06.09.2023

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

Im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) konnte sich incaseof.law über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen des ÖRAV durchsetzen. Und damit quasi eine Legalisierung von Law-Tech etablieren, wie Gründer Maximilian Kindler betont.
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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Incaseof.law ist eine LawTech-Firma, die Online-Rechtsberatung auf KI-Basis anbietet – der brutkasten berichtete. Der Österreichische Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) hat gegen das Startup und dessen Geschäftsmodell Klage eingelegt. Konkret ging es um die Zulässigkeit einer Korrespondenz zwischen Rechtsanwält:innen und Klient:innen über die hauseigene Software, dem Erteilen von Handlungsempfehlungen an Rechtsanwälte in rechtberatender oder maschineller Weise und der Berücksichtigung von Erfolgsquoten von Anwält:innen dabei. Sowie um Datenschutz.

Founder Maximilian Kindler konnte sich nun im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen durchsetzen.

Incaseof.law und die Anfänge des Rechtsstreits

Alles begann vor mehr als zwei Jahren im März 2021. Der ÖRAV reichte Klage gegen das Legal-Tech auf Baiss von unlauterem Wettbewerb ein. Der Rechtsstreit zog sich über drei Gerichte (Handelsgericht, Landesgericht und OGH) und hatte laut Kindler folgende Anschuldigungen als Causa:

Der Name incaseof.law würde einerseits suggerieren, dass es sich beim Unternehmen um eine Anwaltskanzlei handele, andererseits wäre der Begriff „law“ nur Rechtsanwälten vorbehalten. Zudem wäre es nicht zulässig, sich von Nicht-Rechtsanwälten rechtlich beraten zu lassen.

Auch die Vermittlung von Anwälten war ein Thema der Klage. Incaseof.law arbeitet mit Partner-Anwält:innen zusammen und prüft die Kerngebiete der Beratungstätigkeit, berücksichtigt öffentlich einsehbare Erfolgsquoten und sieht sich an, ob Disziplinarverfahren gegen Anwälte laufen. „Sie wollten uns die Geschäftsgrundlage entziehen und sämtliche LawTech- und ähnliche Plattformen abschaffen. Wäre das durchgegangen, wäre jede Software in dem Bereich obsolet geworden“, so Kindler resümierend.

„Triumph für Fortschritt“

Nun wurde jedoch dem Gründer und seinem Team vom OGH zum Großteil rechtgegeben: „Mit diesem Urteil kann man unzweifelhaft behaupten, dass incaseof.law und Dr. Max Kindler den Weg für Legal-Tech in Österreich geebnet haben“, sagt Stefan Prochaska von Prochaska Solutions, der als Rechtsanwalt von incaseof.law das Verfahren vor dem OGH geführt hat.

Kindler ergänzt: „Dies ist ein Triumph für den Fortschritt und zeigt, dass technologiebasierte Lösungen im Rechtssystem ihren festen Platz haben und von Nutzen sein können.“

Dieses Urteil gilt für den Gründer fortan als „Meilenstein für Startups im Legal-Tech-Bereich“: „Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat damit ausdrücklich das Geschäftsmodell der incaseof.law GmbH für zulässig erklärt und damit eine Grundlage für künftige Geschäftstätigkeit von Legal-Tech-Unternehmen in Österreich geschaffen“, heißt es.

Die Kernpunkte des Urteils (OGH 4 Ob 77/23m) umfassen:

  • Das Erteilen von Handlungsempfehlungen an Rechtsanwälte in rechtberatender oder maschineller Weise ist zulässig;
  • Das Abwickeln der gesamten Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und Klienten über die Softwareplattform von incaseof.law ist ebenfalls zulässig, solange die Vertraulichkeit der Daten gewahrt bleibt;
  • Die Berücksichtigung von Erfolgsquoten bei der Auswahl von Rechtsanwälten für Klienten darf vorgenommen werden;
  • Das Nutzen der Wortkombination ‚in-case-of.law‘ in Firmennamen, E-Mail-Adressen oder anderen Webadressen ist ohne Verwechslungsgefahr mit einer Rechtsanwaltskanzlei möglich; ein prozentueller Anteil am Anwaltshonorar darf vom Vermittler aber nicht verrechnet werden.
  • Der OGH hält in seinem Urteil unter anderem fest, dass es „nicht erkennbar sei, woraus der Kläger überhaupt ableiten will, dass ein Anwalt keinen externen oder nichtanwaltlichen Rat einholen oder entgegennehmen dürfe…“.
  • Ebenso ist es möglich, „dass die Ausgliederung (Outsourcing) bestimmter Dienstleistungen für Rechtsanwaltskanzleien üblich und nach den anwaltlichen Standesregeln nicht generell unzulässig ist.“

Der OGH betont weiters, dass der Standpunkt des Klägers, „den Kreis der Hilfskräfte des Anwalts einschränkend verstehen zu wollen, nicht auf dem Boden des herrschenden Verständnisses der Verschwiegenheit als einer der tragenden Säulen des Anwaltsberufs steht. Dagegen ist es zumindest vertretbar, dass die Weitergabe von Daten, die den Kernbereich der anwaltlichen Verschwiegenheit betreffen, nämlich die Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem Anwalt, auch an einen von diesem vertraglich zur Erbringung von Diensten wie hier herangezogenen Dritten keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht begründet, weil der Dritte eine Hilfskraft des Anwalts und daher an § 9 Abs 2 RAO gebunden ist.“

ÖRAV bekommt in einem Punkt recht

Wie oben kurz angedeutet musste incaseof.law allerdings bei einem Punkt eine juristische Niederlage einstecken: beim Honorarmodell.

Das Startup baut auf Basis unstruktierter Daten über KI Sachverhalte und mögliche Lösungen zusammen. Die firmeneigene Software generiert Handlungsvorschläge rechtlicher Natur, die nicht an Kund:innen gehen, sondern Anwält:innen angeboten werden. Jener hat folglich die Möglichkeit, den Fall anzunehmen oder abzulehnen.

Im Falle eines „Ja“, verlangte incaseof.law bisher 25 Prozent „Vermittlungsgebühr“. Dies wurde vom OGH als unzulässig bestätigt. Deswegen hat das Rechts-Startup sein Einnahmemodell umstrukturiert.

Zur Erklärung: Über das interne „Anwaltscockpit“ der Software wird nach einer Recherche der Kompetenzfelder von der Software der passende Anwalt oder die passende Anwältin ausgewählt. Nimmt die betreffende Person den Fall an, bekommt der Rechtsbeistand die Kosten vom Unternehmen vorgelegt (150 Euro für die Benutzung der Software exkl. Umsatzsteuer, plus einem rechercheabhängigen Betrag) und kann seinerseits selbst ein Pauschalangebot angeben, das nur der Kunde oder die Kundin erhält.

Kurz gesagt: Kommt es zu einer „Geschäftsbeziehung“ zwischen diesen beiden Parteien, so gibt es nach dem Urteil nun folgende Vorgangsweise: Der Anwalt stellt eine Rechnung direkt an den Kunden; incaseof.law verlangt, nicht wie bisher eine Vermittlungsgebühr, sondern sendet ebenfalls eine separate Rechnung an den Anwalt.

Incaseof.law und die KI-Frage

„Im Grunde ging es bei allem um die Frage: Dürfen Plattformen, darf eine KI, darf Tech juristische Beratungssleistungen erbringen? Die Antwort ist ‚Ja‘. Auch die Frage, ob wir eine Kommunikation zwischen Mandanten und Anwalt über unsere Plattform technologisch ermöglichen dürfen, ist nun geklärt. Mit dem Urteil haben wir nun eine Legalisierung von Legal-Tech erreicht“, erklärt Kindler.

Und meint abschließend: „Der Versuch innovative, technologiegestützte, juristische Lösungen im Rechtsbereich durch das Wettbewerbsrecht zu unterbinden, ist gescheitert. Die Entscheidung stärkt nicht nur die Position von incaseof.law auf dem Markt für innovative juristische Dienstleistungen, sondern ebnet auch den Weg für andere Unternehmen im Bereich der Legal-Tech in Österreich.“


Anm.: Eine Anfrage an den ÖRAV blieb bisher unbeantwortet und wird gegebenenfalls hier nachgefügt.

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Eine große Gründungsvision stand am Anfang nicht. Nach dem Studium stieg Kasinger in die Unternehmensberatung ein und arbeitete viel in Deutschland, unter anderem an einem Strategieprojekt für einen großen deutschen Automobilkonzern. Dort kam er erstmals intensiv mit der Automobilwirtschaft in Berührung, eine Zeit, die ihn fachlich prägte. Mit der Zeit reifte der Wunsch, etwas Eigenes aufzubauen. Gemeinsam mit einem Freund aus Innsbruck setzte er ihn um: Benjamin Walch brachte den technischen Hintergrund mit, Kasinger das Betriebswirtschaftliche. Am 3. September 2021, einen Tag vor seinem 29. Geburtstag, trugen die beiden ihr Unternehmen ein. Das Thema: Ladestationen.

Vom Projektgeschäft zum Software-Unternehmen

Der erste Ansatz war B2C, ein Bundle aus Hardware, Förderabwicklung und Installation. Kasinger erkannte früh das größere Potenzial im wiederkehrenden Geschäft, drehte Richtung B2B und ins Betreiben von Ladepunkten. Große Kund:innen kamen rasch: Magna, die Falkensteiner Hotelgruppe, Casinos Austria sowie der Lebensmittelhändler HOFER – allesamt darf kW-Solutions mit einer Vielzahl an Ladepunkten im In- und Ausland, betreuen.

Der eigentliche Hebel lag in der eigenen Software. Mit „Charly“ baute kW-Solutions einen intelligenten Energiemanager, der Ladeinfrastruktur, Fahrzeuge, Photovoltaik, Batteriespeicher und Energiemärkte zu einem System verbindet. Elektromobilität soll so nicht isoliert, sondern wirtschaftlich, skalierbar und netzdienlich betrieben werden, indem jede Kilowattstunde zum günstigsten Zeitpunkt verladen wird, bis hin zu negativen Strompreisen, bei denen Laden zwischenzeitlich Geld zurückbringen kann. Im Wohnbau, für Kasinger ein „gigantischer Markt“, ist das Unternehmen nach eigenen Angaben inzwischen Marktführer, mit rund 10.000 vorgerüsteten Stellplätzen und etwa 30 verkauften Projekten allein im ersten Halbjahr 2026. „Mittlerweile sage ich: Wir sind ein Software-Unternehmen.“

Vom Pkw bis zum schweren Lkw: kW-Solutions bündelt Ladeinfrastruktur und Energiemanagement auf einer Plattform. | Foto: Paul Gruber

„Charge with Friends“ und die Wette auf die Logistik

Aus dem Wohnbau heraus stieß das Team auf einen Markt mit höherem Puls: die Transportwirtschaft. Daraus entstand „Charly Transportation“, aufgesetzt auf drei Säulen: Sicherheit über einen lokalen Controller, Optimierung über aktives Flottenmanagement und Vernetzung über die Plattform „Charge with Friends“. Dort öffnen Transportunternehmen ihre Depot-Ladeinfrastruktur gegenseitig, bestehende Anlagen werden besser ausgelastet, und statt 50 Cent aufwärts laden Branchenkolleg:innen zu 30 bis 40 Cent netto, nahe an der Preisparität zum Diesel. Entwickelt wurde das Produkt in nur rund drei Monaten. Bis Jahresende will kW-Solutions ganz Österreich abdecken. „Wir haben einen Nerv der Zeit getroffen, zu hundert Prozent“, sagt Kasinger.

Das Potenzial ist groß: Von rund 75.000 schweren Nutzfahrzeugen in Österreich ist erst etwas mehr als ein Prozent vollelektrisch, bei Neuzulassungen sind es bereits rund zwölf Prozent. Kasinger denkt entsprechend weit: „Ich glaube, wir werden, hinsichtlich wechselseitiger Integrationstiefe sowie Relevanz, in 2 bis 3 Jahren zum SAP für die Logistik.“ Den deutschen Markt geht er strategisch an, gesteuert vom neuen Münchner Standort. Für 2026 erwartet er 60 bis 70 Prozent Umsatzwachstum auf rund vier bis viereinhalb Millionen Euro. Auch beim bidirektionalen Laden meldet das Unternehmen einen Erfolg: den nach eigenen Angaben ersten erfolgreichen V2G-Test im Netzgebiet der Wiener Netze.

Antrieb und Haltung

Anerkennung gab es zuletzt reichlich: den brutkasten „Innovator of the Year 2025″, einen Umweltpreis als Jungunternehmen des Jahres und eine Auszeichnung auf einer großen Immobilienmesse in München. Mit 20 Mitarbeitenden und einem Management-Team rund um CCO Matthias Moldaschl ist die Führung breit aufgestellt. Kasinger weiß genau, wo seine Stärken liegen: im schnellen Gespür für den Markt und in der Beharrlichkeit, Dinge auf den Boden zu bringen. Wichtig ist ihm eine Kultur, in der sich Aufrichtigkeit und Wertschätzung überlappen.

Würde er noch einmal in Österreich gründen? „Ja, ganz klar. Ich fühle mich Österreich sehr verbunden.“ Seine Mission liegt eine Ebene höher: den Strommarkt zu dynamisieren, Nachfrage und Angebot digital in Einklang zu bringen, smarte Netze statt reinem Netzausbau. Die Grundfrage sieht er als entschieden: „Wir haben uns als Gesellschaft darauf verständigt, dass Strom der primäre Energieträger der Zukunft ist. Das läuft schon.“ Es ist dieselbe Haltung, die ihn von Anfang an trägt: einmal entschieden, dann dranbleiben.


Disclaimer: Dieses Porträt entstand im Rahmen des Innovator of the Year 2025.

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