31.03.2020

VKI klagt kitzVenture wegen Mundschutzmasken-Shop

Wegen vermeintlich unklarer Angaben auf der Website mundschutzmaskten24.com klagt der VKI nun gegen die Tiroler Beteiligungsgesellschaft kitzVenture. Der brutkasten hatte zuvor über den Onlineshop berichtet.
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Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH - mundschutzmasken24.com
Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH (c) kitzVenture GmbH

Die Tiroler Beteiligungsgesellschaft kitzVenture GmbH hat mehrmals mit äußerst umstrittenen Geschäftsmodellen für Aufsehen gesorgt. Zuletzt startete kitzVenture inmitten der Coronakrise den Onlineshop mundschutzmasken24.com, über den Mundschutzmasken gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus vertrieben werden – zum Vielfachen des üblichen Preises, wie es am 20. März in einem Artikel des brutkasten hieß.

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Nun hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die kitzVenture GmbH eingebracht, wie der Verein in einer OTS-Meldung mitteilt. Die Klage richtet sich vor allem gegen die nach Ansicht des VKI mangelhafte Beschreibung der Produkte.

Unzureichende Hinweise bei Mundschutzmasken

Vor einer großen Coronavirus-Grafik bietet mundschutzmasken24.com diverse Masken und Desinfektionsmittel mit dem Spruch „Wir können trotz Corona-Virus Krise liefern!“ an. Die Mundschutzmasken werden folgendermaßen beschrieben: „… zur Vorbeugung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen aller Art, wie Bakterien und Viren“.

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Abgebildet sind dazu herkömmliche Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS-Masken). Nach Experteneinschätzung schützen MNS-Masken den Träger aber nicht vor einer Übertragung des Coronavirus (SARS-CoV-2), heißt es in der Aussendung des VKI: Darauf werde nach Meinung des VKI nicht ausreichend hingewiesen.

Unklare Inhaltsstoffe beim Desinfektionswasser von mundschutzmasken24

In diesem Zusammenhang wird laut VKI auch ein „Desinfektionswasser“ angeboten. „Das Desinfektionswasser eignet sich hervorragen (sic!) für die Haut um Keime zu reduzieren,“  heißt es wörtlich auf der Website von mundschutzmasken24.com. Dabei wird weder die Wirkung gegen Viren klargestellt noch die auf Inhaltsstoffe des Produktes eingegangen, bemängelt der VKI: Im Kontext mit dem Coronavirus seien nach Auffassung des VKI aber genau diese Informationen wesentlich für die Kaufentscheidung der Verbraucher. Zudem behalte sich kitzVenture das Recht vor, auch ein anderes als das auf der Abbildung gezeigte Desinfektionsmittel liefern zu dürfen.

Um gegen SARS-CoV-2 zu wirken, müssten ein Desinfektionsmittel zumindest als „begrenzt viruzid“ klassifiziert sein, heißt es vom VKI: Desinfektionsmittel dieser Kategorie können behüllte Viren nach der Mindesteinwirkzeit unschädlich machen.

Warnung vor vorschnellen Coronavirus-Käufen

Der VKI warnt grundsätzlich vor vorschnellen Käufen von Schutzprodukten gegen das Coronavirus. Verbraucher sollten sich vorab genau darüber informieren, welche Desinfektionsmittel tatsächlich gegen Viren wirken. Sind die Produkte nicht ausreichend beschrieben, sollte man besser die Finger davon lassen, heißt es vom VKI. Behält sich ein Anbieter vor, statt der abgebildeten Produkte andere zu liefern, sollte man ebenfalls von einem Kauf Abstand nehmen.

Gegen kitzVenture hatte der VKI bereits schon zuvor prozessiert. Im Jahr 2017 wurde kitzVenture rechtskräftig wegen irreführender Werbung für Nachrangdarlehen verurteilt. Versprochen wurden den Anlegern damals 9,75 Prozent Fixzinsen im Rahmen von Startup-Investments. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen schweren Betrugs ist laut Medienberichten derzeit anhängig.  In der Zwischenzeit hat kitzVenture nach dem verlorenen Prozess die eigenen Anwälte verklagt. Es gilt in beiden Prozessen die Unschuldsvermutung.

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Wolfgang Hattmannsdorfer | (c) drehwerk / Peter Mayr
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Rufe nach mehr politischer Rückendeckung für den Life-Science-Standort gibt es, wie auch in anderen Bereichen, schon lange. Bewegung in die Sache bringt nun einmal mehr die geopolitische Lage, konkret vor allem weitere Zolldrohungen durch US-Präsident Donald Trump. Bei einem gemeinsamen Medientermin von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer mit Pavol Dobrocky, Präsident des Verbands der pharmazeutischen Industrie Österreichs, Pharmig, machte der Minister nun einige diesbezügliche Ankündigungen, wie die Tageszeitung „Die Presse“ berichtet.

„Life-Science-Aktionsplan“

Diesen Herbst will die Regierung demnach einen „Life-Science-Aktionsplan“ erarbeiten. Man wolle die Innovationskraft des Sektors stärken, die Standortkosten senken, um mehr Produktion zu ermöglichen, und die Durchführung klinischer Studien erleichtern, wird Hattmannsdorfer in der „Presse“ zitiert. Zudem soll der Industriestrompreis künftig auch für die Erzeugung pharmazeutischer Grundstoffe gelten.

Life-Science-Startups bei Skalierung helfen

Konkret äußerte sich der Minister auch zu Life-Science-Startups. Diesen wolle man dabei helfen, schneller zu skalieren und ihre Produkte in den Markt zu bringen. Laut Austrian Startup Monitor 2025 ist die Branche mit 14,4 Prozent aller Startups die zweitgrößte innerhalb des heimischen Startup-Ökosystems nach IT/Softwareentwicklung.

Zudem wolle man auf EU-Ebene erreichen, dass die Life Sciences in den europäischen Industrial Accelerator Act aufgenommen werden. Der Gesetzesvorschlag soll etwa Investitionen in Produktionsstätten erleichtern und sehe auch „made in EU“-Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen vor. Außerdem denke man Beihilfen an, um Pharmaproduktionen in Österreich zu halten.

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