04.06.2025
MEILENSTEIN

Nach Stellenabbau: refurbed erreicht Profitabilität

Das Wiener Scaleup refurbed hat einen weiteren bedeutenden Meilenstein erreicht: Wie das Unternehmen bekannt gibt, ist es nun profitabel - und zwar über alle elf europäischen Märkte hinweg.
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Peter Windischhofer, Co-Founder von refurbed | Foto: refurbed

2023 knackte das Wiener Scaleup die Marke von einer Milliarde Euro Außenumsatz. Kurz darauf folgte eine Series-C-Finanzierungsrunde in Höhe von 54 Millionen Euro, mit der es seine Unternehmensbewertung im Vergleich zu 2021 verdoppelte. Im April dieses Jahres erreichte refurbed dann den nächsten Meilenstein: Der Außenumsatz liegt nun bei über zwei Milliarden Euro.

Bereits 2023 hatte Co-Founder Kilian Kaminski angekündigt, bis Ende des Jahres profitabel sein zu wollen. Dazu kam es allerdings nicht. Stattdessen sorgte das Unternehmen Anfang des Jahres für überraschende Nachrichten: refurbed kündigte an, rund 20 Prozent der Stellen abzubauen. Zur Begründung hieß es von CEO und Co-Founder Peter Windischhofer, man müsse das Team verkleinern, um die Effizienz des Unternehmens zu steigern.

Nun scheint sich diese Maßnahme ausgezahlt zu haben. Wie das Unternehmen mitteilt, habe refurbed die Profitabilität im gesamten Unternehmen – über alle elf europäischen Märkte hinweg – erreicht. Das Scaleup rund um Gründertrio Peter Windischhofer, Kilian Kaminski und Jürgen Riedl positioniert sich selbst als einer der am schnellsten wachsenden Online-Marktplätze in Europa.

Deutscher Markt als Wachstumsmotor

Seit der Gründung 2017 wurde über die Hälfte des gesamten Außenumsatzes in Deutschland erzielt. Mehr als vier Millionen Produkte seien dort verkauft worden. “Mit diesem Meilenstein für das Unternehmen setzt refurbed auch ein wichtiges Zeichen für die Potenziale der Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft in ganz Europa”, heißt es in einer Presseaussendung.

Als entscheidenden Grund für die Profitabilität nennt Windischhofer die starke Kundenbindung. „Wir sind jetzt profitabel, weil so viele Kund:innen unserem Marktplatz vertrauen”, sagt er. Viele Kund:innen würden nämlich zurückkehren und von der großen Produktauswahl profitieren. Während refurbed ursprünglich mit dem Verkauf von generalüberholten Elektrogeräten wie Smartphones oder Laptops startete, umfasst das Sortiment inzwischen auch weitere Kategorien – darunter Kinder- und Babyprodukte (brutkasten berichtete).

„Wichtiges Signal für Green-Economy-Branche“

Das Erreichen der Profitabilität sei für refurbed “ein wichtiges Signal für die gesamte Green-Economy-Branche”, sagt Windischhofer. „Oft wird behauptet, dass Profitabilität nur auf Kosten der Nachhaltigkeit möglich ist – unser Erfolg beweist genau das Gegenteil: Beide Aspekte verstärken sich vielmehr gegenseitig. […] Die wichtigste Nachricht aber ist: Unsere Profitabilität ist der Beweis, dass Kreislaufmodelle funktionieren“.

Erst 2024 wurde refurbed für seine Nachhaltigkeitsstrategie mit der B-Corp-Zertifizierung ausgezeichnet – brutkasten berichtete. Der aktuelle Meilenstein unterstreiche laut Unternehmensführung sowohl die wirtschaftliche Stärke als auch die Nachhaltigkeit des Modells. “Nachhaltigkeit und ökonomischer Erfolg können Hand in Hand gehen”, so Windischhofer. “Kreislaufwirtschaft ist nicht nur möglich, sondern auch erfolgreich, kreislauforientierte Unternehmen können nachhaltig skalieren – das ist für die gesamte Branche eine gute Nachricht. Dass wir zu Profitabilität gelangt sind, ist auch ein Meilenstein für die gesamte Green Economy.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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