05.11.2024
EXPANSION

Nach Insolvenz: docu tools expandiert in Deutschland

Nach der Insolvenz verzeichnet das Wiener PropTech-Unternehmen docu tools unter neuer Führung Erfolge: docu tools expandiert in Deutschland.
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Alexander Partsch und Maximilian Allmayer-Beck (c) docu tools

Das Wiener Unternehmen entwickelte eine cloudbasierte Software für Baudokumentation und Mängelmanagement. Im Jahr 2020 sah sich docu tools gezwungen, Insolvenz anzumelden. Die deutsche Tochtergesellschaft blieb davon jedoch unberührt, wie brutkasten berichtete. Seitdem ist das Unternehmen unter neuer Leitung und zeigt Erfolge: docu tools baut seine Präsenz auf dem deutschen Markt aus. In den kommenden Jahren plant das Unternehmen, sich als einer der führenden Anbieter in Deutschland zu etablieren.

docu tools sieht in der deutschen Bauwirtschaft großes Wachstumspotenzial

Mitte 2019 eröffnete docu tools Standorte in Berlin und Regensburg. Daraufhin folgte die Gründung einer eigenen Tochtergesellschaft in Deutschland, wie brutkasten berichtete. Zu Beginn lag der Fokus des Unternehmens auf den Städten München, Regensburg und Nürnberg.

In den letzten Jahren verzeichnete docu tools insbesondere in Frankfurt ein signifikantes Wachstum. CEO Maximilian Allmayer-Beck verkündete daher, dass das Unternehmen inzwischen seine Aktivitäten auf die Ballungszentren Hamburg und Berlin ausdehne. In der deutschen Bauwirtschaft sieht er derzeit ein großes Wachstumspotenzial: „Die Bauprojekte werden komplexer und mit unserer spezialisierten Software wollen wir helfen, diese Projekte effizient zu dokumentieren und Mängel schnell zu beheben“. Um seine Position auf dem deutschen Markt weiter zu festigen, legt docu tools nun seinen Fokus auf eine gezielte Standortstrategie für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs).

40 Prozent der Kund:innen stammen aus Deutschland

Im Zuge der Expansion in Deutschland wird die Software an lokale Gegebenheiten angepasst. Eine der ersten Änderungen, die vorgenommen wurden, war die VOB-konforme Mängelverfolgung, wie CTO Alexander Partsch erläutert. Darüber hinaus müssen auch sprachliche Unterschiede berücksichtigt werden.

Docu tools überzeugte mittlerweile mehrere deutsche Unternehmen, darunter Züblin, Motel One und hhpberlin von ihrer Softwarelösung. Laut Angaben des Unternehmens stammt bereits 40 Prozent der Kund:innen aus Deutschland.

docu tools möchte „Top-3-Anbieter“ in Deutschland werden

Docu Tools verfolgt ambitionierte Ziele für die Zukunft. Kurzfristig plant das PropTech-Unternehmen, seine Kundenbasis in Deutschland weiter auszubauen und sich als feste Größe am Markt zu etablieren. Langfristig strebt es an, sich unter den „Top-3-Anbietern für Mängelmanagement und Bauprojektdokumentation [im KMU-Bereich] in Deutschland“ zu positionieren.

Softwarelösung verspricht Erleichterung für Bauindustrie

Docu tools wurde ursprünglich im Jahr 2009 gegründet und schlitterte 2020 in die Insolvenz. Anschließend übernahmen die Mitarbeiter Maximilian Allmayer-Beck und Alexander Partsch das Unternehmen und bauten es wieder auf. Seit 2020 führen sie docu tools mit 17 Mitarbeiter:innen und ohne externes Investment weiter.

Mit ihrer Softwarelösung legt das Unternehmen Wert auf „verlässlichen Support, Datensicherheit und persönliche Begleitung der Kund:innen über alle Projektphasen“. So wird Bauleiter:innen und Projektverantwortlichen ermöglicht, auch bei komplexen Bauprojekten den Überblick zu behalten. Die Mission von docu tools besteht darin, die Arbeit der Bauverantwortlichen zu erleichtern und die Prozesse zu beschleunigen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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