27.09.2019

Nach Zertifizierung durch Ministerium: eSquirrel vervielfacht die Userzahl

Das EduTech-Startup eSquirrel hat eine Zertifizierung vom Bildungsministerium erhalten. Die App wird somit nun gemeinsam mit Schulbüchern vertrieben. Außerdem sind nun knapp 24 Stunden Videomaterial in die App integriert, und zum Schulstart zogen die Gründer in den A1 Startup Campus ein.
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eSquirrel Gründer
(c) eSquirrel - Das eSqirrel-Team rund um Foudner Michael Maurer (l.) nun mit einer App für Unternehmen.
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Eigentlich sollte Lernen Spaß machen – aber wer sich noch an seine eigene Schulzeit erinnert, der weiß: In den meisten Fällen ist das Büffeln über eintönigen Schulbüchern eher eine einsame und wenig erfreuliche Tätigkeit. Das EduTech-Startup eSquirrel, das 2015 von Michael Maurer, Simon Strassl und dem AHS-Lehrer und Schulbuchautor Markus Wittberger gegründet wurde, nimmt sich genau dieser Problematik an: eSquirrel entwickelt Content, mit dem klassischer Lehrplan-Stoff spielerisch und effizient geübt werden kann.

So funktioniert die Lern-App eSquirrel

In der Smartphone-App von eSquirrel können Kurse zu verschiedenen Schulbüchern oder ein Maturatraining gebucht werden, Lehrer können die App in den Unterricht integrieren und für Hausübungen oder Tests verwenden. Der Vorteil für die Lehrer: Sie müssen einzelne Aufgaben nicht selbst korrigieren, sondern erhalten dank Learning Analytics detailliert Auskunft über Stärken und Schwächen des jeweiligen Schülers. Auch die Kinder erhalten direktes Feedback und können ihre Lernfortschritte selbst messen.

Die App ist in punkto Funktionen und Design gaming-basiert. In verschiedenen Levels sammeln die Kinder für jede richtige Frage Nüsse. Je mehr Nüsse gesammelt werden, desto besser sind die Schüler im jeweiligen Fachgebiet. Um für Ansporn zu sorgen, werden die besten 33 Prozent einer Klasse für alle sichtbar gezeigt: Ziel sollte also sein, selber im ersten Drittel zu sein und somit auf dem Leaderboard zu erscheinen. Alle Ränge dahinter sieht nur das jeweilige Kind selbst.

Zertifizierung des Bildungsministeriums

Dass das Startup ernst genommen werden sollte, zeigt sich vor allem durch ein Gutachten des Bildungsministeriums, welches eSquirrel eine „pädagogisch-didaktische Eignung“ bescheinigt, wie Michael Maurer, Co-Founder von eSquirrel, sagt. Das bedeutet, dass die App in Form eines „eBook Plus“ einen pädagogischen Mehrwert bietet: Im herkömmlichen Schulbuch befindet sich ein QR-Code, der den Schüler zur App führt, mit einem ebenfalls im Buch abgedruckten Code kann sich der Schüler registrieren.

Fast alle in Österreich aktiven Schulbuch-Verlage unterstützen laut Maurer inzwischen eSquirrel, somit befinden sich über 100 Schulbücher im Angebot. Viele Bücher können über die herkömmliche Schulbuch-Aktion vom Lehrer bestellt werden – somit zahlt nicht der einzelne Schüler die Kosten für die App, sondern der Staat.

+++Wiener Startup ClassNinjas möchte Schülern die Angst vor Mathematik nehmen+++

„Für uns ist dies ein gewaltiger Durchbruch, wir haben nun fünf Mal so viele User wie im Jahr zuvor“, sagt Maurer. Insgesamt verzeichnet eSquirrel derzeit rund 40.000 registrierte User. Im vergangenen Jahr hat das Startup bereits 100.000 Euro Umsatz gemacht, 2019 dürfte es entsprechend mehr sein. Investoren sind nicht an Bord, eSquirrel finanziert sich aus dem eigenen Umsatz.

Der Umsatz kommt jedes Mal zustande, wenn ein Schüler einen Code einlöst. Ergänzend dazu können Schüler aber auch unabhängig vom Schulbuch selbst Kurse zu buchen. Seit Beginn des Schuljahres ist es außerdem im Maturatraining Mathematik möglich, sich jede Frage in Form eines Videos erklären zu lassen: Insgesamt 550 Videos zu je zwei bis drei Minuten gibt es laut Maurer in der App – also in Summe fast 24 Stunden Videocontent.

Einzug in den A1 Startup Campus

Rechtzeitig zum Schulstart ist das EduTech-Startup außerdem in den A1 Startup Campus eingezogen. „A1 hat uns kontaktiert, weil sie ihr Angebot im EduTech-Bereich ausbauen wollten“, sagt Maurer. Der Neuling eSquirrel ergänzt somit das bereits integrierte digitale Mitteilungsheft Schoolfox im EduTech-Portfolio von A1.

Für eSquirrel ist dabei vor allem wichtig, dass A1 das Startup in Sachen Marketing und Vertrieb unterstützt. Zusätzlich können die Gründer digitale Tools wie Smartphones, Laptops und einen schnellen Internetanschluss nutzen. „Die immer dynamischer werdende Arbeitswelt erfordert lebenslanges Lernen. Gerade deshalb soll Lernen mehr denn je Spaß machen“, sagt Thomas Arnoldner, CEO A1 Group, über die Kooperation: „eSquirrel zeigt mit ihrem Lernbegleiter, wie Digitalisierung sinnvoll in den Schulalltag integriert und Lernprozesse spielerisch für unsere Kinder gestaltet werden können.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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