10.04.2020

N26 kündigt Kurzarbeit in der Coronakrise an

In Deutschland hat die Challenger-Bank N26 Kurzarbeit angekündigt, aber noch nicht angemeldet. Der Standort in Österreich ist nicht betroffen.
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N26
(c) N26

Einem deutschen Medienbericht war zuletzt zu entnehmen, dass die Challenger-Bank N26 „150 Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken will“. Fakt ist, wie eine anschließende Recherche des brutkasten ergeben hat: N26 hat die Kurzarbeit für einige Mitarbeiter vorerst angekündigt, allerdings noch nicht formal angemeldet.

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Wörtlich heißt es in der Presseaussendung: „Mitarbeitern, deren Tätigkeit durch die derzeitigen Umstände, beispielsweise durch das geringere Transaktionsvolumen, weniger Anfragen im Kundenservice, die temporären Büroschließungen, sowie den Wegfall von Reisetätigkeit nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist, bieten wir eine Kurzarbeitsregelung an.“

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Dadurch könne man die Mitarbeiter über die Krise hinaus langfristig im Unternehmen halten, heißt es weiters in der Presseaussendung: „Wir rechnen temporär mit 150 Personen in Kurzarbeit verteilt auf mehrere Standorte, zum Beispiel in den Bereichen Office Management, Marktforschung, Office IT, Marketing und Operations.“

Warum N26 Kurzarbeit ankündigt

Durch die Ausgangs- und Reiserestriktionen geben Menschen insgesamt weniger Geld aus. Nicht nur kurzfristig, sondern auch mittelfristig werden die Konsumausgaben gerade in den von COVID-19 schwer betroffenen Ländern stark rückläufig sein. Dies führt unter anderem zu
Rückgängen bei den Kontoumsätzen in der Bankbranche. „Als Bank mit starkem Geschäft in ganz Europa müssen wir uns an die Gegebenheiten, die das Coronavirus für die Bevölkerung geschaffen hat, anpassen“, heißt es dazu in der Presseaussendung.

„Wir sind uns unserer Verantwortung als Arbeitgeber sehr bewusst, besonders in Zeiten wie diesen. Wir sind daher dankbar, dass das Modell der Kurzarbeit uns ermöglicht unsere Mitarbeiter trotz der Umstände langfristig bei N26 zu halten“, sagt dazu Eleonore van Boven, Chief People Officer: „Selbstverständlich werden wir unsere Kollegen in Kurzarbeit nach bestem Gewissen unterstützen und wir freuen uns darauf sie bald wieder im Unternehmen begrüßen zu dürfen.“

Stalf: „Werden gestärkt aus dem Abschwung hervorgehen“

Während COVID-19 uns noch zumindest einige Monate begleiten wird, wird die Weltwirtschaftskrise, die sich gerade abzeichnet und die wir in der Folge der COVID-19-Pandemie erwarten, uns alle auch noch 2021 beschäftigen heißt es weiter. N26 sei finanziell zwar gut aufgestellt, man beobachte als regulierte Bank die aktuelle Entwicklung aber genau. Daher setze man auf diese Maßnahmen, „um nachhaltig gut positioniert zu sein und aus der heutigen Lage gestärkt hervorzugehen – unabängig davon wie lange die weltweite Wirtschaftskrise tatsächlich dauert.“

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„Wir sind allen N26 Kollegen sehr dankbar für das, was wir gemeinsam in den vergangenen Jahren aufgebaut haben“, wird dazu auch CEO Valentin Stalf in der Presseaussendung zitiert: „Ich bin davon überzeugt, dass wir aus dem globalen Wirtschaftsabschwung sowohl als Unternehmen als auch als Team gestärkt hervorgehen werden.“

N26 in Österreich nicht von Kurzarbeit betroffen

Das Team ist von den besagten „mehreren Standorten“ nicht betroffen, de rAusbau des kürzlich eröffneten Wiener Büros ist von der Kurzarbeit nicht betroffen. In dem Standort im Wiener weXelerate arbeiten zu einem großen Teil Entwickler, welche die Produktentwicklung der N26-Produkte voran treiben.

Mit digitalen Bankomat-Karten gegen Corona

Anfang der Woche hatte N26 zudem eine eigene Antwort auf die aktuellen Herausforderungen rund um das Coronavirus präsentiert: Eine digitale Bankomatkarte, so dass die Kunden nicht mehr auf die Lieferung der physischen Karte warten müssen. Kunden können somit direkt nach Kontoeröffnung eine digitale Version ihrer Bankkarte zu Apple oder Google Wallet hinzufügen, heißt es in einer Presseaussendung.

Das Feature ist ab sofort für alle N26 Kunden in Europa verfügbar. Das Zahlungslimit liegt bei 200 Euro pro Tag. Nach der Aktivierung kann die digitale Karte im Mobile Wallet 30 Tage lang genutzt werden.

Digital zahlen, wenn die physische Kart gestohlen wurde

„In den ersten Wochen der COVID-19-Krise ist die Nachfrage nach mobilen Bezahlmöglichkeiten enorm gestiegen“, sagt dazu Georgina Smallwood, Chief Product Officer bei N26: „Wir haben daher intensiv an einem entsprechenden Feature gearbeitet, um unseren Kunden zu ermöglichen, ihr Bankkonto sofort bequem und flexibel zu nutzen.“

Außerdem sind die Zahlungen mit der digitalen Karte weiterhin möglich, wenn der Kunde die digitale Karte verliert oder sie gestohlen wird. Dafür müssen Kunden in der N26 App ihre existierende Karte sperren und eine Ersatzkarte bestellen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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