04.03.2020

N26 erhöht für gewisse Dienstleistungen seine Gebühren

Die Challenger-Bank N26 führt mit 10. Mai 2020 für gewisse Leistungen Preiserhöhungen ein. Die Basis-Kontoführungsgebühren für die beiden kostenpflichtigen Konten "N26 You" und "N26 Metal" bleiben allerdings gleich.
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N26
(c) N26

N26 dreht an der Preisschraube. Kunden der Challenger-Bank müssen sich ab 10. Mai 2020 auf höhere Preise für gewisse Leistungen einstellen. Das geht aus der Preisliste für alle Kunden mit ursprünglicher Lieferadresse in Österreich hervor.

Das wichtigste vorweg: Die Basis-Kontoführungsgebühren für die beiden kostenpflichtigen Konten „N26 You“ für 9,90 Euro pro Monat und „N26 Metal“ für 16,90 Euro pro Monat bleiben unverändert.

+++ Fokus-Channel: FinTech +++

Ersatzkarten und CASH26-Einzahlung

Künftig müssen allerdings N26-Kunden für die Bestellung von Ersatzkarten und den Expressversand tiefer in die Tasche greifen. Eine Nachbestellung wird mit 10. Mai statt sechs Euro zehn Euro kosten. Zudem wird der Expressversand von Karten von bisher 19 Euro auf 30 Euro angehoben. Der Expressversand einer N26 Metal Karte, der bis dato 45 Euro gekostet hat, wird um 20 Euro auf 65 Euro angehoben.

Zudem wird für CASH26 Einzahlungen ab dem 10. Mai 2020 eine Gebühr in der Höhe von 1,5 Prozent des eingezahlten Betrags schlagend. Derzeit können die Kunden der Challenger-Bank in über 2000 Geschäften in ganz Österreich Bargeld ein- oder auszahlen. CASH26 Abhebungen bleiben hingegen weiterhin kostenlos.

N26-Argumentation

Auf Rückfrage des brutkasten argumentiert die Challenger-Bank die Preiserhöhungen mit den gestiegenen Produktions- und Lieferkosten der Karten. „Aufgrund gestiegener Produktions- und Lieferkosten haben wir die sonstigen Gebühren für die Bestellung und den Expressversand von Ersatzkarten sowie für den Expressversand der N26 Metal Karte angepasst. Für CASH26 Einzahlungen fällt ab dem 10. Mai 2020 eine Gebühr in Höhe von 1,5 Prozent des eingezahlten Betrags an. Mit dieser Anpassung orientieren wir uns stärker an den Kosten, die durch dieses Service-Angebot entstehen“, so ein Sprecher der Bank.

Unterschied zu Deutschland

Auch im Nachbarland Deutschland berichten Branchenmedien über Gebührenerhöhung und verweisen dabei auf die Preisliste für alle Kunden mit ursprünglicher Lieferadresse in Deutschland. Ein Vergleich der beiden Listen zeigt, dass in Deutschland die Gebührenerhöhung auf gewisse Leistungen höher ausfällt.

So sollen beispielsweise N26-Abhebungen am Geldautomaten „in Österreich weiterhin unbegrenzt und kostenlos“ möglich sein. In Deutschland sind hingegen für Kunden mit Hauptkonto bei N26 nur fünf Abhebungen pro Kalendermonat kostenlos. Jede weitere Abhebung kostet zwei Euro.


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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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