15.07.2019

Drogerieriese Müller übernimmt 26 Prozent von Steirer niceshops

Mit rund 40 (Nischen-)Onlineshops unter einem Dach ist niceshops mit Sitz in Saaz in der Steiermark eines der größten E-Commerce-Unternehmen des Landes. Nun stieg der Deutsche Drogerie-Handelskonzern Müller als strategischer Investor in das Unternehmen ein, das sich bislang rein in Privatbesitz befand.
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niceshops: Die Müller-Geschäftsführer Erwin Müller und Günther Helm bei der Vertragsunterzeichnung mit den niceshops-Geschäftsführern Roland Fink, Christoph Schreiner und Barbara Unterkofler sowie Partnern und Team.
(c) niceshops: Die Müller-Geschäftsführer Erwin Müller und Günther Helm bei der

In Zusammenhang mit Beteiligungen und (Teil-)Akquisitionen schien der Name niceshops schon oft in den Medien auf. Rund 40 teils sehr spezialisierte Online-Shops vereint das Unternehmen mit Sitz im steirischen Saaz unter seinem Dach. Nicht wenige davon wurden (teil-)übernommen – etwa Cosmeterie oder 9Weine. Nun beteiligt sich erstmals ein Unternehmen am Steirer E-Commerce-Scaleup – und zwar der Deutsche Drogerieriese Müller.

Mehr zum Thema: Interview mit Co-Geschäftsführer Christoph Schreiner zum Müller-Deal

„wichtiger strategischer Schritt“ für Müller

Dort sieht man die Übernahme von 26 Prozent als „wichtigen strategischen Schritt“. „Das ist für uns ein Meilenstein. niceshops bietet uns umfangreiches Know-how in den Bereichen E-Commerce, Software-Entwicklung und Endkunden-Logistik. Gemeinsam werden wir den Onlinehandel von Müller auf eine neue Stufe heben und aggressiv ausbauen. Mit insgesamt fast 900 Müller-Filialen in ganz Europa werden wir den Themen ‚Omnichannel‘, ‚Kundenservice‘ und ‚Produktangebot‘ neuen Schub verleihen. niceshops war dafür unser absoluter Wunschpartner“, kommentiert Günther Helm, Geschäftsführer der Müller Holding, in einer Aussendung.

Helm hatte erst im Juni diesen Jahres die Co-Geschäftsführung neben Firmengründer Erwin Müller übernommen. Er soll „den Generationenwechsel vorantreiben“.

„eigenes Wachstum noch weiter beschleunigen“

Über den Kaufpreis wurden keine Angaben gemacht. Es dürfte sich aber angesichts der Firmenkennzahlen (siehe unten) um einen zweistelligen Millionenbetrag handeln. Bei niceshops erwartet man sich von der Zusammenarbeit mit dem neuen strategischen Partner naturgemäß eine Win-Win-Situation. „Das gesamte Team von niceshops freut sich über diese zukunftsweisende Partnerschaft, die unser eigenes Wachstum noch weiter beschleunigen wird. Wir sind stolz darauf, gemeinsam einen erfolgreichen europäischen Handelskonzern bei der Digitalisierung unterstützen zu können“, kommentiert Gründer Roland Fink.

niceshops: 2019 mehr als 50 Mio. Umsatz erwartet

Aktuell werden von Saaz aus von rund 200 Mitarbeitern jährlich mehr als eine Million Pakete nach Europa und in die Welt versandt. Zudem betreibt niceshops in Graz ein Büro mit rund 60 Übersetzern, IT- und Marketingexperten. In den vergangenen Jahren stiegen die Umsätze laut Angaben des Unternehmens kontinuierlich zwischen 40 und 70 Prozent pro Jahr. Insgesamt zähle man mehr als eine Million Kunden aus über 150 Ländern, die in 14 Sprachen bedient werden. Die Exportquote betrage dabei rund 80 Prozent. 2019 werde man mehr als 50 Millionen Euro umsetzen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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