06.09.2023

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

Im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) konnte sich incaseof.law über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen des ÖRAV durchsetzen. Und damit quasi eine Legalisierung von Law-Tech etablieren, wie Gründer Maximilian Kindler betont.
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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Incaseof.law ist eine LawTech-Firma, die Online-Rechtsberatung auf KI-Basis anbietet – der brutkasten berichtete. Der Österreichische Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) hat gegen das Startup und dessen Geschäftsmodell Klage eingelegt. Konkret ging es um die Zulässigkeit einer Korrespondenz zwischen Rechtsanwält:innen und Klient:innen über die hauseigene Software, dem Erteilen von Handlungsempfehlungen an Rechtsanwälte in rechtberatender oder maschineller Weise und der Berücksichtigung von Erfolgsquoten von Anwält:innen dabei. Sowie um Datenschutz.

Founder Maximilian Kindler konnte sich nun im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen durchsetzen.

Incaseof.law und die Anfänge des Rechtsstreits

Alles begann vor mehr als zwei Jahren im März 2021. Der ÖRAV reichte Klage gegen das Legal-Tech auf Baiss von unlauterem Wettbewerb ein. Der Rechtsstreit zog sich über drei Gerichte (Handelsgericht, Landesgericht und OGH) und hatte laut Kindler folgende Anschuldigungen als Causa:

Der Name incaseof.law würde einerseits suggerieren, dass es sich beim Unternehmen um eine Anwaltskanzlei handele, andererseits wäre der Begriff “law” nur Rechtsanwälten vorbehalten. Zudem wäre es nicht zulässig, sich von Nicht-Rechtsanwälten rechtlich beraten zu lassen.

Auch die Vermittlung von Anwälten war ein Thema der Klage. Incaseof.law arbeitet mit Partner-Anwält:innen zusammen und prüft die Kerngebiete der Beratungstätigkeit, berücksichtigt öffentlich einsehbare Erfolgsquoten und sieht sich an, ob Disziplinarverfahren gegen Anwälte laufen. “Sie wollten uns die Geschäftsgrundlage entziehen und sämtliche LawTech- und ähnliche Plattformen abschaffen. Wäre das durchgegangen, wäre jede Software in dem Bereich obsolet geworden”, so Kindler resümierend.

“Triumph für Fortschritt”

Nun wurde jedoch dem Gründer und seinem Team vom OGH zum Großteil rechtgegeben: “Mit diesem Urteil kann man unzweifelhaft behaupten, dass incaseof.law und Dr. Max Kindler den Weg für Legal-Tech in Österreich geebnet haben”, sagt Stefan Prochaska von Prochaska Solutions, der als Rechtsanwalt von incaseof.law das Verfahren vor dem OGH geführt hat.

Kindler ergänzt: “Dies ist ein Triumph für den Fortschritt und zeigt, dass technologiebasierte Lösungen im Rechtssystem ihren festen Platz haben und von Nutzen sein können.”

Dieses Urteil gilt für den Gründer fortan als “Meilenstein für Startups im Legal-Tech-Bereich”: “Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat damit ausdrücklich das Geschäftsmodell der incaseof.law GmbH für zulässig erklärt und damit eine Grundlage für künftige Geschäftstätigkeit von Legal-Tech-Unternehmen in Österreich geschaffen”, heißt es.

Die Kernpunkte des Urteils (OGH 4 Ob 77/23m) umfassen:

  • Das Erteilen von Handlungsempfehlungen an Rechtsanwälte in rechtberatender oder maschineller Weise ist zulässig;
  • Das Abwickeln der gesamten Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und Klienten über die Softwareplattform von incaseof.law ist ebenfalls zulässig, solange die Vertraulichkeit der Daten gewahrt bleibt;
  • Die Berücksichtigung von Erfolgsquoten bei der Auswahl von Rechtsanwälten für Klienten darf vorgenommen werden;
  • Das Nutzen der Wortkombination ‘in-case-of.law’ in Firmennamen, E-Mail-Adressen oder anderen Webadressen ist ohne Verwechslungsgefahr mit einer Rechtsanwaltskanzlei möglich; ein prozentueller Anteil am Anwaltshonorar darf vom Vermittler aber nicht verrechnet werden.
  • Der OGH hält in seinem Urteil unter anderem fest, dass es “nicht erkennbar sei, woraus der Kläger überhaupt ableiten will, dass ein Anwalt keinen externen oder nichtanwaltlichen Rat einholen oder entgegennehmen dürfe…“.
  • Ebenso ist es möglich, “dass die Ausgliederung (Outsourcing) bestimmter Dienstleistungen für Rechtsanwaltskanzleien üblich und nach den anwaltlichen Standesregeln nicht generell unzulässig ist.”

Der OGH betont weiters, dass der Standpunkt des Klägers, “den Kreis der Hilfskräfte des Anwalts einschränkend verstehen zu wollen, nicht auf dem Boden des herrschenden Verständnisses der Verschwiegenheit als einer der tragenden Säulen des Anwaltsberufs steht. Dagegen ist es zumindest vertretbar, dass die Weitergabe von Daten, die den Kernbereich der anwaltlichen Verschwiegenheit betreffen, nämlich die Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem Anwalt, auch an einen von diesem vertraglich zur Erbringung von Diensten wie hier herangezogenen Dritten keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht begründet, weil der Dritte eine Hilfskraft des Anwalts und daher an § 9 Abs 2 RAO gebunden ist.”

ÖRAV bekommt in einem Punkt recht

Wie oben kurz angedeutet musste incaseof.law allerdings bei einem Punkt eine juristische Niederlage einstecken: beim Honorarmodell.

Das Startup baut auf Basis unstruktierter Daten über KI Sachverhalte und mögliche Lösungen zusammen. Die firmeneigene Software generiert Handlungsvorschläge rechtlicher Natur, die nicht an Kund:innen gehen, sondern Anwält:innen angeboten werden. Jener hat folglich die Möglichkeit, den Fall anzunehmen oder abzulehnen.

Im Falle eines “Ja”, verlangte incaseof.law bisher 25 Prozent “Vermittlungsgebühr”. Dies wurde vom OGH als unzulässig bestätigt. Deswegen hat das Rechts-Startup sein Einnahmemodell umstrukturiert.

Zur Erklärung: Über das interne “Anwaltscockpit” der Software wird nach einer Recherche der Kompetenzfelder von der Software der passende Anwalt oder die passende Anwältin ausgewählt. Nimmt die betreffende Person den Fall an, bekommt der Rechtsbeistand die Kosten vom Unternehmen vorgelegt (150 Euro für die Benutzung der Software exkl. Umsatzsteuer, plus einem rechercheabhängigen Betrag) und kann seinerseits selbst ein Pauschalangebot angeben, das nur der Kunde oder die Kundin erhält.

Kurz gesagt: Kommt es zu einer “Geschäftsbeziehung” zwischen diesen beiden Parteien, so gibt es nach dem Urteil nun folgende Vorgangsweise: Der Anwalt stellt eine Rechnung direkt an den Kunden; incaseof.law verlangt, nicht wie bisher eine Vermittlungsgebühr, sondern sendet ebenfalls eine separate Rechnung an den Anwalt.

Incaseof.law und die KI-Frage

“Im Grunde ging es bei allem um die Frage: Dürfen Plattformen, darf eine KI, darf Tech juristische Beratungssleistungen erbringen? Die Antwort ist ‘Ja’. Auch die Frage, ob wir eine Kommunikation zwischen Mandanten und Anwalt über unsere Plattform technologisch ermöglichen dürfen, ist nun geklärt. Mit dem Urteil haben wir nun eine Legalisierung von Legal-Tech erreicht”, erklärt Kindler.

Und meint abschließend: “Der Versuch innovative, technologiegestützte, juristische Lösungen im Rechtsbereich durch das Wettbewerbsrecht zu unterbinden, ist gescheitert. Die Entscheidung stärkt nicht nur die Position von incaseof.law auf dem Markt für innovative juristische Dienstleistungen, sondern ebnet auch den Weg für andere Unternehmen im Bereich der Legal-Tech in Österreich.”


Anm.: Eine Anfrage an den ÖRAV blieb bisher unbeantwortet und wird gegebenenfalls hier nachgefügt.

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Österreich unterzeichnet “European Declaration on Quantum Technologies”

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Declaration on Quantum Technologies, Hause, Quantencomputer
(c) Stock.Adobe/Mac - Österreich schließt sich der "Declaration on Quantum Technologies" an.

Österreich hat vor kurzem offiziell die “European Declaration on Quantum Technologies” unterzeichnet, die eine strategische Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten zur Förderung der Quantentechnologien festlegt. Die Unterzeichnung erfolgte durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW).

Declaration on Quantum Technologies seit 2023 in Arbeit

Die Deklaration wurde ursprünglich Ende 2023 auf Initiative der Europäischen Kommission während der spanischen Ratspräsidentschaft erarbeitet. Anfangs unterzeichneten nur elf Staaten das Dokument, mittlerweile sind jedoch bereits 18 EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, Frankreich und die Niederlande, beigetreten.

Die österreichische Forschung im Bereich der Quantentechnologien wurde nicht zuletzt durch den Nobelpreis von Anton Zeilinger im Jahr 2022 der breiten Öffentlichkeit gewahr, auch das Startup planqc mit dem Tiroler Co-Founder Alexander Glätzle machte bereits von sich reden – hier und hier nachzulesen.

Magdalena Hauser und Wolfgang Lechner zur Deklaration

Auch das Innsbrucker Quantencomputing-Spin-off ParityQC ist eine bekannte Größe in diesem Segment, das bei der letzten Finanzierungsrunde eine neunstellige Bewertung erreichte. Für die beiden Gründer:innen und Co-CEOs Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sind Kooperationen auch in der unternehmerischen Quantenanwendung nicht wegzudenken.

“Um Europa im Wettbewerb bei Quantencomputer an der Weltspitze zu halten sind Kollaborationen zwischen allen Mitgliedsstaaten essentiell”, sagen sie. “Mit Unterzeichnung der ‘European Declaration on Quantum Technologies’ verspricht nun auch Österreich, die nötigen nächsten Schritte zu setzen, um Forschung und Wirtschaft in diesem Bereich zu stärken. Als Quantenarchitektur-Unternehmen agieren wir weltweit, das bedeutet, Kooperationen gehören für uns zum Kerngeschäft und wir freuen uns sehr, dass Österreich dies unterstützt.”

Österreich bei Publikationen im Spitzenfeld

Die Republik liegt bei wissenschaftlichen Publikationen in der Quantenforschung mit ca. 27 Publikationen pro Million Einwohnerinnen und Einwohner auf Platz 2 im EU-Ländervergleich. Aber auch bei anderen Output-Indikatoren ist Österreich im Spitzenfeld: Mit 1,7 Patentanmeldungen pro 10.000 F&E-Beschäftigte nahm Österreich 2021 im EU-Vergleich den 3. Platz ein.

Die “Declaration on Quantum Technologies” an sich verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines europäischen “Ökosystems der Quantentechnologie von Weltrang”. Zu den Zielen gehören die Stärkung der europäischen Position in der Weiterentwicklung von Quantentechnologien, die Sicherung der europäischen Souveränität und Sicherheit sowie die Förderung von Innovation und Schaffung von Arbeitsplätzen.

“Die Unterzeichnung der Deklaration zeigt den starken Willen Österreichs die eigene Spitzenposition in den Quantenwissenschaften zu festigen und auszubauen”, sagt Gregor Weihs, Leiter des Exzellenzclusters “Quantum Science Austria”. “Technologieentwicklung braucht als Basis die Grundlagenforschung wie sie im Exzellenzcluster Quantum Science Austria auf höchstem Niveau betrieben wird. Umgekehrt ermöglichen die neuesten Technologien Durchbrüche an den Grenzen unseres Wissens. Im Quanten-Pakt verpflichten sich die Staaten beide Bereiche nach Kräften zu fördern.”

Declaration on Quantum Technologies: Technologieführerschaft als Ziel

Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher sieht in der “Declaration on Quantum Technologies” den Weg zur Spitze: “Quantentechnologien sind ein bedeutendes Zukunftsthema. Deshalb müssen Innovationen in diesem Bereich verstärkt in die Praxis und wirtschaftliche Nutzung eingebunden werden. Schon jetzt befassen sich zahlreiche führende Unternehmen sowie Startups und Scaleups in Österreich mit Quantentechnologien. Die European Declaration on Quantum Technologies hat ausdrücklich die Anwendung in Unternehmen zum Ziel. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu einer europäischen Technologieführerschaft in diesem Bereich.”

Bundesministerin Leonore Gewessler bezeichnet die Deklaration als europäisches Quanten-Valley, in dem “Österreich dank herausragender wissenschaftlicher und angewandter Expertise eine wichtige Rolle spielen kann.”

Sie sagt: “Quantentechnologien haben auch ein beträchtliches Potential für eine nachhaltige Technologiegeneration, von hochpräziser Klimamodellierung und Wettervorhersage dank verbesserter Quanten-Sensorik. Über die Entdeckung und Entwicklung neuer Materialien für die Speicherung und Umwandlung von Energie durch Quanten-Simulation bis hin zu Quanten-Hochleistungsrechnern, die mit dem Bruchteil von Energieressourcen auskommen werden.“

Fonds Zukunft Österreich

Abseits davon hat die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung auf Vorschlag der Bundesregierung beschlossen, Mittel aus dem Fonds Zukunft Österreich für eine Quanten-Initiative der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) und der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) zur Verfügung zu stellen. Mit insgesamt acht Millionen Euro soll der Weg zur wirtschaftlichen Verwertung und Kommerzialisierung von Quantentechnologien in Österreich bereitet werden. Auch soll eine stärkere Vernetzung der Player und Bewusstsein für das Thema durch Einrichtung eines “virtuellen Quanten-Hubs” geschaffen werden.

Das Programm wird in den nächsten Wochen von aws und FFG finalisiert und soll im Herbst 2024 für Einreichungen geöffnet werden.

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