30.07.2021

Darum warnt Minister Mückstein vor dem Kauf von Kryptowährungen

Wolfgang Mückstein ist nicht nur Gesundheits-, sondern auch Konsumentenschutzminister. Als solcher bezeichnete er nun Kryptowährungen ganz generell als für "Konsument:innen ungeeignet".
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Wolfgang Mückstein
Bundesminister Wolfgang Mückstein ist wohl nicht in Dogecoin investiert. | Foto: © Stefanie Freynschlag/Die Grünen

Bundesminister Wolfgang Mückstein von den Grünen wird in der Öffentlichkeit derzeit vor allem im Kampf gegen COVID-19-Pandemie wahrgenommen. Allerdings ist er nicht nur Gesundheitsminister, sondern auch für Soziales, Pflege und Konsumentenschutz zuständig. In letztgenannter Funktion äußerte er sich nun zu Kryptowährungen – und zwar eindeutig ablehnend.

Kryptowährungen seien „sowohl als Zahlungsmittel als auch als Anlageinstrumente für Konsument:innen ungeeignet“, schreibt Mückstein in Beantwortung einer Anfrage, die ihm mehrere FPÖ-Abeordnete im Nationalrat gestellt hatten und über die Der Standard zuerst berichtet hatte. Zur Begründung führte der Minister die „regelmäßigen, sehr hohen und kurzfristigen Kursschwankungen“ an.

Außerdem bestehe bei Kryptowährungen ein „hohes Betrugsrisiko“. Aufgrund der hohen Volatilität sei es für Betrüger:innen leichter, Verbraucher:innen mit dem Versprechen schneller und hoher Gewinne zu täuschen, heißt es in der Anfragebeantwortung weiter. Als Konsumentenschutzminister sei es seine Aufgabe, Verbraucher:innen vor dem Kauf von Kryptowährungen zu warnen. Sollten Anbieter von Kryptowährungen Verbraucher- oder Anlegerrechte verletzen, werde er den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragen, schreibt Mückstein weiter. Bereits in der Vergangenheit habe das Ministerium erfolgreich Abmahnungen und Verbandsklagen gegen Bitcoin-Anbieter in Auftrag gegeben.

Kryptowährungen können „auf nationaler Ebene nicht wirksam reguliert“ werden

Mückstein verwies in seinem Schreiben außerdem auf Registrierungsvorschriften für Dienstleister von virtuellen Währungen – diese müssten sich seit Jänner 2020 bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) registrieren lassen und alle Eintragungen würden veröffentlicht. Allerdings: Letztlich könnten Kryptowährungen auf „nationaler Ebene nicht wirksam reguliert“ werden. Es sei „gerade der Zweck virtueller Währungen und der Blockchain, nationalstaatliche Begrenzungen zu überwinden“. Maßnahmen auf europäischer und internationaler Ebene seien daher „dringend notwendig“. Daher arbeite die Europäische Union derzeit auch an einer Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Regulation on Markets in Crypto-assets – MiCA).

Positive Aspekte von Kryptowährungen erwähnte Mückstein in seiner Anfragebeantwortung keine. Auch nahm er keine Differenzierungen zwischen unterschiedlichen Kryptowährungen vor – namentlich genannt wurde keine einzige. Dass der Minister aber Bitcoin weniger kritisch sieht als Dogecoin oder dass er möglicherweise Ethereum gegenüber Cardano bevorzugt, darf aber angezweifelt werden.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Digitale Identifikation, regulatorische Prüfungen (u.a. KYC und KYB) und rechtsgültige digitale Verträge – damit überzeugte das 2019 gegründete Wiener RegTech-Unternehmen schon bislang Banken wie die Raiffeisen Bankengruppe und die Bawag, Versicherungen wie Wüstenrot, Fintechs wie froots und Conda, Krypto-Unternehmen wie Cryptonow und WhiteBIT und öffentliche Institutionen wie Wiener Wohnen. Neben Österreich ist man etwa auch in Deutschland, der Schweiz und mehreren Ländern in Südost- und Osteuropa aktiv.

„Know Your Agent“ als zusätzliches Geschäftsfeld

Eine zentrale Rolle in der Weiterentwicklung des Angebots soll nicht nur die European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet) spielen, die bis Ende dieses Jahrs von allen EU-Staaten bereitgestellt werden muss. Mit „Know Your Agent“ (KYA) will signteq auch ein zusätzliches Geschäftsfeld aufbauen, das den Boom-Bereich Agentic AI aus RegTech-Perspektive adressiert. „Heute müssen Unternehmen wissen, wer ihr Kunde ist. Morgen müssen sie zusätzlich wissen, welcher KI-Agent für wen handelt, wozu er berechtigt ist und wer dafür verantwortlich ist“, erläutert Simon Schnabl, Gründer und Geschäftsführer von signteq.

Steinberger, Giretzlehner, Compass-Verlag u.a. investieren

Für diese Pläne und die weitere internationale Expansion holte sich signteq nun eine nicht genau bezifferte siebenstellige Kapitalspritze. Mit OpenClaw-Entwickler Peter Steinberger gewann das Unternehmen dabei nicht nur einen denkbar prominenten Investor, sondern auch eine der international zentralen Figuren im neuen Zielmarkt Agentic AI. Hinzu kommen in der aktuellen Runde der bereits seit 2024 beteiligte Compass-Verlag, Runtastic-Mitgründer René Giretzlehner, die Franz-MayrMelnhof-Saurau Beteiligungs GmbH und weitere nicht genannte Investor:innen.

Steinberger kommentiert in einem Statement: „KI-Agenten werden schon bald eigenständig für Menschen und Unternehmen handeln. Damit wird Vertrauen zur Schlüsselfrage: Wer steckt hinter einem Agenten – und was darf er? signteq baut dafür heute schon die Infrastruktur und denkt digitale Identität konsequent weiter: von Know Your Customer zu Know Your Agent. Diese Kombination aus starkem Kerngeschäft und klarer Zukunftsvision hat mich überzeugt.“

„Was wir in Österreich aufgebaut haben, skalieren wir jetzt international“

„Digitale Identität ist längst zu einer zentralen Infrastruktur für digitale Geschäftsmodelle geworden. Was wir in Österreich gemeinsam mit Banken, Versicherungen, Technologieunternehmen und der öffentlichen Hand aufgebaut haben, skalieren wir jetzt international – mit Europa als starkem Ausgangspunkt“, kommentiert Gründer Simon Schnabl. Zugute kommen sollen dem Unternehmen neben der erwähnten EUDI-Wallet, die Teil der eIDAS 2.0-Verordnung ist, noch weitere Regulierungen aus diesem Gesetzespaket sowie die kommendes Jahr anwendbare europäische Geldwäscheverordnung AMLR.

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