06.09.2023

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

Im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) konnte sich incaseof.law über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen des ÖRAV durchsetzen. Und damit quasi eine Legalisierung von Law-Tech etablieren, wie Gründer Maximilian Kindler betont.
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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Incaseof.law ist eine LawTech-Firma, die Online-Rechtsberatung auf KI-Basis anbietet – der brutkasten berichtete. Der Österreichische Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) hat gegen das Startup und dessen Geschäftsmodell Klage eingelegt. Konkret ging es um die Zulässigkeit einer Korrespondenz zwischen Rechtsanwält:innen und Klient:innen über die hauseigene Software, dem Erteilen von Handlungsempfehlungen an Rechtsanwälte in rechtberatender oder maschineller Weise und der Berücksichtigung von Erfolgsquoten von Anwält:innen dabei. Sowie um Datenschutz.

Founder Maximilian Kindler konnte sich nun im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen durchsetzen.

Incaseof.law und die Anfänge des Rechtsstreits

Alles begann vor mehr als zwei Jahren im März 2021. Der ÖRAV reichte Klage gegen das Legal-Tech auf Baiss von unlauterem Wettbewerb ein. Der Rechtsstreit zog sich über drei Gerichte (Handelsgericht, Landesgericht und OGH) und hatte laut Kindler folgende Anschuldigungen als Causa:

Der Name incaseof.law würde einerseits suggerieren, dass es sich beim Unternehmen um eine Anwaltskanzlei handele, andererseits wäre der Begriff „law“ nur Rechtsanwälten vorbehalten. Zudem wäre es nicht zulässig, sich von Nicht-Rechtsanwälten rechtlich beraten zu lassen.

Auch die Vermittlung von Anwälten war ein Thema der Klage. Incaseof.law arbeitet mit Partner-Anwält:innen zusammen und prüft die Kerngebiete der Beratungstätigkeit, berücksichtigt öffentlich einsehbare Erfolgsquoten und sieht sich an, ob Disziplinarverfahren gegen Anwälte laufen. „Sie wollten uns die Geschäftsgrundlage entziehen und sämtliche LawTech- und ähnliche Plattformen abschaffen. Wäre das durchgegangen, wäre jede Software in dem Bereich obsolet geworden“, so Kindler resümierend.

„Triumph für Fortschritt“

Nun wurde jedoch dem Gründer und seinem Team vom OGH zum Großteil rechtgegeben: „Mit diesem Urteil kann man unzweifelhaft behaupten, dass incaseof.law und Dr. Max Kindler den Weg für Legal-Tech in Österreich geebnet haben“, sagt Stefan Prochaska von Prochaska Solutions, der als Rechtsanwalt von incaseof.law das Verfahren vor dem OGH geführt hat.

Kindler ergänzt: „Dies ist ein Triumph für den Fortschritt und zeigt, dass technologiebasierte Lösungen im Rechtssystem ihren festen Platz haben und von Nutzen sein können.“

Dieses Urteil gilt für den Gründer fortan als „Meilenstein für Startups im Legal-Tech-Bereich“: „Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat damit ausdrücklich das Geschäftsmodell der incaseof.law GmbH für zulässig erklärt und damit eine Grundlage für künftige Geschäftstätigkeit von Legal-Tech-Unternehmen in Österreich geschaffen“, heißt es.

Die Kernpunkte des Urteils (OGH 4 Ob 77/23m) umfassen:

  • Das Erteilen von Handlungsempfehlungen an Rechtsanwälte in rechtberatender oder maschineller Weise ist zulässig;
  • Das Abwickeln der gesamten Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und Klienten über die Softwareplattform von incaseof.law ist ebenfalls zulässig, solange die Vertraulichkeit der Daten gewahrt bleibt;
  • Die Berücksichtigung von Erfolgsquoten bei der Auswahl von Rechtsanwälten für Klienten darf vorgenommen werden;
  • Das Nutzen der Wortkombination ‚in-case-of.law‘ in Firmennamen, E-Mail-Adressen oder anderen Webadressen ist ohne Verwechslungsgefahr mit einer Rechtsanwaltskanzlei möglich; ein prozentueller Anteil am Anwaltshonorar darf vom Vermittler aber nicht verrechnet werden.
  • Der OGH hält in seinem Urteil unter anderem fest, dass es „nicht erkennbar sei, woraus der Kläger überhaupt ableiten will, dass ein Anwalt keinen externen oder nichtanwaltlichen Rat einholen oder entgegennehmen dürfe…“.
  • Ebenso ist es möglich, „dass die Ausgliederung (Outsourcing) bestimmter Dienstleistungen für Rechtsanwaltskanzleien üblich und nach den anwaltlichen Standesregeln nicht generell unzulässig ist.“

Der OGH betont weiters, dass der Standpunkt des Klägers, „den Kreis der Hilfskräfte des Anwalts einschränkend verstehen zu wollen, nicht auf dem Boden des herrschenden Verständnisses der Verschwiegenheit als einer der tragenden Säulen des Anwaltsberufs steht. Dagegen ist es zumindest vertretbar, dass die Weitergabe von Daten, die den Kernbereich der anwaltlichen Verschwiegenheit betreffen, nämlich die Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem Anwalt, auch an einen von diesem vertraglich zur Erbringung von Diensten wie hier herangezogenen Dritten keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht begründet, weil der Dritte eine Hilfskraft des Anwalts und daher an § 9 Abs 2 RAO gebunden ist.“

ÖRAV bekommt in einem Punkt recht

Wie oben kurz angedeutet musste incaseof.law allerdings bei einem Punkt eine juristische Niederlage einstecken: beim Honorarmodell.

Das Startup baut auf Basis unstruktierter Daten über KI Sachverhalte und mögliche Lösungen zusammen. Die firmeneigene Software generiert Handlungsvorschläge rechtlicher Natur, die nicht an Kund:innen gehen, sondern Anwält:innen angeboten werden. Jener hat folglich die Möglichkeit, den Fall anzunehmen oder abzulehnen.

Im Falle eines „Ja“, verlangte incaseof.law bisher 25 Prozent „Vermittlungsgebühr“. Dies wurde vom OGH als unzulässig bestätigt. Deswegen hat das Rechts-Startup sein Einnahmemodell umstrukturiert.

Zur Erklärung: Über das interne „Anwaltscockpit“ der Software wird nach einer Recherche der Kompetenzfelder von der Software der passende Anwalt oder die passende Anwältin ausgewählt. Nimmt die betreffende Person den Fall an, bekommt der Rechtsbeistand die Kosten vom Unternehmen vorgelegt (150 Euro für die Benutzung der Software exkl. Umsatzsteuer, plus einem rechercheabhängigen Betrag) und kann seinerseits selbst ein Pauschalangebot angeben, das nur der Kunde oder die Kundin erhält.

Kurz gesagt: Kommt es zu einer „Geschäftsbeziehung“ zwischen diesen beiden Parteien, so gibt es nach dem Urteil nun folgende Vorgangsweise: Der Anwalt stellt eine Rechnung direkt an den Kunden; incaseof.law verlangt, nicht wie bisher eine Vermittlungsgebühr, sondern sendet ebenfalls eine separate Rechnung an den Anwalt.

Incaseof.law und die KI-Frage

„Im Grunde ging es bei allem um die Frage: Dürfen Plattformen, darf eine KI, darf Tech juristische Beratungssleistungen erbringen? Die Antwort ist ‚Ja‘. Auch die Frage, ob wir eine Kommunikation zwischen Mandanten und Anwalt über unsere Plattform technologisch ermöglichen dürfen, ist nun geklärt. Mit dem Urteil haben wir nun eine Legalisierung von Legal-Tech erreicht“, erklärt Kindler.

Und meint abschließend: „Der Versuch innovative, technologiegestützte, juristische Lösungen im Rechtsbereich durch das Wettbewerbsrecht zu unterbinden, ist gescheitert. Die Entscheidung stärkt nicht nur die Position von incaseof.law auf dem Markt für innovative juristische Dienstleistungen, sondern ebnet auch den Weg für andere Unternehmen im Bereich der Legal-Tech in Österreich.“


Anm.: Eine Anfrage an den ÖRAV blieb bisher unbeantwortet und wird gegebenenfalls hier nachgefügt.

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Katja Forbes, Autorin von "Machine Customers: The Evolution Has Begun", zu Gast in Wien. © Martin Pacher / brutkasten

Katja Forbes zählt zu den gefragtesten internationalen Stimmen an der Schnittstelle von Customer Experience, Künstlicher Intelligenz und Digitalstrategie. Die gebürtige Australierin war Executive Director und Head of Client Experience bei der Standard Chartered Bank, zuvor International Director und Vice President im globalen Vorstand der Interaction Design Association (IxDA); heute teilt sie ihre Zeit zwischen Singapur und Australien auf. Mit ihrem jüngsten Buch „Machine Customers: The Evolution Has Begun“ hat sie ein Thema in den Fokus gerückt, das gerade von der Theorie in die Praxis kippt. brutkasten hat mit ihr am Exporttag 26 der Wirtschaftskammer Österreich gesprochen.

Der Begriff „Machine Customer“ geht auf Gartner zurück und beschreibt einen nicht-menschlichen wirtschaftlichen Akteur: eine KI, die eigenständig entscheidet, verhandelt und Geld ausgibt. Was nach ferner Zukunft klingt, ist längst Realität. Visa hat mit „Intelligent Commerce“ einen Zahlungsstandard für Agenten gestartet, Googles Shopping-Agent greift auf einen Produktgraphen mit Milliarden Einträgen zu, und Handelsriesen wie Walmart verhandeln Lieferantenverträge bereits weitgehend automatisiert.

Für europäische Unternehmen ist das mehr als eine technische Spielerei. Wenn KI-Agenten zu einem unkontrollierbaren Filter zwischen Marke und Kunde werden, verlieren klassische Marketing-Hebel ihre Wirkung – und maschinenlesbare, überprüfbare Werte- und ESG-Nachweise werden zum stärksten Verkaufsargument. Hinzu kommt eine geopolitische Dimension: die Abhängigkeit von US-Modellen und die Frage der „kommerziellen Souveränität“. Im Interview erklärt Forbes, was Konzerne, Startups und KMU jetzt tun sollten.


Was ist ein „Machine Customer“?

Die breiteste Definition kommt von Gartner: ein nicht-menschlicher wirtschaftlicher Akteur. Ich betrachte es lieber etwas kategorisierter: Es ist etwas, das in der Wirtschaft agieren, Transaktionen durchführen, Entscheidungen treffen und Geld ausgeben kann – entweder von einem Menschen gesteuert oder autonom. Ein B2C-Beispiel: Visa Intelligent Commerce ist letztes Jahr mit der Anweisung gestartet: „Finde mir die besten Kopfhörer unter 200 Dollar – und wenn du sie gefunden hast, kauf sie.“ Googles Spark geht noch weiter, weil darunter ein Produktgraph mit rund 65 Milliarden Einträgen liegt. Der Agent gleicht die Parameter ab, findet das Produkt und bezahlt über Google Pay. Das Bemerkenswerte: Es ist ein vollständig disintermediierter Kauf. Wenn Spark ein Paar Bose-Kopfhörer findet, geht es nie wieder auf die Bose-Website. Bose wird für Google effektiv zum Drop-Shipper – die Marke verschwindet aus der Beziehung.

Heißt das, Logik ersetzt Emotion?

Das ist der erste, naive Reflex – und er greift zu kurz. Ein Agent fällt zwar auf seine harten Vorgaben zurück, meist rund um den Preis. Aber Agenten sind bemerkenswert gut darin, emotionale Stimmungen zu quantifizieren. Wenn ich sage: „Ich will lustige Socken, die mich glücklich machen“, durchsucht der Agent das Web nach genau diesem Sentiment über zehntausende Bewertungen hinweg und verknüpft es mit meinem Wunsch. In China habe ich ein BYD-Auto gesehen, das die Stimmung erkennt und die Umgebung entsprechend anpasst. Mercedes Pay kann im Fahrzeug bereits bezahlen, parken und Ladevorgänge aushandeln. Neun chinesische Autohersteller bauen Alibabas Qwen-Modell ins Cockpit ein, ebenso BMW China. Agenten fühlen nichts – aber sie leiten Emotionen bemerkenswert kreativ ab. So einfach wie „Logik schlägt Emotion“ ist es also nicht.

Was bedeutet das für Konsumgütermarken?

Ein Albtraum. Ich arbeite gerade mit vielen CMOs zusammen, und die Frage lautet immer: „Wie vermarkte ich an einen KI-Agenten?“ Die Antwort: gar nicht. Der Agent wird zu einem Filter, den man nicht mehr kontrolliert. Keiner der klassischen Hebel, mit denen man früher Menschen zum Kauf bewegt hat, wirkt bei einem Agenten.

CX-Expertin Katja Forbes im brutkasten-Interview am Exporttag 26 der Wirtschaftskammer Österreich. © Martin Pacher / brutkasten

Wie differenziert man sich dann noch?

Ich sehe drei Ebenen im Agentic Commerce. Erstens: Auffindbarkeit – GEO, AEO, im Grunde das, was früher SEO war, neu gedacht für Agenten. Rund 90 Prozent der Anbieteraktivität spielt sich hier ab, weil es am leichtesten zugänglich ist. Zweitens: die technische Vertrauensebene – kann ich eine vertrauenswürdige Transaktion abwickeln? Hier kommen die Payment-Rails ins Spiel – Mastercard, Visa, Stripe. Und drittens, die anspruchsvollste Ebene: Werte. In meinen Experimenten war der Ausschlag gebend, wenn alle gleich auffindbar und gleich vertrauenswürdig waren, dass eine Marke zu meinen Werten passte – und das unabhängig in Drittquellen überprüfbar war. Wenn ich sage: „Ich will einen Regenmantel, Nachhaltigkeit ist mir wichtig“, landet der Agent bei Patagonia, weil deren Footprint Chronicles das mit Daten belegen. Und genau darum geht es: Man kann eine KI nicht greenwashen. Sie kann jede Behauptung überprüfen – und was sich nicht belegen lässt, fliegt raus.

Wo stehen wir bei der Adoption?

Im B2C-Bereich sind wir noch ganz am Anfang. Eine aktuelle Gartner-Umfrage beziffert es auf rund 11 Prozent, die einem Agenten einen Kauf ohne Rückfrage zutrauen würden. Im B2B-Bereich steckt das eigentliche Geld – und dort ist man bereits weit fortgeschritten. Seit einem Pilotprojekt 2022 verhandelt Walmart mit Lieferanten über KI, via der von einem Esten gegründeten Plattform Pactum. Fast 70 Prozent der Verträge wurden ohne menschliche Beteiligung auf Walmart-Seite abgeschlossen, und drei Viertel der Lieferanten bevorzugten die Verhandlung mit der KI. Das Ergebnis: rund drei Prozent bessere Einkaufspreise und 35 Tage längere Zahlungsziele – Working Capital, das aus den Taschen der Lieferanten zurück zu Walmart wandert. Auch Maersk, Honeywell und Astra Zeneca sind Kunden. Für Lieferanten bedeutet das: Die KI hat alle Zeit der Welt, die Lieferkette bis ins Detail zu durchleuchten. Wenn ESG- und Werte-Nachweise nicht verifizierbar dokumentiert sind, kommt man nicht mehr durch.

Und die geopolitische Dimension – Europas Abhängigkeit von US-KI?

Es geht um kommerzielle Souveränität: Unternehmen müssen selbst bestimmen können, zu welchen Bedingungen sie KI-Akteure in ihr Geschäft lassen. Mein Rat: sich nicht nur auf die USA zu fixieren. Fünf der Top-Ten-Modelle kommen aus China – leichter und günstiger im Betrieb. Die VAE wollen bis 2028 mindestens die Hälfte ihrer Regierungsdienste über agentische KI abwickeln und dieses Governance-Modell in den Globalen Süden exportieren – womit der gesamte afrikanische Kontinent ins Spiel kommt. Australien hat ein souveränes Modell. KI ist nicht politisch neutral; entscheidend ist, wie sie gesteuert wird.

Deine Botschaft an KMU?

Findet heraus, welche Machine Customers bei euch anklopfen. Es gibt fünf Typen: den delegierten Agenten, den autonomen Käufer, das Multi-Agenten-Netzwerk, den Co-Buyer und den Intermediär – wie Amazons Rufus. Beginnt mit dem Machine Customer Canvas. Vielleicht baut ihr selbst Machine Customers: Mercedes-Fahrzeuge sind welche. Mit Agenten verdreifacht sich der mögliche Geschäftsmodellraum. Das wird alles verändern.

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