03.03.2025
REGIERUNG

Neue Regierung: Wer künftig in der Startup-Politik mitbestimmt

In der heute angelobten ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung gibt es erstmals eine dezidierte Startup-Staatssekretärin. Doch auch darüber hinaus gibt es einige für die Startup-Politik relevante Ressorts.
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Am 3. März 2025 wurde die neue Bundesregierung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen (2.v.l.) in der Präsidentschaftskanzlei angelobt. Im Bild (v.l.n.r.) Bundeskanzler Christian Stocker, Vizekanzler Andreas Babler, Bundesministerin Beate Meinl-Reisinger, Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Bundesminister Christoph Wiederkehr, Bundesminister Markus Marterbauer, Bundesminister Gerhard Karner, Bundesminister Peter Hanke, Bundesministerin Klaudia Tanner, Bundesminister Norbert Totschnig, Bundesministerin Korinna Schumann, Bundesministerin Claudia Plakolm, Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner, Staatssekretär Alexander Pröll und Staatssekretärin Michaela Schmidt. | (c) Andy Wenzel / BKA
Die neue Regierung wurde heute in der Hofburg angelobt | (c) Andy Wenzel / BKA

Nach der längsten Regierungsverhandlungsphase in der Zweiten Republik war es heute soweit: Die neue Bundesregierung wurde angelobt. Mit dem Bündnis aus ÖVP, SPÖ und NEOS gibt es in Österreich erstmals eine Dreier-Koalition. Unter bekanntermaßen schlechten budgetären Voraussetzungen und bei bekanntermaßen unterschiedlichen Positionen der Parteien in vielen Punkten, steht der Kompromiss im Regierungsprogramm im Vordergrund. Dennoch hat es auch einiges an Startup-Politik ins Regierungsprogramm geschafft, wie brutkasten berichtete.

Und mit dem Staatssekretariat für Energie, Tourismus und Startups im Wirtschaftsministerium, das von Elisabeth Zehetner bekleidet wird, gibt es erstmals eine Regierungs-Position, die Startups dezidiert im Namen hat. Alleine wird Zehetner die Startup-Politik im Land aber nicht voranbringen können, alleine schon, weil Staatssekretär:innen per Gesetz tatsächlich einen relativ geringen Handlungsspielraum haben. Eine ganze Reihe von anderen Positionen sind mehr oder weniger in der Materie involviert – sei es durch Zuständigkeiten im Ressort, oder weil sie an wichtigen Hebeln für die Durchsetzung von Maßnahmen sitzen. Hier eine Übersicht:

Elisabeth Zehetner, ÖVP: die Zuständige

Sobald es nicht um Prestigeprojekte und damit um größere Mengen an Wähler:innenstimmen geht, weisen Ministerien in Punkto Zuständigkeit bekanntlich gerne auf andere Ressorts. Als „Staatssekretärin für Energie, Tourismus und Startups“ gibt es mit Elisabeth Zehetner, ÖVP, erstmals eine dezidiert Zuständige für Startup-Politik. Nicht nur als langjährige Junge-Wirtschaft-Bundesgeschäftsführerin hat sie einen tieferen Einblick in die heimische Startup-Szene und deren Bedürfnisse erlangt. Nun wird sie auch zuständig für den im Wirtschaftsministerium sitzenden Startup-Rat, der, wie brutkasten erfuhr, fortgeführt wird und kommende Woche tagt.

Als Staatssekretärin kann Zehetner allerdings kaum etwas im Alleingang machen – jedenfalls keine neuen Gesetze durchbringen. Für die Startup-Szene wird sie daher zwar erste Anlaufstelle sein – aber nicht als Umsetzerin, sondern – so die Hoffnung – als Botschafterin, Anwältin und Fürsprecherin, die sich für die Forderungen der Community stark macht. Erste Anlaufstelle für sie ist wiederum Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, ÖVP, mit dem sie schon vor der Angelobung betont als Team auftrat. Wenn es um die Umsetzung konkreter Maßnahmen geht, ist aber nicht zwingend das Wirtschaftsministerium zuständig – man denke etwa an weitere Vereinfachungen bei der FlexCo, die im nun roten Justizministerium auszuarbeiten sind. Dadurch ergeben sich weitere wichtige Ansprechpartner:innen für Zehetner.

Wolfgang Hattmannsdorfer, ÖVP: der Beratene

Dass die Startup-Agenden nicht direkt beim neuen Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, ÖVP, liegen, sondern bei Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, hat wohl mehrere Gründe. Einer ist, dass die Priorität des Themas Startups in Österreich auch 2025 wohl noch nicht ausreicht, um es in eine offizielle Ministerien-Benennung zu schaffen. Ein zweiter ist, dass Hattmannsdorfer im Gegensatz zu Elisabeth Zehetner wenig Startup-Erfahrung mitbringt, wie brutkasten berichtete.

Wie erwähnt traten der Minister und die Staatssekretärin von Beginn an betont als Team auf. Hattmannsdorfer, der durch sein Amt mit deutlich mehr Kompetenzen ausgestattet ist, als Zehetner, dürfte sich also bei konkreten Entscheidungen in Sachen Startup-Politik auf die Einschätzung seiner Kollegin verlassen. Für die Startup-Szene bleibt zu hoffen, dass er in ihrem Sinne beraten wird.

Peter Hanke, SPÖ: der rote Routinier

Obwohl die Startup-Agenden, wie beschrieben, sehr konkret dem Wirtschaftsministerium zugeordnet sind, kann man auch im neuen „Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie“ klare Berührungsflächen mit der heimischen Startup-Szene erwarten. Mit Peter Hanke, SPÖ, zuvor Wirtschaftsstadtrat in Wien, wird der Ministerposten von einem Vertreter des gemäßigten SPÖ-Flügels bekleidet.

Und der bringt einiges an Erfahrung mit. Hanke schlug schon bislang immer wieder in der Startup-Welt auf – etwa in Zusammenhang mit den Bemühungen der Wirtschaftsagentur Wien, die Hauptstadt als Startup-Standort zu stärken. Für das Startup-Festival ViennaUP stellte er sich in den vergangenen Jahren gerne vor die Kamera und heftete sich Erfolge politisch auch auf die eigenen Fahnen. In der Regierungskonstellation dürfte er jener SPÖ-Mann sein, der das Feld Startup-Politik nicht ganz den Koalitionspartnern überlässt – und vielleicht sogar selbst Akzente setzt.

Sepp Schellhorn, NEOS: der Laubsägenmann

Nicht nur das Staatsekretariat für Startups ist ein Novum dieser Bundesregierung. In der breiten Öffentlichkeit noch mehr Beachtung findet jenes für Deregulierung, das von Sepp Schellhorn, NEOS, bekleidet wird. Was dort genau passieren wird, ist aktuell noch nicht ganz klar, konkrete Pläne wurden noch nicht kommuniziert. Sehr wohl klar ist dagegen, dass Maßnahmen zur Deregulierung tendenziell relevant für die Startup-Welt sind – und auch einige Forderungen der Community abholen könnten.

Doch für Schellhorn wird es schwierig. Nicht nur hat er als Staatssekretär – wie oben beschrieben – beschränkte Möglichkeiten. Auch wurde sein Posten aus koalitionären Gründen im pinken Außenministerium angesiedelt, was auf Sachebene wenig bis keinen Sinn ergibt. Obgleich Schellhorn im Gegensatz zu Elon Musk demokratisch legitimiert ist, ist vom Deregulierungs-Staatssekretariat also kein schneller Rundumschlag wie von DOGE in den USA zu erwarten (und das würden sich hierzulande wohl auch wenige wünschen). Zum Kettensägenmann à la Javier Milei wird es für Schellhorn nicht reichen. Vielleicht kann er aber mit der Laubsäge da und dort ein paar Kanten zurechtschneiden.

Alexander Pröll, ÖVP: der Mann im Kanzleramt

Es gibt ihn auch in dieser Regierung wieder: den Digitalisierungsstaatssekretär. Diesmal sitzt er nicht im Finanzministerium sondern direkt im Kanzleramt. Mit Alexander Pröll, ÖVP, aus der Pröll-Dynastie bekam ein laut dessen Angaben „enger und vertrauensvoller Mitarbeiter“ des neuen Bundeskanzlers Christian Stocker, ÖVP, den Posten.

Auch wenn die Startup-Agenden, wie mehrfach erwähnt, klar andernorts zugeordnet sind, werden sich mit der Zuständigkeit für Digitalisierung Berührungsflächen mit der Szene ergeben. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass der Fokus von Prölls Arbeit eher auf der Digitalisierung der Verwaltung – etwa mit dem angekündigten „Large Language Model von der öffentlichen Hand“ liegen wird. Jedenfalls könnte er mit dem direkten Draht zum neuen Kanzler dafür sorgen, dass bestimmte Themen ganz oben mehr Gehör finden.

Markus Marterbauer, SPÖ: der potenzielle Widersacher

Was auch immer in der Startup-Politik bewegt werden soll: Es braucht – mal mehr, mal weniger – Budget. Und dieses verantwortet der neue SPÖ-Finanzminister Markus Marterbauer. Der Volkswirtschaftler, der bislang als Chefökonom der Arbeiterkammer fungierte, gilt als Angehöriger des linken SPÖ-Parteiflügels und als ausgewiesener Neoliberalismus-Kritiker.

Mit Startups dürfte Marterbauer – um es neutral auszudrücken – wenig am Hut haben. Seine Prioritäten sieht er ganz gewiss woanders. Für die Anliegen der Startup-Szene könnte das insofern problematisch werden, als die entsprechenden Maßnahmen im Regierungsprogramm teilweise ohnehin eher vage angekündigt wurden. Und wenn es dann tatsächlich um die Frage der Umsetzung geht, könnte Marterbauers andere Prioritätensetzung – negativ – schlagend werden.

Christian Stocker, ÖVP: der Chef

Egal ob Unternehmen oder Regierung: Damit wirklich etwas weitergeht, muss sehr oft die Chefin bzw. der Chef dahinterstehen. In der neuen Regierung ist das Bundeskanzler Christian Stocker. Ob und wann die im Regierungsprogramm angekündigten Maßnahmen in der Startup-Politik umgesetzt werden, wird auch davon abhängen, ob der Kanzler sie als Prioritäten wahrnimmt.

Große Anknüpfungspunkte zur Startup-Szene sind in Stockers Vita nicht zu erkennen. Dass es ein ÖVP-geführtes Startup-Staatssekretariat gibt, ist aber ein Zeichen dafür, dass das Thema durchaus auch bei ihm als Parteichef angekommen ist. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron macht es vor: Er machte Startup-Politik in den vergangenen Jahren immer wieder zur Chefsache und die Ergebnisse zeigen sich mittlerweile auch in den Statistiken.

Alle anderen

Und dann gibt es auch noch alle anderen Minister:innen und Staatssekretär:innen (ja, es gibt noch mehr davon). Startup-Politik kann potenziell alle Ressorts betreffen. Ohne Zweifel führt etwa – wie ganz oben erwähnt – bei einigen Themen kein Weg an SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer vorbei. Das von Eva-Maria Holzleitner, SPÖ, geführte Ministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung kann für Startups ebenso relevant werden, wie das von Norbert Totschnig, ÖVP, geführte, etwas sperrig benannte Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft – und auch alle weiteren.

Eine spannende Legislaturperiode

Fest steht: Für die Startup-Community bleibt es spannend, was in dieser Legislaturperiode politisch drinnen ist. Die klare Zuordnung der Startup-Agenden im neuen Staatssekretariat dürfte von Vorteil sein, damit ein gewisser Fokus gewahrt wird. Die Vielzahl involvierter Akteur:innen unterschiedlicher Parteien könnte wiederum zum Hemmnis werden. Und am Ende haben, wenn es um die hier mehrmals angeführte Prioritätensetzung der Regierung geht, auch Donald Trump, Wladimir Putin und Co ein Wörtchen mitzureden.

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Bybit-Payments-Chef Krick: „Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus“

Die Bybit Payments GmbH hat von der FMA eine E-Geld-Konzession erhalten und treibt damit den Ausbau des Wiener EU-Standorts voran. Im Interview erklärt Geschäftsführer Bernhard Krick, warum die Wahl auf Österreich fiel, was aus Bybit.eu werden soll und warum er eine Banklizenz nicht ausschließt.
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Bernhard Krick, Geschäftsführer der Bybit Payments GmbH | (c) Bybit

Anfang August erhielt die Bybit Payments GmbH von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Konzession als E-Geld-Institut, nach rund neun Monaten Verfahren. Laut Geschäftsführer Bernhard Krick gibt es die Lizenz zwar seit rund 25 Jahren, durchschritten hätten das Verfahren aber erst zwei Marktteilnehmer. Mit der Konzession baut die nach eigenen Angaben gemessen am Handelsvolumen zweitgrößte Kryptobörse der Welt ihre EU-Zentrale in Wien weiter aus. Die Schwestergesellschaft Bybit EU GmbH hält bereits seit Mai 2025 eine MiCAR-Zulassung. Im Interview spricht Krick über das Verfahren, die Standortwahl und die Frage, ob am Ende eine Banklizenz steht.


Die Bybit Payments GmbH hat von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Lizenz als E-Geld-Institut erhalten. Wie lange hat das Verfahren gedauert und was waren rückblickend die größten Hürden?

Der eigentliche Lizenzierungsprozess mit der FMA war naturgemäß intensiv und hat sich über einen Zeitraum von rund neun Monaten erstreckt. Wir haben jedoch bereits deutlich davor mit dem Aufbau der lokalen Gesellschaft, der Infrastruktur sowie aller compliance-relevanten Agenden begonnen. Obwohl es die Lizenz seit rund 25 Jahren gibt, haben erst zwei Marktteilnehmer diesen Prozess durchschritten. Die größte Herausforderung bestand darin, die Fülle an Informationen über die eigene Organisation, Prozesse und geplanten Produkte so aufzubereiten, dass sie den hohen Anforderungen der FMA entsprechen und ein klares, transparentes Bild vermitteln. Dabei steht man grundsätzlich auch immer unter einem gewissen Zeitdruck. Unsere Mitarbeiter:innen haben hier eine sehr gute Arbeit geleistet.

Rückblickend war der Prozess zwar anspruchsvoll, aber immens wertvoll. Er hat dazu beigetragen, unsere europäischen Strukturen weiter zu professionalisieren. Die E-Geld-Konzession ist eine wichtige Grundlage für die nächste Phase der Expansion unseres Geschäfts in Europa.

Warum hat Bybit die EMI-Lizenz ausgerechnet in Österreich beantragt? Länder wie Litauen oder Luxemburg gelten in Europa als die klassischen Standorte für E-Geld-Institute.

Wien ist für uns der Standort unserer EU-Zentrale. Von hier aus decken wir MiCAR, E-Geld und MiFID ab. Uns war wichtig, einen Standort mit einem europaweit respektierten Regulator zu wählen. Die FMA bietet dabei die perfekte Balance: streng in der Aufsicht, was für eine Organisation wie uns, die weltweit auf Compliance ausgerichtet ist, kein Problem, sondern ein Vorteil ist, und gleichzeitig kommunikativ, pragmatisch und effizient im Austausch. Wien ist zudem ein zentraler Standort in Europa mit attraktiver Infrastruktur und hoher regulatorischer Kompetenz. Von hier aus können wir langfristige europäische Strukturen aufbauen, mit einem verlässlichen Partner vor Ort, und unser Geschäft in den Märkten ganz Europas steuern.

Die FMA gilt als strenge Aufsicht. Wie erleben Sie die Zusammenarbeit im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen, in denen Bybit tätig ist?

Eine strenge Aufsicht ist aus unserer Sicht kein Nachteil. Ganz im Gegenteil: Wenn man langfristig in einem regulierten europäischen Markt tätig sein möchte, ist Klarheit darüber, welche Anforderungen gelten, ein wesentlicher Vorteil. Unsere Erfahrung ist, dass die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden naturgemäß intensiv und detailliert ist, und das erwarten wir auch. Wir sehen Regulierung nicht als einmalige Eintrittshürde, sondern als laufenden Prozess, der sehr wichtig für die gesamte Branche ist. Die FMA sehen wir als eine durchaus fordernde, aber vor allem als eine sehr kompetente Behörde, die auch einen sehr guten Ruf in Europa genießt.

In der Aussendung zur Lizenz heißt es, konkrete Termine für die Produkteinführung würden in Kürze bekannt gegeben. Können Sie schon konkreter werden: Welche Dienste starten zuerst, und wann rechnen Sie mit dem Marktstart in Österreich und im restlichen EWR?

Die konkreten Produktneuerungen, Marktstart und Rollout-Phasen werden wir, wie versprochen, zeitnah kommunizieren. Was wir jedoch jetzt bereits sagen können: Unser Ziel ist es, die neue Lizenz schrittweise für den Ausbau eines umfassenderen Payment-Angebots in Europa zu nutzen. Wir haben bereits um das Passporting der Lizenz für den EWR angesucht. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die relevanten nationalen Behörden in Europa dies bestätigen müssen. Wir verfolgen dabei bewusst einen stufenweisen Ansatz, können aber bereits jetzt sagen: Bybit.eu wird bald viel mehr sein als eine reine Krypto-Plattform und wird sich zu einer universellen Finanzlösung entwickeln.

Die Bybit Card ist in Europa bereits verfügbar. Was ändert sich durch die EMI-Lizenz konkret für das Kartenprogramm? Wird die Bybit Payments GmbH die Kartenausgabe künftig selbst übernehmen?

Die Bybit Card wird auch in Zukunft eines unserer zentralen Produkte bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir jedoch keine konkreten Änderungen an bestimmten Produkten vorwegnehmen oder bekanntgeben. Was wir sagen können: Die Lizenz gibt uns generell zusätzliche strategische Flexibilität, um unser europäisches Dienstleistungsangebot im Zahlungsverkehr weiterzuentwickeln sowie attraktiver zu gestalten.

Auf Bybit.eu setzen Sie bei Stablecoins bislang auf regulierte Token von Circle wie EURC. Die EMI-Lizenz würde der Bybit Payments GmbH grundsätzlich auch die Emission eines eigenen E-Geld-Tokens erlauben. Ist ein eigener Euro-Stablecoin ein Thema für Sie?

Stablecoins und andere tokenisierte Zahlungsinstrumente beobachten wir auf dem europäischen Markt sehr genau. Gerade MiCAR schafft hier einen neuen regulatorischen Rahmen, der in den kommenden Jahren erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung digitaler Zahlungsmittel haben wird. Aktuell liegt unser Fokus jedoch darauf, unseren Kundinnen und Kunden Zugang zu bestehenden regulierten und qualitativ hochwertigen Produkten zu ermöglichen. EURC ist dafür ein gutes Beispiel. Wir schließen grundsätzlich keine strategischen Optionen in diesem Bereich aus, haben derzeit aber nichts anzukündigen.

Bybit EU GmbH und Bybit Payments GmbH sind bewusst getrennte Gesellschaften mit unterschiedlichen Lizenzen. Warum diese Struktur, und was bedeutet die Trennung im Alltag konkret für die Kundinnen und Kunden?

Die Trennung folgt einer klaren regulatorischen und auch organisatorischen Logik. Die Bybit EU GmbH und die Bybit Payments GmbH verfolgen unterschiedliche Geschäftsmodelle und verfügen über unterschiedliche regulatorische Berechtigungen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Aktivitäten auch gesellschaftsrechtlich, organisatorisch und in Bezug auf die Regulatorik und das Risikomanagement klar voneinander abzugrenzen. Für die Kundinnen und Kunden wird sich das positiv auswirken, da wir in der Zukunft über eine gemeinsame Finanzplattform und App neue innovative Möglichkeiten im Zahlungsverkehr anbieten werden. Die Kunden werden die volle Transparenz haben, welche Dienstleistung sie von welchem Unternehmen beziehen.

Sie betonen, dass die EMI-Lizenz keine Banklizenz ist. Ist eine Banklizenz der nächste logische Schritt für Bybit in Europa, oder schließen Sie das aus?

Für uns ist die EMI-Lizenz der logische Schritt, um unsere Kompetenz im Zahlungsverkehr in Europa aufzubauen. Wir verfolgen das Ziel, ein globales Finanz-Ökosystem aufzubauen, das den Zugang zu einer modernen Bank-, Investitions- und Zahlungsverkehrsinfrastruktur für alle Kundengruppen bietet. Da ist es natürlich selbstverständlich, dass wir kontinuierlich evaluieren, welche regulatorischen Strukturen und Partnerschaften für unsere langfristige Strategie sinnvoll sind. Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus. Aktuell liegt unser Fokus aber klar auf dem erfolgreichen Aufbau und der Skalierung unseres regulierten Geschäfts in Europa.

Mit regulierten Zahlungsdiensten tritt Bybit in direkte Konkurrenz zu Neobanken wie Revolut und N26, aber auch zu anderen Kryptobörsen mit Payment-Ambitionen in Europa. Womit wollen Sie sich in diesem Feld differenzieren?

Bybit ist gemessen am Handelsvolumen die zweitgrößte Krypto-Asset-Plattform der Welt und bietet bereits heute weltweit über 80 Millionen Kundinnen und Kunden viel mehr als reines Krypto-Trading an. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das enorme Volumen im Krypto-Derivate- und Futures-Handel auf der globalen Bybit-Plattform. Mit unserem „Compliance-First-Ansatz“ wird Bybit einer der relevantesten Player in Europa werden. Der entscheidende Faktor ist, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu bekommen. Unser Ansatz geht daher über das reine Krypto-Trading weit hinaus. Wir verbinden die Welten der digitalen Assets und Web3-Produkte mit den traditionellen Finanzdienstleistungen.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt Bybit aktuell in Wien, und wie verändert der Aufbau der Payments-Sparte den Standort? Wird derzeit Personal gesucht?

Aktuell beschäftigen wir in Wien rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Ausbau der Payments-Sparte stärkt den Standort zusätzlich, da ein reguliertes Payment-Geschäft weitere spezialisierte Funktionen benötigt, etwa in den Bereichen Produktmanagement, Legal und Compliance, Risk, Finance, Operations und Technology. Hier sind wir derzeit auch auf der Suche und heißen jede Bewerbung willkommen.

Welchen Stellenwert hat das Thema Sicherheit beim Aufbau des europäischen Zahlungsverkehrsgeschäfts, und wie werden die Kundengelder der Bybit Payments GmbH abgesichert?

Sicherheit und Vertrauen bilden das Fundament des Finanzgeschäfts. Beim Aufbau der Bybit Payments GmbH wurden deshalb regulatorische Anforderungen an Governance, Risikomanagement, IT-Sicherheit und den Umgang mit Kundengeldern von Beginn an berücksichtigt. Die Kundengelder des E-Geld-Instituts werden entsprechend den regulatorischen Vorgaben geschützt und bei einer Bank zu 100 Prozent treuhänderisch verwahrt. Für die Bybit.eu-Plattform gelten zudem dieselben strengen regulatorischen Anforderungen an IT-Sicherheit wie für Banken.

Bybit hat kürzlich seinen Risiko- und Sicherheitsbericht für das erste Halbjahr 2026 veröffentlicht. Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz inzwischen in der Sicherheitsarbeit, und was bedeutet das für Nutzerinnen und Nutzer in Europa?

Wir setzen modernste Technologien ein, um Muster schneller zu erkennen, Auffälligkeiten frühzeitig zu identifizieren und potenzielle Risiken effizient zu analysieren. Unser Anspruch ist es, im Bereich Sicherheit immer einen Schritt voraus zu sein, ganz nach dem Credo: Prävention statt Nachsorge. Künstliche Intelligenz ist in der präventiven Sicherheitsarbeit im Zahlungsverkehr ein fixer Bestandteil. Für Nutzerinnen und Nutzer in Europa bedeutet das im Alltag vor allem, dass der Zahlungsverkehr reibungslos und sicher abläuft. Der große europäische Vorteil ist dabei der rechtliche Rahmen. Dank strenger Gesetze wie der DSGVO und dem neuen KI-Gesetz gibt es in Europa klare Leitplanken, die die Privatsphäre aller am Zahlungsverkehr beteiligten Personen schützen.

Wo steht Bybit.eu in drei Jahren?

Unser Anspruch ist klar: Wir wollen in drei Jahren eine der führenden regulierten Plattformen für digitale Finanzdienstleistungen in Europa sein. Krypto und Blockchain wollen wir dabei immer weniger als eigenständige oder alternative Systeme betrachten, sondern die Brücke zwischen der Welt digitaler Assets und traditionellen Finanzdienstleistungen weiter stärken und direkt verbinden. Entscheidend ist Vertrauen: Ein verlässlicher institutioneller Rahmen und klare Regulierungen bilden die Basis, damit immer mehr Unternehmen sowie Kundinnen und Kunden auf diese Technologien setzen. Im Idealfall ist Bybit EU in drei Jahren eine vertrauenswürdige, regulierte All-in-one-Finanzplattform, auf der digitale und traditionelle Finanzdienstleistungen zusammenkommen und nahtlos in den Alltag unserer Kundinnen und Kunden integriert sind.

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