werte (zB Kunstwerke) oder iZm digitalen Werken, ist die vertragliche Absicherung zwischen Urhebern und Erwerbern essentiell; erst dadurch gehen Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken über. Eine vertragliche Regelung kann unter Umständen bereits im Code des NFT/Smart Contracts erfolgen. 

4. Vorsicht bei der Bewerbung von NFTs

Das Anwendungsgebiet von NFTs wird zwar immer breiter, doch kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass der/die “durchschnittliche:r Verbraucher:in” weiß, was ein NFT ist bzw welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Erwerb eines solchen einhergehen. 

Eine etwaige Bewerbung von NFTs hat daher klar zum Ausdruck zu bringen, welche Rechte mit dem NFT erworben werden

Es ist darzustellen, ob durch den NFT Nutzungsrechte an dem Original, das Recht, eine physische Kopie des Werkes anzufordern, oder aber bloß ein Link zu einer digitalen Abbildung eines Werkes verkörpert werden. Falls dies nämlich nicht klar hervorkommt, könnten die entsprechenden Aussagen als “irreführende Geschäftspraktik” iSd UWG gewertet werden. Das könnte – neben dem Vertrauensverlust in dein Unternehmen – Unterlassungs- und Schadenersatzpflichten auslösen. 

Key Takeaway: Stelle sicher, dass potentiellen Erwerber:innen von NFTs klar ist, welche Rechte der jeweilige NFT verkörpert. 

Fazit 

NFTs haben das Potential viele Geschäftsbereiche – auch abseits des Kunstmarktes – zu revolutionieren. Derzeit sind aber noch viele Fragen rundum NFTs ungeklärt. 

Um Geschäftsmodelle, die NFTs nutzen, nachhaltig abzusichern, empfiehlt sich einerseits eine regulatorische Prüfung des Modells und andererseits die umfassende vertragliche Absicherung (evtl direkt in den Code integriert). 

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinung und Erfahrung des Autors wieder.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

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Grizzly.jobs jobsuche ki-bot chatbot grizzly
Das Founding Team von Grizzly.jobs: Hinten (v.l.): Kyrillus Mehanni, Oliver Liebmann, Lucas Raschek; Vorne: Christoph Ostertag, Markus Hirzberger

Wie verhält man sich am besten, wenn man einem Grizzly-Bären begegnet? Laut sein oder auf einen Baum klettern? Einer Internet-Recherche zufolge hilft bei einem Angriff wenig, sich tot stellen ist wohl die beste Lösung. Der Vergleich von einem Grizzly zum Jobmarkt ist daher nur schwer zu ziehen, hier braucht es einige Gedankensprünge.

Die hat das junge Wiener Startup Grizzly unternommen, hier trifft man bei der Jobsuche auf einen Bären. Mit seinem KI-gestützten Jobagenten Bärnhard will das fünfköpfige Founding-Team die Jobsuche einfacher und schneller gestalten. Nutzer:innen können in der Web-App mit Bärnhard chatten und angeben, ob bei der Firmensuche zum Beispiel auch Themen wie Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollten. Der Jobagent durchsucht derzeit täglich Jobs von rund 1.500 Unternehmen österreichweit. Findet er etwas Passendes, wird eine kurze Erklärung mitgeliefert, warum diese Stelle gut zu einem passen würde.

Co-Founder und CTO Oliver Liebmann erklärt: “Der Einsatz moderner KI-Technologien wie Large Language Modellen (LLMs) ermöglicht es, tiefergehende Zusammenhänge zwischen den Stellenbeschreibungen und den Nutzerpräferenzen zu erkennen. LLMs gehen über herkömmliche Suchfilter hinaus, die oft auf Schlagwörtern basieren und relevante Stellen übersehen.”

KI-Jobagent Bärnhard sucht den passenden Job

Die Programmierung von Bärnhard hatte eine lange Vorlaufzeit, wie CEO und Co-Founder Markus Hirzberger im brutkasten-Gespräch erklärt. Vor knapp zwei Jahre hatten die drei heutigen Gründer die Ursprungsidee, die damals noch weit von dem Chatbot entfernt war. Im Mittelpunkt stand der Wunsch, die Jobsuche effizienter zu gestalten. Und auch jenen eine Option zu bieten, die bereits arbeiten, aber sich umsehen wollen, welche anderen Jobs angeboten werden. Ohne stundenlang Jobplattformen zu durchsuchen

Nach knapp 100 Gesprächen mit Jobsuchenden begann das Team von Grizzly mit einer Chatlösung zu experimentieren. Hier kam man bald zu guten Ergebnissen. Der Chatbot konnte passende Jobs empfehlen, hatte aber noch keine Datenbank im Hintergrund, um auch die passenden offenen Stellen zu liefern. Österreichweit, von allen Unternehmenswebsites – nicht nur die, die (meist bezahlt) auf Jobplattformen angeboten werden.

70.000 Euro Förderung für Webscraping-Technologie

Eine KI-basierte Webscraping-Technologie für die Suche nach Jobangeboten musste gebaut werden. Bisher wurden solche Webscraper manuell konfiguriert und waren daher nur für spezifische Anwendungsfälle gedacht. Auch Google Jobs zum Beispiel durchsucht seine Angebote vor allem von Jobplattformen und findet dadurch die Stellen auf Unternehmenswebsites oft nicht. Für die Entwicklung dieser Technologie bekam Grizzly auch eine Förderung der Forschungsförderungsgesellschaft FFG in Höhe von 70.000 Euro.

Hirzberger erklärt den Unterschied zu anderen Anbietern so: “Wir greifen die Jobs direkt von den Unternehmensseiten ab, das bietet keine Jobplattform. Darüber hinaus bieten wir nicht nur eine Stichwortsuche, sondern wollen die Nuancen und Zusammenhänge der Interessen unserer User:innen verstehen und dafür etwas Passendes liefern. Kurz gesagt: Ein tiefer gehendes Verständnis für das Interesse, kombiniert mit einer breiten Datengrundlage.”

Bootstrapping-Lifestyle

Das Team hinter Grizzly besteht heute aus fünf Mitgliedern, alle mit technischem Background, wie Hirzberger erklärt. Von Anfang an mit dabei waren neben dem CEO auch Oliver Liebmann (CTO) und Christoph Ostertag (COO). Die beiden Software-Entwickler Kyrillus Mehanni und Lucas Raschek zählt Hirzberger ebenfalls zum Kernteam.

Für die Nutzer:innen soll Grizzly auf jeden Fall kostenlos bleiben. Bezahlmodelle würden hier nicht wirklich funktionieren, sagt Hirzberger. Das Geld soll von Unternehmensseite kommen, ohne aber dadurch die Suchergebnisse zu verfälschen. Im Moment baue man vor allem auf Förderungen, das sei in Österreich gerade am Anfang für Startups eine “Supermöglichkeit”.

Und: “Wir leben den Bootstrapping-Lifestyle und sind sehr sparsam unterwegs”, betont Hirzberger. Derzeit sitzt das Team in einem günstigen Office, in dem es im Sommer gute 30 Grad hatte. Das Team setzte sich dann einfach in den nächsten klimatisierten Zug und arbeitete – dank Klimaticket – von unterwegs.

Namensfindung am Lagerfeuer

Seit Mitte September ist Grizzly.jobs offiziell online. Aktuell sei das Ziel, die Plattform möglichst vielen Leuten zugänglich zu machen, sagt Hirzberger. Auch die Marketing-Aktivitäten werde man hochfahren und hoffentlich alle “technischen Kinderkrankheiten” lösen. “Bis Jahresende ist das Ziel, die Plattform mit den meisten Jobs in Österreich zu sein.” Größere Plattformen in Österreich bieten derzeit circa 20.000 Jobs an, auf dem Markt seien aber über 100.000, wie Hirzberger vorrechnet. Dort wolle man hin.

Und was hat es nun mit den Namen Grizzly auf sich? Ursprünglich war ein weniger tierischer Name angedacht, die Firma gab es in der EU allerdings schon. Die Inspiration kam dann bei einem Sommerabend in der Steiermark: “Wir sind ums Lagerfeuer gesessen und haben immer mehr an Tiernamen gedacht.” Irgendjemand hätte dann einen Bären vorgeschlagen, jemand anderer einen Grizzly. Auch die Domain Grizzly.jobs sei noch frei gewesen. Als auch am nächsten Tag alle im Team von der Idee überzeugt waren, stand es fest: Grizzly und damit Chatbot Bärnhard waren geboren.

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