04.04.2020

Corona-App: Nationalratspräsident Sobotka fordert Zwangs-Nutzung

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka plädiert dafür, die aktuell freiwillige "Stopp Corona App" des Roten Kreuzes in eine verpflichtende Maßnahme zu verwandeln. Er lasse auch Einschränkungen für Personen prüfen, die sich der Nutzung widersetzen.
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Corona-App, Sobotka, Corona, Beschränkungen
(c) parlament.gv - Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka spricht sich für eine verpflichtende Nutzung der Corona-App vom Roten Kreuz aus.

Laut dem Magazin „Profil“ spricht sich Sobotka für eine Verpflichtung zur Nutzung der Corona-App aus: „Wenn evident ist, dass wir die Menschen schützen können und jeder Kontakt festhalten wird, dann sage ich dazu Ja“, wird er darin zitiert. Und überlegt Beschränkungen für App-Verweigerer.

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Sunset-Klausel für Corona-App

Derartige Maßnahmen werden verfassungsrechtlich geprüft, so Sobotka weiter. Wenn man die Verpflichtung zur App zeitlich befriste und mit einer Sunset-Klausel (Auslauf-Klausel) versehe, dann sei das mit der EU-Datenschutzverordnung und der Verfassung vereinbar, beruft er sich auf nicht näher genannte Experten.

Werner Kogler: „Zwangsverordnung sinnlos“

Vizekanzler Werner Kogler (Güne) widerspricht dieser Forderung. Und appelliert an die freiwillige Nutzung der App: „Die Hoffnung ist aber, dass es möglichst viele machen. Wir haben als Bundesregierung auch intensiven Kontakt mit dem Roten Kreuz. Das war immer davon getragen, dass es freiwillig genutzt wird“, sagte er im Rahmen der heutigen Pressekonferenz. Es habe auch keinen Sinn eine verpflichtende Nutzung zu verordnen, „wenn ich nicht sicherstellen kann, dass alle mitmachen“.

Digitaler Handshake anonym

Bisher wurde nach letztem Stand die App über 140.000 Mal heruntergeladen. Über die Erfassung „digitaler Handshakes“ sollen User schnell erfahren, ob sie mit Erkrankten in Kontakt waren, und sich dann isolieren. Dieses Herzstück der Corona-App wird als eine Art „Kontakt-Tagebuch“ gesehen, das helfen soll die Infektionskette zu unterbrechen.

Erkrankt eine Person an Covid-19, wird jeder, der in den vergangenen 48 Stunden Kontakt mit ihr hatte, automatisch benachrichtigt und gebeten, sich selbst zu isolieren. Datenschutz sei dabei „weiterhin oberstes Gebot“, hieß es in einer Aussendung. Finanziert wird das Projekt über die Uniqa Privatstiftung mit Beteiligung von Accenture Österreich.

Aus dem Archiv: Tech und Datenschutz in der Coronakrise

Tech und Datenschutz in der Coronakrise

Mit Big Data gegen das Coronavirus? Über Tech und Datenschutz in der Coronakrise diskutieren wir heute mit Gerry Foitik (Österreichisches Rotes Kreuz), Max Schrems, Lisa Seidl (epicenter.works), Michael Zettel (Accenture) Michael Cik (Invenium Data Insights GmbH).Während der Diskussion können Fragen via Slido (Code: brutkasten) gestellt werden.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 31. März 2020


⇒ Zur App des Roten Kreuzes

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(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

Bereits im April dieses Jahres wurde das Finanzierungsmodell angekündigt. Hinter der Initiative steht eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsagentur Wien und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Beide Partner stellen jeweils 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit Wiener Wachstum wollen wir KMU in kritischen Wachstumsphasen gezielt begleiten und Investitionen in Innovation, Internationalisierung sowie Technologie ermöglichen“, erklärt Martin Hauer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.

Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen als Kapitalgesellschaft eingetragen sind, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und seit „mindestens zwei bis drei Jahren“ eine Betriebsstätte in Wien haben. Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben zur Skalierung, Internationalisierung, technologischen Weiterentwicklung oder Erweiterung von Produktionskapazitäten.

Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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Corona-App: Nationalratspräsident Sobotka fordert Zwangs-Nutzung

  • Wenn man die Verpflichtung zur App zeitlich befriste und mit einer Sunset-Klausel versehe, dann sei das mit der EU-Datenschutzverordnung und der Verfassung vereinbar, beruft sich Sobotka  auf nicht näher genannte Experten.
  • Bisher wurde nach letztem Stand die App über 140.000 Mal heruntergeladen.
  • Über die Erfassung „digitaler Handshakes“ sollen User schnell erfahren, ob sie mit Erkrankten in Kontakt waren, und sich dann isolieren.
  • Erkrankt eine Person an Covid-19, wird jeder, der in den vergangenen 48 Stunden Kontakt mit ihr hatte, automatisch benachrichtigt und gebeten, sich selbst zu isolieren.

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