12.03.2021

Nach ING-Rückzug: Diese neuen Zahlen zeigen, warum du mit dem Sparbuch verlierst

Seit die ING-Bank ihren Rückzug aus dem Privatkundengeschäft in Österreich angekündigt hat, haben mehrere Banken ihre Sparzinsen noch weiter gesenkt.
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Mehrere Banken haben ihre Sparzinsen in der Vorwoche gesenkt.
Mehrere Banken haben ihre Sparzinsen in der Vorwoche gesenkt. | Foto: Pixabay

Anfang März hat die niederländische ING-Bank angekündigt, sich in Österreich bis Jahresende vollständig aus dem Privatkundengeschäft zurückzuziehen. Betroffen sind rund 430.000 Kunden – um die sich jetzt die übrigen Banken reißen werden.

Möchte man zumindest meinen. Denn die Realität sieht anders ganz aus, wie neue Zahlen der Vergleichsplattform durchblicker zeigen. Anstatt mit attraktiven Angeboten zu locken, haben mehrere österreichische Banken in dieser Woche ihre Sparzinsen sogar weiter gesenkt – und zwar gegen Null.

Banken wenig um ING-Sparkunden bemüht

„Banken bemühen sich derzeit eher nicht darum, dass die hunderttausenden ING-Kunden ihre Sparguthaben zu ihnen transferieren. Im Gegenteil: Mit dem bevorstehenden Nachfrageüberhang hat sich die Zinslage für Sparer in Österreich umgehend weiter verschlechtert“, sagt durchblicker-Geschäftsführer Reinhold Baudisch. Jene Banken, die aktiv um ING-Kunden werben würden, hätten nur die 50.000 Girokonto-Besitzer im Visier.

Für die Mehrheit der Kunden war das Sparkonto bei der ING nach Einschätzung von durchblicker ein „typisches Zweitkonto“. Das Geld auf den Sparkonten wird nun auf die von den Kunden angegebenen Referenzkonten zurücküberwiesen – im Normalfall damit an die eigentliche Hausbank. Baudisch rät aber davon ab, dort das Geld liegen zu lassen: „Die Sparbuch-Zinsen sind zwar selbst bei den Online-Direktbanken inzwischen mehr als überschaubar“. Aber teilweise würde es sie noch geben.

Winzige Sparzinsen…

Und so sehen sie aus: Für Tagesgeld – also Geld, das man jederzeit vom Konto abheben kann – erhält man aktuell eine variable Verzinsung in einer Bandbreite von 0,01 bis 0,30 Prozent. Wer sein Geld ein Jahr bindet, erhält einen Fixzins von 0,05 bis 0,71 Prozent. Und selbst wenn man sich sechs Jahre keinen Zugriff auf sein Geld braucht, springen bei Festgeld nur mehr 0,20 bis 1,15 Prozent heraus.

…und steigende Verbraucherpreise

Klingt winzig? Man muss diese Zahlen aber erst in Relation zur Geldentwertung setzen. Laut der offiziellen Inflationsprognose der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) werden sich die Verbraucherpreise dieses Jahr um 1,4 Prozent erhöhen. Für 2022 sagt die Notenbank dann einen Anstieg der Inflationsrate auf 1,7 Prozent voraus. Das heißt also: Selbst mit knapp noch positiven Sparzinsen verliert man unterm Strich Geld.

US-Aktienmarkt mit durchschnittlich 8 Prozent Jahresrendite

Zum Vergleich: Der breit gefasste Aktienindex S&P-500 – er umfasst 500 der größten börsennotierten Unternehmen der USA – hat zwischen 1957 und 2018 im Schnitt eine jährliche Rendite von rund 8 Prozent erreicht.

Und wer sich lieber in heimischen Gefilden umsieht: Der österreichische Leitindex ATX hat seit seiner Einführung im Jahr 1991 inklusive Dividenden durchschnittlich eine jährliche Rendite von 7 Prozent erwirtschaftet – trotz mehrerer starker Rückschläge in diesem Zeitraum. In breit gestreute Aktienindizes kann man unter anderem über börsengehandelte Indexfonds (ETFs) investieren.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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