06.09.2023

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

Im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) konnte sich incaseof.law über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen des ÖRAV durchsetzen. Und damit quasi eine Legalisierung von Law-Tech etablieren, wie Gründer Maximilian Kindler betont.
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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Incaseof.law ist eine LawTech-Firma, die Online-Rechtsberatung auf KI-Basis anbietet – der brutkasten berichtete. Der Österreichische Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) hat gegen das Startup und dessen Geschäftsmodell Klage eingelegt. Konkret ging es um die Zulässigkeit einer Korrespondenz zwischen Rechtsanwält:innen und Klient:innen über die hauseigene Software, dem Erteilen von Handlungsempfehlungen an Rechtsanwälte in rechtberatender oder maschineller Weise und der Berücksichtigung von Erfolgsquoten von Anwält:innen dabei. Sowie um Datenschutz.

Founder Maximilian Kindler konnte sich nun im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen durchsetzen.

Incaseof.law und die Anfänge des Rechtsstreits

Alles begann vor mehr als zwei Jahren im März 2021. Der ÖRAV reichte Klage gegen das Legal-Tech auf Baiss von unlauterem Wettbewerb ein. Der Rechtsstreit zog sich über drei Gerichte (Handelsgericht, Landesgericht und OGH) und hatte laut Kindler folgende Anschuldigungen als Causa:

Der Name incaseof.law würde einerseits suggerieren, dass es sich beim Unternehmen um eine Anwaltskanzlei handele, andererseits wäre der Begriff “law” nur Rechtsanwälten vorbehalten. Zudem wäre es nicht zulässig, sich von Nicht-Rechtsanwälten rechtlich beraten zu lassen.

Auch die Vermittlung von Anwälten war ein Thema der Klage. Incaseof.law arbeitet mit Partner-Anwält:innen zusammen und prüft die Kerngebiete der Beratungstätigkeit, berücksichtigt öffentlich einsehbare Erfolgsquoten und sieht sich an, ob Disziplinarverfahren gegen Anwälte laufen. “Sie wollten uns die Geschäftsgrundlage entziehen und sämtliche LawTech- und ähnliche Plattformen abschaffen. Wäre das durchgegangen, wäre jede Software in dem Bereich obsolet geworden”, so Kindler resümierend.

“Triumph für Fortschritt”

Nun wurde jedoch dem Gründer und seinem Team vom OGH zum Großteil rechtgegeben: “Mit diesem Urteil kann man unzweifelhaft behaupten, dass incaseof.law und Dr. Max Kindler den Weg für Legal-Tech in Österreich geebnet haben”, sagt Stefan Prochaska von Prochaska Solutions, der als Rechtsanwalt von incaseof.law das Verfahren vor dem OGH geführt hat.

Kindler ergänzt: “Dies ist ein Triumph für den Fortschritt und zeigt, dass technologiebasierte Lösungen im Rechtssystem ihren festen Platz haben und von Nutzen sein können.”

Dieses Urteil gilt für den Gründer fortan als “Meilenstein für Startups im Legal-Tech-Bereich”: “Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat damit ausdrücklich das Geschäftsmodell der incaseof.law GmbH für zulässig erklärt und damit eine Grundlage für künftige Geschäftstätigkeit von Legal-Tech-Unternehmen in Österreich geschaffen”, heißt es.

Die Kernpunkte des Urteils (OGH 4 Ob 77/23m) umfassen:

  • Das Erteilen von Handlungsempfehlungen an Rechtsanwälte in rechtberatender oder maschineller Weise ist zulässig;
  • Das Abwickeln der gesamten Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und Klienten über die Softwareplattform von incaseof.law ist ebenfalls zulässig, solange die Vertraulichkeit der Daten gewahrt bleibt;
  • Die Berücksichtigung von Erfolgsquoten bei der Auswahl von Rechtsanwälten für Klienten darf vorgenommen werden;
  • Das Nutzen der Wortkombination ‘in-case-of.law’ in Firmennamen, E-Mail-Adressen oder anderen Webadressen ist ohne Verwechslungsgefahr mit einer Rechtsanwaltskanzlei möglich; ein prozentueller Anteil am Anwaltshonorar darf vom Vermittler aber nicht verrechnet werden.
  • Der OGH hält in seinem Urteil unter anderem fest, dass es “nicht erkennbar sei, woraus der Kläger überhaupt ableiten will, dass ein Anwalt keinen externen oder nichtanwaltlichen Rat einholen oder entgegennehmen dürfe…“.
  • Ebenso ist es möglich, “dass die Ausgliederung (Outsourcing) bestimmter Dienstleistungen für Rechtsanwaltskanzleien üblich und nach den anwaltlichen Standesregeln nicht generell unzulässig ist.”

Der OGH betont weiters, dass der Standpunkt des Klägers, “den Kreis der Hilfskräfte des Anwalts einschränkend verstehen zu wollen, nicht auf dem Boden des herrschenden Verständnisses der Verschwiegenheit als einer der tragenden Säulen des Anwaltsberufs steht. Dagegen ist es zumindest vertretbar, dass die Weitergabe von Daten, die den Kernbereich der anwaltlichen Verschwiegenheit betreffen, nämlich die Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem Anwalt, auch an einen von diesem vertraglich zur Erbringung von Diensten wie hier herangezogenen Dritten keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht begründet, weil der Dritte eine Hilfskraft des Anwalts und daher an § 9 Abs 2 RAO gebunden ist.”

ÖRAV bekommt in einem Punkt recht

Wie oben kurz angedeutet musste incaseof.law allerdings bei einem Punkt eine juristische Niederlage einstecken: beim Honorarmodell.

Das Startup baut auf Basis unstruktierter Daten über KI Sachverhalte und mögliche Lösungen zusammen. Die firmeneigene Software generiert Handlungsvorschläge rechtlicher Natur, die nicht an Kund:innen gehen, sondern Anwält:innen angeboten werden. Jener hat folglich die Möglichkeit, den Fall anzunehmen oder abzulehnen.

Im Falle eines “Ja”, verlangte incaseof.law bisher 25 Prozent “Vermittlungsgebühr”. Dies wurde vom OGH als unzulässig bestätigt. Deswegen hat das Rechts-Startup sein Einnahmemodell umstrukturiert.

Zur Erklärung: Über das interne “Anwaltscockpit” der Software wird nach einer Recherche der Kompetenzfelder von der Software der passende Anwalt oder die passende Anwältin ausgewählt. Nimmt die betreffende Person den Fall an, bekommt der Rechtsbeistand die Kosten vom Unternehmen vorgelegt (150 Euro für die Benutzung der Software exkl. Umsatzsteuer, plus einem rechercheabhängigen Betrag) und kann seinerseits selbst ein Pauschalangebot angeben, das nur der Kunde oder die Kundin erhält.

Kurz gesagt: Kommt es zu einer “Geschäftsbeziehung” zwischen diesen beiden Parteien, so gibt es nach dem Urteil nun folgende Vorgangsweise: Der Anwalt stellt eine Rechnung direkt an den Kunden; incaseof.law verlangt, nicht wie bisher eine Vermittlungsgebühr, sondern sendet ebenfalls eine separate Rechnung an den Anwalt.

Incaseof.law und die KI-Frage

“Im Grunde ging es bei allem um die Frage: Dürfen Plattformen, darf eine KI, darf Tech juristische Beratungssleistungen erbringen? Die Antwort ist ‘Ja’. Auch die Frage, ob wir eine Kommunikation zwischen Mandanten und Anwalt über unsere Plattform technologisch ermöglichen dürfen, ist nun geklärt. Mit dem Urteil haben wir nun eine Legalisierung von Legal-Tech erreicht”, erklärt Kindler.

Und meint abschließend: “Der Versuch innovative, technologiegestützte, juristische Lösungen im Rechtsbereich durch das Wettbewerbsrecht zu unterbinden, ist gescheitert. Die Entscheidung stärkt nicht nur die Position von incaseof.law auf dem Markt für innovative juristische Dienstleistungen, sondern ebnet auch den Weg für andere Unternehmen im Bereich der Legal-Tech in Österreich.”


Anm.: Eine Anfrage an den ÖRAV blieb bisher unbeantwortet und wird gegebenenfalls hier nachgefügt.

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Eu Inc, STartup Initiative, Raunig, Stripe, Personio
(c) EU Inc - Die neue europäische Initiative zielt darauf ab, Investitionsprozesse zu standardisieren.

Heute hat eine Koalition von europäischen Unternehmer und Investoren EU Inc. ins Leben gerufen, eine Initiative zur Schaffung einer einzigen paneuropäischen Startup-Entity. Der Vorschlag greift damit die Dynamik der Basis und den Konsens auf, der sich unter den europäischen Politiker:innen und Gründer:innen herausgebildet hat.

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“Eine Reform der Rechtsvorschriften ist unerlässlich, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern und die Region als globales Epizentrum der Innovation für die nächste Generation zu positionieren. Die Initiative, die in einem von führenden Vertretern der Technologiebranche aus ganz Europa unterzeichneten offenen Brief dargelegt wurde, fordert die Schaffung einer ‘EU Inc’ im Rahmen der 28″, heißt es per Aussendung.

Die neue Struktur würde Investitionsprozesse standardisieren, grenzüberschreitende Operationen vereinfachen und einen einheitlichen Rahmen für Mitarbeiteraktienoptionen schaffen – all das soll europäischen Startups helfen, schnell zu wachsen, mehr Kapital anzuziehen und bessere Chancen auf einen Durchbruch zu haben.

Zu den Erstunterzeichner:innen gehören:

● Taavet Hinrikus, Mitgründer von Wise und Partner bei Plural

● Ilkka Paananen, CEO und Mitgründer von Supercell

● Éléanore Crespo, Co-CEO und Mitgründerin von Pigment

● Jean-Charles Samuelian-Werve, CEO und Mitgründer, Alan

● Miki Kuusi, CEO und Mitgründer, Wolt

● Reshma Sohoni, Reshma Sohoni, Mitgründerin von Seedcamp

● Martin Mignot, Partner bei Index Ventures

● Jarek Kutylowski, CEO und Gründer von DeepL

● Job van der Voort, CEO und Mitgründer von Remote

● Roxanne Varza, Direktorin von Station F

● Prinz der Niederlande Constantijn van Oranje-Nassau, Gesandter bei Techleap

● Patrick Collison, Founder von Stripe

Ein weiterer Schritt zur Wettbewerbsfähigkeit

Der EU Inc-Vorschlag möchte konkret zur Entwicklung beitragen, die durch mehrere hochrangige Empfehlungen und politischen Verpflichtungen bereits in Gang gesetzt wurde. Darunter: Mario Draghis Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, der ein neues EU-weites Rechtsstatut für “Innovative Europäische Unternehmen” befürwortet; Enrico Lettas Bericht über die Zukunft des Binnenmarktes vom April 2024, in dem ein Europäischer Kodex des Wirtschaftsrechts unter eines “28-Regime” dargelegt wird und die politischen Leitlinien der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen für 2024-2029, die Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und intelligentere Regulierung unterstützen.

Andreas Klinger, Mitinitiator von EU Inc, Investor bei Prototype Capital und ehemaliger CTO von Product Hunt, zur Initiative: “In der Welt der Startups ist Dynamik alles. Alles, was dich verlangsamt, verlangsamt dich nicht nur – es tötet dich, indem es dich daran hindert, die ‘Fluchtgeschwindigkeit ‘escape velocity’ zu erreichen. Trotz der Weltklasse-Talente, des globalen Ehrgeizes und der einzigartigen Stärken des europäischen Startup-Ökosystems ist es immer noch absurd schwer, hier etwas aufzubauen. Bei EU Inc. geht es darum, diese künstlichen Beschränkungen zu beseitigen und unseren Startups die Möglichkeit zu geben, sich wirklich zu beschleunigen.”

AustrianStartups mit dabei

Zu den weiteren Supportern gehören u.a. Markus Raunig, Chairman AustrianStartups und Claus Lang Co-Founder und CTO von Kodex AI, wo auch der Österreicher Thomas Kaiser beteiligt ist.

“Hier geht es nicht nur darum, den Interessen einzelner Unternehmen zu dienen. Es geht darum, Europa zum besten Ort der Welt zu machen, um ein Unternehmen zu gründen, mit all den Vorteilen, die dies für die Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes mit sich bringt”, sagt Hanno Renner, CEO von Personio. “Wie Mario Draghi und andere gesagt haben, ist es jetzt an der Zeit, mutige Schritte zu unternehmen, um die wirtschaftliche Zukunft Europas zu sichern.”

EU.Inc: “Reformen rasch umsetzen”

Allgemein baut der Vorschlag auf dem Erfolg früherer Bemühungen auf, wie z. B. dem European Accelerationism, der die Bedürfnisse europäischer Gründer fördert, und der Kampagne “Not Optional” für eine Reform der europäischen Aktienoptionen.

“Da der politische Wille bereits vorhanden ist, ist die EU Inc-Koalition der Ansicht, dass die politischen Entscheidungsträger die Reformen rasch umsetzen können und sollten”, heißt es weiter per Aussendung. “Mit den für nächsten Monat angesetzten Anhörungen im Europäischen Parlament fordert die EU Inc-Koalition die Kommissare auf, sich dazu zu äußern, wie sie mit dieser wichtigen Initiative vorankommen wollen.”

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