06.09.2023

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

Im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) konnte sich incaseof.law über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen des ÖRAV durchsetzen. Und damit quasi eine Legalisierung von Law-Tech etablieren, wie Gründer Maximilian Kindler betont.
/artikel/nach-angriff-auf-geschaeftsmodell-legal-tech-startup-gewinnt-gegen-rechtsanwaltsverein
incaseof.law, KMU, Rechtsberatung, Beratung für KMUs, KMU rechtsberatung, Recht KMU, Anwalt KMU, KI, OGh, Urteil, legal Tech, legalTech
(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Incaseof.law ist eine LawTech-Firma, die Online-Rechtsberatung auf KI-Basis anbietet – der brutkasten berichtete. Der Österreichische Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) hat gegen das Startup und dessen Geschäftsmodell Klage eingelegt. Konkret ging es um die Zulässigkeit einer Korrespondenz zwischen Rechtsanwält:innen und Klient:innen über die hauseigene Software, dem Erteilen von Handlungsempfehlungen an Rechtsanwälte in rechtberatender oder maschineller Weise und der Berücksichtigung von Erfolgsquoten von Anwält:innen dabei. Sowie um Datenschutz.

Founder Maximilian Kindler konnte sich nun im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen durchsetzen.

Incaseof.law und die Anfänge des Rechtsstreits

Alles begann vor mehr als zwei Jahren im März 2021. Der ÖRAV reichte Klage gegen das Legal-Tech auf Baiss von unlauterem Wettbewerb ein. Der Rechtsstreit zog sich über drei Gerichte (Handelsgericht, Landesgericht und OGH) und hatte laut Kindler folgende Anschuldigungen als Causa:

Der Name incaseof.law würde einerseits suggerieren, dass es sich beim Unternehmen um eine Anwaltskanzlei handele, andererseits wäre der Begriff “law” nur Rechtsanwälten vorbehalten. Zudem wäre es nicht zulässig, sich von Nicht-Rechtsanwälten rechtlich beraten zu lassen.

Auch die Vermittlung von Anwälten war ein Thema der Klage. Incaseof.law arbeitet mit Partner-Anwält:innen zusammen und prüft die Kerngebiete der Beratungstätigkeit, berücksichtigt öffentlich einsehbare Erfolgsquoten und sieht sich an, ob Disziplinarverfahren gegen Anwälte laufen. “Sie wollten uns die Geschäftsgrundlage entziehen und sämtliche LawTech- und ähnliche Plattformen abschaffen. Wäre das durchgegangen, wäre jede Software in dem Bereich obsolet geworden”, so Kindler resümierend.

“Triumph für Fortschritt”

Nun wurde jedoch dem Gründer und seinem Team vom OGH zum Großteil rechtgegeben: “Mit diesem Urteil kann man unzweifelhaft behaupten, dass incaseof.law und Dr. Max Kindler den Weg für Legal-Tech in Österreich geebnet haben”, sagt Stefan Prochaska von Prochaska Solutions, der als Rechtsanwalt von incaseof.law das Verfahren vor dem OGH geführt hat.

Kindler ergänzt: “Dies ist ein Triumph für den Fortschritt und zeigt, dass technologiebasierte Lösungen im Rechtssystem ihren festen Platz haben und von Nutzen sein können.”

Dieses Urteil gilt für den Gründer fortan als “Meilenstein für Startups im Legal-Tech-Bereich”: “Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat damit ausdrücklich das Geschäftsmodell der incaseof.law GmbH für zulässig erklärt und damit eine Grundlage für künftige Geschäftstätigkeit von Legal-Tech-Unternehmen in Österreich geschaffen”, heißt es.

Die Kernpunkte des Urteils (OGH 4 Ob 77/23m) umfassen:

  • Das Erteilen von Handlungsempfehlungen an Rechtsanwälte in rechtberatender oder maschineller Weise ist zulässig;
  • Das Abwickeln der gesamten Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und Klienten über die Softwareplattform von incaseof.law ist ebenfalls zulässig, solange die Vertraulichkeit der Daten gewahrt bleibt;
  • Die Berücksichtigung von Erfolgsquoten bei der Auswahl von Rechtsanwälten für Klienten darf vorgenommen werden;
  • Das Nutzen der Wortkombination ‘in-case-of.law’ in Firmennamen, E-Mail-Adressen oder anderen Webadressen ist ohne Verwechslungsgefahr mit einer Rechtsanwaltskanzlei möglich; ein prozentueller Anteil am Anwaltshonorar darf vom Vermittler aber nicht verrechnet werden.
  • Der OGH hält in seinem Urteil unter anderem fest, dass es “nicht erkennbar sei, woraus der Kläger überhaupt ableiten will, dass ein Anwalt keinen externen oder nichtanwaltlichen Rat einholen oder entgegennehmen dürfe…“.
  • Ebenso ist es möglich, “dass die Ausgliederung (Outsourcing) bestimmter Dienstleistungen für Rechtsanwaltskanzleien üblich und nach den anwaltlichen Standesregeln nicht generell unzulässig ist.”

Der OGH betont weiters, dass der Standpunkt des Klägers, “den Kreis der Hilfskräfte des Anwalts einschränkend verstehen zu wollen, nicht auf dem Boden des herrschenden Verständnisses der Verschwiegenheit als einer der tragenden Säulen des Anwaltsberufs steht. Dagegen ist es zumindest vertretbar, dass die Weitergabe von Daten, die den Kernbereich der anwaltlichen Verschwiegenheit betreffen, nämlich die Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem Anwalt, auch an einen von diesem vertraglich zur Erbringung von Diensten wie hier herangezogenen Dritten keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht begründet, weil der Dritte eine Hilfskraft des Anwalts und daher an § 9 Abs 2 RAO gebunden ist.”

ÖRAV bekommt in einem Punkt recht

Wie oben kurz angedeutet musste incaseof.law allerdings bei einem Punkt eine juristische Niederlage einstecken: beim Honorarmodell.

Das Startup baut auf Basis unstruktierter Daten über KI Sachverhalte und mögliche Lösungen zusammen. Die firmeneigene Software generiert Handlungsvorschläge rechtlicher Natur, die nicht an Kund:innen gehen, sondern Anwält:innen angeboten werden. Jener hat folglich die Möglichkeit, den Fall anzunehmen oder abzulehnen.

Im Falle eines “Ja”, verlangte incaseof.law bisher 25 Prozent “Vermittlungsgebühr”. Dies wurde vom OGH als unzulässig bestätigt. Deswegen hat das Rechts-Startup sein Einnahmemodell umstrukturiert.

Zur Erklärung: Über das interne “Anwaltscockpit” der Software wird nach einer Recherche der Kompetenzfelder von der Software der passende Anwalt oder die passende Anwältin ausgewählt. Nimmt die betreffende Person den Fall an, bekommt der Rechtsbeistand die Kosten vom Unternehmen vorgelegt (150 Euro für die Benutzung der Software exkl. Umsatzsteuer, plus einem rechercheabhängigen Betrag) und kann seinerseits selbst ein Pauschalangebot angeben, das nur der Kunde oder die Kundin erhält.

Kurz gesagt: Kommt es zu einer “Geschäftsbeziehung” zwischen diesen beiden Parteien, so gibt es nach dem Urteil nun folgende Vorgangsweise: Der Anwalt stellt eine Rechnung direkt an den Kunden; incaseof.law verlangt, nicht wie bisher eine Vermittlungsgebühr, sondern sendet ebenfalls eine separate Rechnung an den Anwalt.

Incaseof.law und die KI-Frage

“Im Grunde ging es bei allem um die Frage: Dürfen Plattformen, darf eine KI, darf Tech juristische Beratungssleistungen erbringen? Die Antwort ist ‘Ja’. Auch die Frage, ob wir eine Kommunikation zwischen Mandanten und Anwalt über unsere Plattform technologisch ermöglichen dürfen, ist nun geklärt. Mit dem Urteil haben wir nun eine Legalisierung von Legal-Tech erreicht”, erklärt Kindler.

Und meint abschließend: “Der Versuch innovative, technologiegestützte, juristische Lösungen im Rechtsbereich durch das Wettbewerbsrecht zu unterbinden, ist gescheitert. Die Entscheidung stärkt nicht nur die Position von incaseof.law auf dem Markt für innovative juristische Dienstleistungen, sondern ebnet auch den Weg für andere Unternehmen im Bereich der Legal-Tech in Österreich.”


Anm.: Eine Anfrage an den ÖRAV blieb bisher unbeantwortet und wird gegebenenfalls hier nachgefügt.

Deine ungelesenen Artikel:
01.12.2023

Coinpanion: Wiener Krypto-Startup geht in neuem Unternehmen Altify auf

Das Wiener Krypto-Startup Coinpanion geht gemeinsam mit den Plattformen Revix und BitFund im neuen Unternehmen Altify auf. Über die Hintergründe und die Zukunftspläne haben wir mit Altify-CEO Sean Sanders und Coinpanion-Mitgründer Alexander Valtingojer gesprochen.
/artikel/coinpanion-altify
01.12.2023

Coinpanion: Wiener Krypto-Startup geht in neuem Unternehmen Altify auf

Das Wiener Krypto-Startup Coinpanion geht gemeinsam mit den Plattformen Revix und BitFund im neuen Unternehmen Altify auf. Über die Hintergründe und die Zukunftspläne haben wir mit Altify-CEO Sean Sanders und Coinpanion-Mitgründer Alexander Valtingojer gesprochen.
/artikel/coinpanion-altify
Altify-CEO Sean Sanders und Coinpanion-Mitgründer Alexander Valtingojer
Altify-CEO Sean Sanders und Coinpanion-Mitgründer Alexander Valtingojer | Foto: brutkasten

Es ist einer der bekanntesten Namen der heimischen Krypto-Szene – und jetzt wird er verschwinden: Coinpanion. Das 2019 gegründete Wiener Krypto-Startup rund um CEO Alexander Valtingojer hat es sich zum Ziel gesetzt, Investments in Krypto-Assets zu vereinfachen. Dazu bietet das Startup vordefinierte Portfolios, die das Unternehmen gerne mit ETFs vergleicht. Mit diesem Konzept überzeugte das Unternehmen prominente Investoren wie Hansi Hansmann oder Florian Gschwandtner (brutkasten berichtete).

Nun vermeldet Coinpanion einen weiteren Deal: Das Startup geht im neuen Unternehmen Altify auf. Dieses entsteht aus dem Zusammenschluss von Coinpanion mit der südafrikanisch-britischen Krypto-Investmentplattform Revix.com sowie dem ebenfalls südafrikanischen Krypto-Anbieter BitFund. Der Hauptsitz des Unternehmens ist in London. Das Coinpanion-Team wird vollständig übernommen und bildet künftig die österreichische Niederlassung von Altify.

Weitere Standorte befinden des Unternehmens befinden sich in Polen und Südafrika. Das neue Unternehmen kommt nach eigenen Angaben auf 80.000 Kund:innen mit mehr als 250 Millionen US-Dollar an Einlagen. Altify über den Krypto-Bereich hinaus orientieren und eine breite Palette an weiteren Investment-Möglichkeiten anbieten.

Coinpanion-Gründer Valtingojer wird Chief Strategy Officer bei Altify

Der bisherige Revix-Geschäftsführer Sean Sanders übernimmt die CEO-Rolle. Der bisherige Coinpanion-CEO Alexander Valtingojer bleibt ebenfalls an Bord. Er wird bei Altify die Position des Chief Strategy Officer einnehmen und dabei vor allem für die Expansion des Unternehmens in der EU mit Fokus auf die DACH-Region zuständig sein.

“Der Zusammenschluss mit Altify ist eine Win-Win-Situation für alle beteiligten Parteien. Die Kunden von Coinpanion profitieren von deutlich geringeren Gebühren, mehr Investitionsmöglichkeiten und einer viel besseren User Experience in der gänzlich neu gestalteten Investment-App”, kommentiert Valtingojer den Deal.

Kein erneutes Onboarding für Coinpanion-Kund:innen notwendig

Zur finanziellen Dimension wie auch zur genauen Struktur des Deals ist nichts bekannt. Es handle sich aber “nicht um einen traditionellen Merger, sondern um eine Reihe verschiedener Teile einer Transaktion”, sagt Sanders im brutkasten-Talk. Valtingojer spricht von einer “Merger-ähnlichen Struktur”. Man habe berücksichtigen müssen, dass es auf beiden Seiten Investor:innen gegeben habe und auch an deren steuerliche Überlegungen gedacht werden müsse.

Aber was bedeutet der Zusammenschluss ganz konkret für Coinpanion-Kund:innen? “Sie werden weiterhin ihre Konten haben. Es ist nicht nötig, erneut ein Onboarding zu durchlaufen oder ein neues Konto zu erstellen und komplizierte Maßnahmen zu ergreifen”, erläutert Valtingojer. “Wir versuchen, alles so einfach wie möglich zu machen. Letztendlich müssen sich unsere Kunden nur auf einer neuen Website anmelden oder eine neue App herunterladen, aber sie können ihr bestehendes Kundenkonto nutzen. Sie haben ihr Geld dort. Sie haben ihre Portfolios dort.”

Der Name Altify kombiniert die Begriffe “Alternatives”, in diesem Kontext also alternative Investments, and “diversify”, also Diversifizierung. Hintergrund: Das neue Unternehmen will über Krypto-Investments hinausgehen, wie Altify-CEO Sanders im brutkasten-Talk ankündigt: Asset-Klassen wie Immobilien oder Venture Capital werden häufig als Angelegenheit für Superreiche wahrgenommen, sagt Sanders. Das sei aber eine Fehlannahme: “Wir wollen das näher an die Menschen heranbringen. Wir sind der Meinung, dass ganz normale Menschen so investieren sollten wie die Superreichen.”

Altify plant weitere Übernahmen

Revix hatte bereits zuvor einen Blick auf die DACH-Region geworfen. “Wir waren sehr daran interessiert, diese Märkte zu erschließen. Wir wussten nur nicht, wie. Und jetzt haben wir den richtigen Partner, um das zu tun”, sagt der nunmehrige Altify-CEO Sanders im brutkasten-Talk.

Mit dem neuen Unternehmen sind nun durchaus auch weitere Übernahmen geplant – um zusätzliche Märkte abzudecken. Dafür habe man auch derzeit schon genug Kapital, wie Sanders weiter ausführt. Allerdings werde man künftig durchaus zusätzliches Kapital aufnehmen: “Wir wollen wachsen und wir wollen schnell wachsen”, sagt Sandres. “Alex teilt diese Überzeugung mit mir. Man will sich nicht zurücklehnen und ein Unternehmen haben, das jedes Jahr um ein oder zwei Prozent wächst. Es geht um dreistellige Wachstumsraten pro Jahr”.


Video: Coinpanion-Cofounder Alexander Valtingojer und Altify-CEO Sam Sanders im brutkasten-Talk:

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

Es gibt neue Nachrichten

Auch interessant