21.05.2024
MILLIONENSTRAFE

N26 muss 9,2 Mio. Euro Bußgeld zahlen

Es ist nicht das erste Mal, dass die Neobank N26 von der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin ein Bußgeld auferlegt bekommt.
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N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf
N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (c) N26

Ein Geschäft neu aufzubauen bringt bekanntlich viele Learnings auf dem Weg mit sich. Wenn man das Geschäft in so einem sensiblen Bereich wie dem Bankenwesen aufbaut, können diese Learnings auch ziemlich teuer werden. Diese Erfahrung musste die Berliner Neobank N26 der Wiener Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal nun ein weiteres Mal machen.

Nicht das erste BaFin-Bußgeld für N26

In den vergangenen Jahren war N26 bereits mehrmals ins Visier der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin geraten. Schon 2019 etwa gab es eine Hausdurchsuchung in Zusammenhang mit Meldepflichten im Bereich Geldwäsche- und Terrorismus-Prävention, wie brutkasten damals berichtete. Später musste die Neobank 4,25 Millionen Euro Strafe zahlen und bekam vorübergehend eine Wachstumsbeschränkung von 50.000 Neukunden:innen im Monat auferlegt.

Verspätung bei Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen

Nun wurde ein weiteres Bußgeld gegen N26 verhängt, nachdem seit 2022 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gelaufen war – abermals wegen Mängeln bei der Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen. Diese müssen nämlich per Gesetz unverzüglich erfolgen, es kam jedoch zu verspäteteten Abgaben.

„Das verhängte Bußgeld liegt unter der Höhe der Rückstellung“

Ganze 9,2 Millionen Euro muss die Neobank diesmal zahlen. Sie hat dafür aber vorgesorgt, wie aus einem Statement des FinTechs hervorgeht: „Das Unternehmen hat in Bezug auf das Bußgeld bereits im Jahr 2022 eine entsprechende Rückstellung gebildet, das verhängte Bußgeld liegt unter der Höhe der Rückstellung.“

Mehr als 80 Millionen Euro von N26 seit 2022 in Verbesserungen investiert

Einmal mehr wird in diesem Statement auch betont: „Seit 2022 hat N26 zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Meldeprozesse implementiert und mehr als 80 Millionen Euro in die personelle und technische Infrastruktur investiert, um höchste Branchenstandards bei der effektiveren Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche einzuhalten.“ Man habe eine „enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden“.

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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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