04.03.2020

N26 erhöht für gewisse Dienstleistungen seine Gebühren

Die Challenger-Bank N26 führt mit 10. Mai 2020 für gewisse Leistungen Preiserhöhungen ein. Die Basis-Kontoführungsgebühren für die beiden kostenpflichtigen Konten "N26 You" und "N26 Metal" bleiben allerdings gleich.
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N26
(c) N26

N26 dreht an der Preisschraube. Kunden der Challenger-Bank müssen sich ab 10. Mai 2020 auf höhere Preise für gewisse Leistungen einstellen. Das geht aus der Preisliste für alle Kunden mit ursprünglicher Lieferadresse in Österreich hervor.

Das wichtigste vorweg: Die Basis-Kontoführungsgebühren für die beiden kostenpflichtigen Konten “N26 You” für 9,90 Euro pro Monat und “N26 Metal” für 16,90 Euro pro Monat bleiben unverändert.

+++ Fokus-Channel: FinTech +++

Ersatzkarten und CASH26-Einzahlung

Künftig müssen allerdings N26-Kunden für die Bestellung von Ersatzkarten und den Expressversand tiefer in die Tasche greifen. Eine Nachbestellung wird mit 10. Mai statt sechs Euro zehn Euro kosten. Zudem wird der Expressversand von Karten von bisher 19 Euro auf 30 Euro angehoben. Der Expressversand einer N26 Metal Karte, der bis dato 45 Euro gekostet hat, wird um 20 Euro auf 65 Euro angehoben.

Zudem wird für CASH26 Einzahlungen ab dem 10. Mai 2020 eine Gebühr in der Höhe von 1,5 Prozent des eingezahlten Betrags schlagend. Derzeit können die Kunden der Challenger-Bank in über 2000 Geschäften in ganz Österreich Bargeld ein- oder auszahlen. CASH26 Abhebungen bleiben hingegen weiterhin kostenlos.

N26-Argumentation

Auf Rückfrage des brutkasten argumentiert die Challenger-Bank die Preiserhöhungen mit den gestiegenen Produktions- und Lieferkosten der Karten. “Aufgrund gestiegener Produktions- und Lieferkosten haben wir die sonstigen Gebühren für die Bestellung und den Expressversand von Ersatzkarten sowie für den Expressversand der N26 Metal Karte angepasst. Für CASH26 Einzahlungen fällt ab dem 10. Mai 2020 eine Gebühr in Höhe von 1,5 Prozent des eingezahlten Betrags an. Mit dieser Anpassung orientieren wir uns stärker an den Kosten, die durch dieses Service-Angebot entstehen”, so ein Sprecher der Bank.

Unterschied zu Deutschland

Auch im Nachbarland Deutschland berichten Branchenmedien über Gebührenerhöhung und verweisen dabei auf die Preisliste für alle Kunden mit ursprünglicher Lieferadresse in Deutschland. Ein Vergleich der beiden Listen zeigt, dass in Deutschland die Gebührenerhöhung auf gewisse Leistungen höher ausfällt.

So sollen beispielsweise N26-Abhebungen am Geldautomaten “in Österreich weiterhin unbegrenzt und kostenlos” möglich sein. In Deutschland sind hingegen für Kunden mit Hauptkonto bei N26 nur fünf Abhebungen pro Kalendermonat kostenlos. Jede weitere Abhebung kostet zwei Euro.


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eduard, Befähigungsprüfung, Immobilien, Treuhänder
(c) eduard - Markus Strohriegl von eduard.

Platzhirsch-Definition: Ein männlicher Hirsch, der seinen Einstand gegen Artgenossen verteidigt. Um zu verstehen, was das mit Markus Strohriegl und seiner e-learning-Plattform eduard (education – alles rein digital) zu tun hat, muss man etwas zurückgehen.

eduard-Founder suchte nach Vorbereitungskurs

Der gebürtige Grazer hat sich seit 2017 mit Immobilien beschäftigt und erste Projekte abgewickelt – Wohnungen gekauft und vermietet. 2021 trat er die Ausbildung zum Immobilientreuhänder an und war auf der Suche nach einem Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung.

Da er Vollzeit als kaufmännischer Leiter tätig war, war es ihm nicht möglich die Abendkurse anderer institutionelle Anbieter zu besuchen – die Lehrgänge verlangten Präsenz vor Ort. Was zum Problem wurde, da es überall sonst, nur nicht in der Steiermark ein solches Angebot gab.

Also fand Strohriegl einen Online-Kurs eines Wiener Anbieters und bemerkte eine Sache. Die Form des Vortrags und starre Kurszeiten waren nicht mehr zeitgemäß, so sein Gefühl.

“In Zeiten wie diesen, muss man das didaktisch besser und flexibler gestalten können”, erinnert er sich an seine damaligen Gedanken. Aus diesen Überlegungen erwuchs langsam die erste Idee, eine derartige Prüfungsvorbereitung in Zukunft selbst anzubieten und zeitunabhängig auszugestalten.

Netflix des Immobilienlernens

Ende 2021 war die Befähigung vollbracht und Strohriegl begann damit, essentielle Fragen und Lernmaterialen selbständig zu sammeln und einen Kurs zu entwickeln. So gab es für eduard 2022 den Kickoff.

“Unsere Idee war es, den Kurs als Streaming-Angebot anzubieten, als On-Demand-Vorbereitung”, erklärt der Founder. “Konkret eine Art ‘Netflix des Immobilienlernens’ zu entwickeln.”

So fanden er und sein Co-Founder Michael Taschner – mit dem er bereits die Immobilienfirma zweiraum Immobilien GmbH gegründet hatte – für jeden Fachbereich Experten aus der Praxis (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) und konnten im November 2023 die ersten Kurse anbieten.

Fünf Säulen und eine Klage

Das e-learning-Modell von eduard besteht aus fünf Säulen: einer Quiz-App, umfassenden Lernunterlagen, einer aufgebauten Community, Branchen-Experten und Videos. Das Ziel dabei war eine ständige Verfügbarkeit der Streaming-Inhalte, Austausch mit der Community, Nutzung digitaler Lernkarten, sowie Live-Fragestunden und direkter Zugang zur Expertise der Profis.

Soweit stand alles und mit Anfang November 2023 ging man schlussendlich mit der Plattform live. Ein paar Wochen danach, kam jedoch die erste Abmahnung von einem Mitbewerber, der nicht genannt werden soll, der Redaktion aber bekannt ist.

Es war genau jener Online-Anbieter, bei dem Strohriegl seine Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung absolviert hatte und der dem Gründer-Duo nun vorwarf, schmarotzerisch dessen Inhalte kopiert zu haben.

“Wir haben gute zwei Jahre in die Entwicklung der Kursunterlagen hineingesteckt, mehrere tausend Stunden investiert und waren uns nie einer Schuld bewusst”, sagt Strohriegl.

Urheberrecht verletzt?

Am Karfreitag des heurigen Jahres (29. März) folgte dann die Zustellung der Klage in Form von zwei Paketen mit insgesamt 1.000-seitiger Argumentation, warum eduard das Urheberrecht verletzt haben sollte.

Laut der WKO heißt es dazu: “Nicht alles was kreativ und geldwert ist, wird durch das Urheberrecht geschützt, wie z.B. Erfindungen, die in der Regel durch das Patentrecht geschützt werden. Nicht geschützt werden aber abstrakte Ideen, also z.B. eine Geschäftsidee, Werbeideen oder die Idee für ein Computerprogramm. Nur die konkrete Ausgestaltung kann geschützt sein und darf daher nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers übernommen werden.”

Und weiter: “Auch die Rechtsprechung gewährt Geschäftsideen keinen Schutz durch das Lauterkeitsrecht mit folgender Begründung: Jeder muss die Ergebnisse seiner Arbeit, mag er sie mit noch so viel Mühe und Kosten erreicht haben, der Allgemeinheit im Interesse des Fortschrittes zur Verfügung stellen, soweit kein Sonderrechtsschutz besteht. Sein Vorteil im Wettbewerb liegt in dem natürlichen Vorsprung, den er vor seinen Mitbewerbern dadurch gewinnt, dass sie ihn erst wieder durch ihre nachahmende Leistung ausgleichen müssen, was keineswegs immer so einfach ist und oftmals ebenfalls Mühe und Kosten erfordert.”

Skurrile Vorwürfe

Mit Mühen und Kosten musste sich auch der Founder befassen. Es kostete Strohriegl gute zwei Monate an intensiver Arbeit, in denen er sich mit Rechtsanwälten beriet und Seite für Seite Gegenbeweise erbrachte, um gegen die einstweilige Verfügung anzugehen.

Die erste Verhandlung fand dann im Mai statt und die Verfügung wurde schlussendlich nach teilweise “skurrilen Vorwürfen”, wie Strohriegl sie nennt, abgewiesen.

“Der Kläger hat sogar behauptet, dass allgemeine Fragestellungen wie ‘was ist ein Mietvertrag’ sein Werk wären und wir uns daraus bedient hätten”, erinnert sich der Founder. “Es war absurd und hat am Ende viel Zeit und Geld gekostet, denn man bekommt nur die tariflichen Kosten ersetzt, nicht aber die Anwaltsstunden.”

Im Juni gab es sogar ein Vergleichsangebot, das das Gründer-Duo ablehnte – der Kläger bot an, die Klage zurückzuziehen, wenn man die eigenen Kosten übernimmt.

eduard wich nicht zurück

“Wir wollten keinen Millimeter zurückweichen und haben erklärt, dass wir gerne ins Hauptverfahren gehen. Mitte September zog der Kläger seine Klage unter Anspruchsverzicht zurück und trägt nun alle Kosten selbst, die tariflich entstanden sind. Dies war eine große Belastung und eine große Hürde, die wir als Gründer in der Frühphase unseres Startups durchmachen mussten.”

Nun aber ist man dabei, weitere Kurse zu entwickeln, verfügt über 150 aktive User:innen und merkt eine steigende Tendenz was “word of mouth” betrifft.

Mittelfristig möchte eduard sein Kurs-Angebot weiter ausbauen und sich in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern platzieren und wie Strohriegl sagt: “in Österreich führender Anbieter im Bereich Online-Ausbildungen werden.”

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N26 erhöht für gewisse Dienstleistungen seine Gebühren

Die Challenger-Bank N26 führt mit 10. Mai 2020 für gewisse Leistungen Preiserhöhungen ein. Die Basis-Kontoführungsgebühren für die beiden kostenpflichtigen Konten “N26 You” und “N26 Metal” bleiben allerdings gleich.

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