26.04.2018

N26-Founder Valentin Stalf in WU-Universitätsrat bestellt

Valentin Stalf, der Wiener Co-Founder des Berliner Startups N26, wird einstimmig zum fünften Mitglied des Universitätsrats der Wirtschaftsuniversität Wien bestellt. In den vergangenen Perioden hatten die OeNB-Gouverneure den Platz inne.
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N26: Valentin Stalf
(c) N26: Valentin Stalf

Er ist inzwischen ohne Zweifel einer der erfolgreichsten österreichischen Startup-Gründer. Dass er dieses Startup – das FinTech N26, das erst kürzlich eine 160 Millionen US-Dollar Finanzierungsrunde abwickelte – nicht in Österreich, sondern in Deutschland gründete, sei an dieser Stelle nur erwähnt. Der Wiener Valentin Stalf wurde nun zum fünften Mitglied im Universitätsrat der WU Wien bestellt. Stalf komplettiert damit das Gremium, dem neben der Anwältin Cattina Leitner (DORDA Rechtsanwälte) der seit 2013 im Unirat der WU tätige CEO der immigon portfolioabbau AG Stephan Koren, Christine Dornaus, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtische Versicherungs AG und Barbara Kolm, Präsidentin des Friedrich August von Hayek Instituts und Direktorin des Austrian Economics Center angehören. Die erstgenannte Leitner ist Vorsitzende des Rats. Koren ist Stellvertreter.

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Valentin Stalf folgt Ewald Nowotny

Der Bestellung Stalfs kann durchaus eine gewisse Symbolkraft beigemessen werden. Bislang war es gleichsam „Tradition“, dass der amtierende Gouverneur der Nationalbank den fünften Sitz innehat. So folgte etwa bei der letzten Bestellung Ewald Nowotny seinem OeNB-Vorgänger Klaus Liebscher auch im WU-Universitätsrat. Mit Valentin Stalf bekommt nun ein ausgewiesener Vertreter der New Economy – noch dazu Gründer eines disruptiven FinTech-Startups, den Platz. Neben inzwischen etablierten Einrichtungen wie dem Gründungszentrum bewies die WU in den vergangenen Monaten auch mit der Einrichtung eines eigenen Krypto-Instituts ein ernsthaftes Bestreben in Richtung New Economy.

„Etwa die Aufgaben eines Aufsichtsrats in einem Unternehmen“

„Der Universitätsrat übernimmt an Universtäten in etwa die Aufgaben eines Aufsichtsrats in einem Unternehmen“ – so definiert die WU die Funktion. Die Mitglieder des Unirats dürfen keine Universitätsangehörigen und keine Mitarbeiter des zuständigen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sein. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen die Wahl des Rektors bzw. der Rektorin aus einem Dreiervorschlag des Senats, die Wahl der Vizerektoren nach Vorschlag des Rektors bzw. der Rektorin, die Genehmigung des Entwicklungs- und Organisationsplans sowie des Leistungsvereinbarungs-Entwurfs und die Zustimmung zum Budgetvoranschlag der Universität. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.

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Brief an Sporrer: Wundsam, Klinger, Hansmann und Co. drängen auf praxisnahe Umsetzung von EU Inc.

Mit einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer fordert das heimische Startup-Ökosystem sich für eine starke und moderne Ausgestaltung der EU Inc. einzusetzen und warnt vor einer Verwässerung durch "nationale Partikularinteressen".
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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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