23.05.2019

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

Seit dem vergangenen Sommer beschäftigt sich die Deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin verstärkt mit der Challenger-Bank N26. Nun wurde mit einer veröffentlichungspflichtigen Anordnung ein "außergewöhnlicher" Schritt gesetzt.
/artikel/anordnung-bafin-n26
BaFin erhöht mit öffentlicher Anordnung Druck auf N26
Screenshot: N26 Co-Founder und CEO Valentin Stalf

Eine „Truppe von zehn bis zwölf Leuten“ der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin soll es laut Insidern gewesen sein, die im Sommer vergangenen Jahres in der Berliner Zentrale von N26 zu einer Sonderprüfung anrückte – das berichtet finanz-szene.de. Die Aktion wurde im April diesen Jahres publik und sorgte für entsprechende Aufregung rund um die von den zwei Wienern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründete Challenger-Bank. Damals versicherte N26, auch gegenüber dem brutkasten, dass man die Ergebnisse der Kontrolle sehr ernst nehme und die Verbesserungsvorschläge so schnell wie möglich umsetzen wolle.

+++ Fokus-Channel: FinTech +++

„Außergewöhnliche“ Maßnahme der BaFin

Der BaFin geht es aber offenbar nicht schnell genug. Sie griff nun zu einer Maßnahme, die in deutschen Medien als „außergewöhnlich“ bezeichnet wird: einer veröffentlichungspflichtigen Anordnung (hier im Original). So eine erfolge erst, wenn festgestellte Mängel nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums beseitigt wurden, heißt es etwa in der Süddeutschen Zeitung zur Erklärung. Die Anordnung trägt den Titel „N26 Bank GmbH: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ und enthält eine Reihe verpflichtend umzusetzender Maßnahmen.

„Rückstände im EDV-Monitoring“

Unter anderem muss N26 demnach „angemessene interne Sicherungsmaßnahmen“ ergreifen und „allgemeine Sorgfaltspflichten“ einhalten. Zudem seien „Rückstände im EDV-Monitoring“ abzuarbeiten, man müsse Prozessbeschreibungen und Arbeitsabläufe verschriftlichen und habe „eine vorgegebene Anzahl von Bestandskunden“ neu zu identifizieren. Außerdem muss N26 „eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung“ sicherstellen, um die geldwäscherechtlichen Pflichten einhalten zu können.

N26: „nehmen diese Anordnung sehr ernst“

Von N26 heißt es auf Anfrage des brutkasten in einem Statement unter anderem: „Wir nehmen diese Anordnung sehr ernst und haben schon im Vorfeld die notwendigen Maßnahmen und Fristen zur Umsetzung eng mit der BaFin abgestimmt. Unabhängig davon hat unser Team zur Bekämpfung von Geldwäsche bereits seit längerer Zeit Maßnahmen zur Verbesserung der Vorbeugung von Finanzkriminalität ergriffen. Deswegen sind wir uns sicher, dass wir alle Vorgaben noch vor der von der BaFin vorgegebenen Frist umsetzen werden“.

Umsetzung erster Maßnahmen „bis Ende nächster Woche“

Mit welchem Datum die besagten Fristen angesetzt wurden, geht weder bei der BaFin, noch bei N26 hervor. Die Challenger-Bank scheint aber einen straffen Zeitplan zu verfolgen, wie aus dem Statement hervorgeht: „Wir arbeiten mit Hochdruck sämtliche noch unbearbeitete Fälle von Transaktionen ab, die von unseren Systemen als unregelmäßig oder auffällig identifiziert wurden. Derzeit haben wir bereits rund 90 Prozent dieser ausstehenden Fälle bearbeitet und werden alle noch offenen Fälle bis Ende nächster Woche finalisieren“. Das Personal wolle man insgesamt bis Ende diesen Jahres um weitere 50 Prozent aufstocken. Besonders stark soll auch weiterhin das Team zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität wachsen.

Medien-Echo: „Bloßstellung“ und „öffentlicher Pranger“

Offen bleibt im N26-Statement freilich, warum es überhaupt so weit gekommen ist. Medial scheint die Lage eindeutig. Die Süddeutsche Zeitung geht so weit, mit „Behörden verlieren die Geduld – und stellen N26 bloß“ zu titeln. Und auch finanz-szene.de geht hart mit N26 ins Gericht: „BaFin stellt Fintech-Bank N26 öffentlich an den Pranger“. Doch auch wenn die Maßnahme Seltenheitswert hat, ist die Challenger-Bank damit nicht ganz alleine. Im vergangenen September erging es etwa der Deutschen Bank auch so – aus sehr ähnlichen Gründen.

Valentin Stalf im Video-Talk im April 2019:

Live-Talk mit Valentin Stalf und Georg Hauer von N26

Valentin Stalf, der Co-Founder und CEO von N26, und Georg Hauer, der General Manager für Österreich über den geplanten Tech Hub am Standort Wien mit 300 Mitarbeitern sowie über die aktuellen Themen rund um die letzten Ereignisse.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 23. April 2019

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
vor 1 Stunde

„Nein zur Paketsteuer“: Handelsverband äußert zentrale Kritikpunkte zur Paketabgabe

Am Dienstag nahmen der Handelsverband, OTTO Austria, refurbed und DORDA Rechtsanwälte Stellung zur geplanten Paketabgabe der Bundesregierung. Diese sei demnach eine Innovations- und Investitionsbremse für den Wirtschaftsstandort Österreich. Das Thema wurde aus unterschiedlichen Perspektiven erläutert, eine Impact Analyse schafft Einblicke.
/artikel/nein-zur-paketsteuer-handelsverband-aeussert-zentrale-kritikpunkte-zur-paketabgabe
vor 1 Stunde

„Nein zur Paketsteuer“: Handelsverband äußert zentrale Kritikpunkte zur Paketabgabe

Am Dienstag nahmen der Handelsverband, OTTO Austria, refurbed und DORDA Rechtsanwälte Stellung zur geplanten Paketabgabe der Bundesregierung. Diese sei demnach eine Innovations- und Investitionsbremse für den Wirtschaftsstandort Österreich. Das Thema wurde aus unterschiedlichen Perspektiven erläutert, eine Impact Analyse schafft Einblicke.
/artikel/nein-zur-paketsteuer-handelsverband-aeussert-zentrale-kritikpunkte-zur-paketabgabe
(v.l.n.r.) Harald Gutschi (Otto Austria), Andreas Zahradnik (DORDA Rechtsanwälte), Peter Windischhofer (CO-Founder refurbed) & Rainer Will (Geschäftsführer Handelsverband) (c) Leadersnet / C. Stowasse

„Am 11. Juni beginnt die Fußball-WM. Österreich steht kurz davor, sich schon vor dem offiziellen Start ein Eigentor zu schießen“, beginnt Rainer Will, Geschäftsführer vom Handelsverband, seine einleitenden Worte bei der Pressekonferenz zur Paketabgabe am Dienstag. Die Frustration der teilnehmenden Vertreter, Harald Gutschi von OTTO Austria, Peter Windischhofer von refurbed, Andreas Zahradnik von den DORDA Rechtsanwälten und Rainer Will, gegenüber der geplanten Paketsteuer der Bundesregierung wächst.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 soll die Paketabgabe in Höhe von zwei Euro pro zugestelltem Paket eingeführt werden. Diese Regelung richtet sich an umsatzstarke Online-Handelsplattformen, die einen jährlichen Umsatz von mindestens 100 Millionen Euro erwirtschaften, wie brutkasten berichtete. Die genannten Vertreter haben dies zum Anlass genommen, die zentralen Kritikpunkte an der Paketsteuer aus volkswirtschaftlicher, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, politisch/regulatorischer und europäischer Perspektive sowie aus Sicht der Endkonsument:innen zu erläutern.

„Mehr als jede zweite Online-Bestellung betroffen“

Zwei Impact Analysen der GAW (Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung, Innsbruck) zeigen volkswirtschaftliche Folgekosten der Paketsteuer auf. „Mehr als jede zweite Online-Bestellung und mindestens jeder dritte österreichische Webshop wäre von der Paketsteuer unmittelbar betroffen. Die negativen Auswirkungen beschränken sich keineswegs nur auf einzelne Großkonzerne. Von EPUs über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu Großunternehmen hätten tausende Firmen erhebliche Verluste zu tragen. Kleinst- und Kleinbetriebe würden 128 Millionen Euro an Wertschöpfung verlieren“, warnt HV-Vizepräsident Harald Gutschi, Geschäftsführer von Otto Austria. Insgesamt würde die österreichische Wirtschaftsleistung durch die Paketsteuer und die daraus resultierenden Umsatzverschiebungen ins Ausland um 360 Mio. Euro reduziert werden.

Folgen für Endkonsument:innen

Im Auftrag des Handelsverbands hat Reppublika Research mehr als 1.000 Österreicher:innen zu ihrer Einstellung zur Paketsteuer befragt. Demnach sprechen sich 70 Prozent gegen eine geplante Paketsteuer aus. „Man wollte ursprünglich Fernost Plattformen treffen, jetzt belastet sie viele Geldbörsel der heimischen Konsumenten. 70 Prozent der Bevölkerung lehnen diese neue Massensteuer ab. Die Bundesregierung sollte das Signal ernst nehmen und jetzt die Reißleine ziehen“, fordert Rainer Will. Nach der Umfrage denken 69 Prozent, dass es die Konsument:innen am stärksten belasten wird und 92 Prozent befürchten höhere Endkundenpreise.

Kritik seitens der Startup- und Scaleup Szene

Die geplante Paketsteuer sorgt in der österreichischen Startup- und Scaleup-Landschaft für heftigen Gegenwind. Besonders problematisch sei sie etwa für Secondhand-, Refurbished- und Reuse-Geschäftsmodelle, wie jenes von refurbed. Dort sind die Margen i.d.R. deutlich geringer als im klassischen Neuwarenhandel. Während Tech-Riesen die Gebühr aufgrund hoher Margen kaum spüren, würde sie Unternehmen wie refurbed existentiell treffen: „Mit einem neuen iPhone macht Apple 30-40 Prozent Marge. Bei einem Refurbisher liegt diese bei drei bis fünf Prozent. Wenn man da jetzt zwei Euro draufschlägt, dann ist automatisch der Profit weg.“

Das bittere Resultat für den Standort wäre, dass ausgerechnet „jene Firmen, die regional produzieren, die in Europa Wertschöpfung betreiben und die Kreislaufwirtschaft und dadurch auch die Ökologie vorantreiben, massiv benachteiligt werden“. Windischhofer bezeichnet die Abgabe als reines „Greenwashing“, das ökologischen Zielen in Wahrheit sogar schade.

Paketsteuer möglicherweise verfassungs- bzw. unionsrechtswidrig

Laut einem Rechtsgutachten der Kanzlei DORDA, das ebenfalls präsentiert wurde, sei die neue Steuer weder verhältnismäßig noch konsistent ausgestaltet und stehe daher rechtlich auf „wackeligen Beinen“. Besonders kritisch wird bewertet, dass Lieferungen nach stationärem Kauf oder „Click & Collect“ ausgenommen sind, obwohl hier dieselben Transportvorgänge stattfänden. Juristische Schritte werden auch von Seiten des Handelsverbands angedacht: „Wir werden rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen und beim Verfassungsgerichtshof bzw. beim Europäischen Gerichtshof dagegen klagen. Ich kann dieser Bundesregierung nur dringend empfehlen, den Gesetzesentwurf vor Beschluss präventiv einem EU-Notifikationsverfahren zu unterziehen. Damit wird die Rechtsmäßigkeit im Vorfeld geprüft und das verhindert jahrelange Rechtsunsicherheit“, sagt Harald Gutschi.

Am Schluss: Appell an die Politik

„Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt wird durch die MwSt-Senkung ab 1. Juli laut Budgetdienst des Parlaments rund 6 Euro im Monat sparen – und durch die neue Paketabgabe ab 1. Oktober rund 6 Euro draufzahlen. Das ist klassische linke-Tasche-rechte-Tasche-Politik“, zieht Rainer Will sein Fazit. Der Handelsverband appellierte am Dienstag eindringlich an alle zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, die nationale Paketsteuer zu stoppen und stattdessen Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26