26.04.2018

N26-Founder Valentin Stalf in WU-Universitätsrat bestellt

Valentin Stalf, der Wiener Co-Founder des Berliner Startups N26, wird einstimmig zum fünften Mitglied des Universitätsrats der Wirtschaftsuniversität Wien bestellt. In den vergangenen Perioden hatten die OeNB-Gouverneure den Platz inne.
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N26: Valentin Stalf
(c) N26: Valentin Stalf

Er ist inzwischen ohne Zweifel einer der erfolgreichsten österreichischen Startup-Gründer. Dass er dieses Startup – das FinTech N26, das erst kürzlich eine 160 Millionen US-Dollar Finanzierungsrunde abwickelte – nicht in Österreich, sondern in Deutschland gründete, sei an dieser Stelle nur erwähnt. Der Wiener Valentin Stalf wurde nun zum fünften Mitglied im Universitätsrat der WU Wien bestellt. Stalf komplettiert damit das Gremium, dem neben der Anwältin Cattina Leitner (DORDA Rechtsanwälte) der seit 2013 im Unirat der WU tätige CEO der immigon portfolioabbau AG Stephan Koren, Christine Dornaus, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtische Versicherungs AG und Barbara Kolm, Präsidentin des Friedrich August von Hayek Instituts und Direktorin des Austrian Economics Center angehören. Die erstgenannte Leitner ist Vorsitzende des Rats. Koren ist Stellvertreter.

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Valentin Stalf folgt Ewald Nowotny

Der Bestellung Stalfs kann durchaus eine gewisse Symbolkraft beigemessen werden. Bislang war es gleichsam „Tradition“, dass der amtierende Gouverneur der Nationalbank den fünften Sitz innehat. So folgte etwa bei der letzten Bestellung Ewald Nowotny seinem OeNB-Vorgänger Klaus Liebscher auch im WU-Universitätsrat. Mit Valentin Stalf bekommt nun ein ausgewiesener Vertreter der New Economy – noch dazu Gründer eines disruptiven FinTech-Startups, den Platz. Neben inzwischen etablierten Einrichtungen wie dem Gründungszentrum bewies die WU in den vergangenen Monaten auch mit der Einrichtung eines eigenen Krypto-Instituts ein ernsthaftes Bestreben in Richtung New Economy.

„Etwa die Aufgaben eines Aufsichtsrats in einem Unternehmen“

„Der Universitätsrat übernimmt an Universtäten in etwa die Aufgaben eines Aufsichtsrats in einem Unternehmen“ – so definiert die WU die Funktion. Die Mitglieder des Unirats dürfen keine Universitätsangehörigen und keine Mitarbeiter des zuständigen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sein. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen die Wahl des Rektors bzw. der Rektorin aus einem Dreiervorschlag des Senats, die Wahl der Vizerektoren nach Vorschlag des Rektors bzw. der Rektorin, die Genehmigung des Entwicklungs- und Organisationsplans sowie des Leistungsvereinbarungs-Entwurfs und die Zustimmung zum Budgetvoranschlag der Universität. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.

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Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) | (c) Sandro Halank via Wikimedia Commons
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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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