21.05.2024
MILLIONENSTRAFE

N26 muss 9,2 Mio. Euro Bußgeld zahlen

Es ist nicht das erste Mal, dass die Neobank N26 von der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin ein Bußgeld auferlegt bekommt.
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N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf
N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf | Foto: N26

Ein Geschäft neu aufzubauen bringt bekanntlich viele Learnings auf dem Weg mit sich. Wenn man das Geschäft in so einem sensiblen Bereich wie dem Bankenwesen aufbaut, können diese Learnings auch ziemlich teuer werden. Diese Erfahrung musste die Berliner Neobank N26 der Wiener Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal nun ein weiteres Mal machen.

Nicht das erste BaFin-Bußgeld für N26

In den vergangenen Jahren war N26 bereits mehrmals ins Visier der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin geraten. Schon 2019 etwa gab es eine Hausdurchsuchung in Zusammenhang mit Meldepflichten im Bereich Geldwäsche- und Terrorismus-Prävention, wie brutkasten damals berichtete. Später musste die Neobank 4,25 Millionen Euro Strafe zahlen und bekam vorübergehend eine Wachstumsbeschränkung von 50.000 Neukunden:innen im Monat auferlegt.

Verspätung bei Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen

Nun wurde ein weiteres Bußgeld gegen N26 verhängt, nachdem seit 2022 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gelaufen war – abermals wegen Mängeln bei der Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen. Diese müssen nämlich per Gesetz unverzüglich erfolgen, es kam jedoch zu verspäteteten Abgaben.

“Das verhängte Bußgeld liegt unter der Höhe der Rückstellung”

Ganze 9,2 Millionen Euro muss die Neobank diesmal zahlen. Sie hat dafür aber vorgesorgt, wie aus einem Statement des FinTechs hervorgeht: “Das Unternehmen hat in Bezug auf das Bußgeld bereits im Jahr 2022 eine entsprechende Rückstellung gebildet, das verhängte Bußgeld liegt unter der Höhe der Rückstellung.”

Mehr als 80 Millionen Euro von N26 seit 2022 in Verbesserungen investiert

Einmal mehr wird in diesem Statement auch betont: “Seit 2022 hat N26 zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Meldeprozesse implementiert und mehr als 80 Millionen Euro in die personelle und technische Infrastruktur investiert, um höchste Branchenstandards bei der effektiveren Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche einzuhalten.” Man habe eine “enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden”.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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