11.05.2023

Morpher: Wiener Krypto-Startup startet Trading mit Luxusuhren und Sneakers

Das Wiener Krypto-Startup Morpher hat seine Anfang 2022 abgeschlossene Series-A-Runde seither noch um 1,4 Mio. Dollar erweitert. Jetzt verbreitert das Unternehmen seine Handelsplattform mit Angeboten abseits traditioneller Assetklassen.
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Morpher-CEO Martin Fröhler
Martin Fröhler (Archivfoto) | © brutkasten/Schauer-Burkart

Aktien, ETFs, Kryptowährungen, Edelmetalle oder Rohstoffe – an den Finanzmärkten lassen sich viele unterschiedliche Dinge handeln. Auch auf der Trading-Plattform des Wiener Startups Morpher, die auch die genannten Assetklassen auf Blockchain-Basis nachbildet. Damit ist das Unternehmen schon länger aktiv und konnte mit dem US-Investor Tim Draper bereits 2019 einen prominenten Namen aus dem Silicon Valley als Anteileigner gewinnen, der auch mehrere Folgeinvestments in das Unternehmen tätigte. Kürzlich erweiterte das Startup sein Angebot nun aber um eine weitere und nicht ganz so alltägliche Assetklasse: Luxusuhren.

Wohlgemerkt: Man kauft dabei keine physischen Uhren, sondern Token, die die Wertentwicklung dieser Uhren abbilden – was auch anteilige Investments ermöglicht. „Wenn man eine Rolex Daytona physisch kauft, würde die 35.000 Dollar kosten. Auf Morpher kannst du aber mit 10 Dollar anteilig einsteigen und an der Wertsteigerung partizipieren“, sagt Morpher-CEO Martin Fröhler im brutkasten-Gespräch. Seit März sind die Uhren handelbar, aktuell sind fünf Modelle im Angebot.

Wie aber kommen die Preise zustande? Morpher nutzt hier, wie auch bei anderen Assets, Preise von speziellen Datenanbietern, die über Programmierschnittstellen (APIs) eingebunden werden. Luxusuhren sind verglichen mit Wertpapieren deutlich weniger liquid – aber dennoch kommen laut Fröhler täglich Dutzende Transaktionen zustande. Morpher berechnet dann auf Basis seiner Datenquellen einen Benchmark-Preis für das jeweilige Asset, bei dem das Unternehmen sicherstellen will, dass einzelne Transaktionen den Preis nicht über Gebühr beeinflussen.

Morpher will Sneakers auf der Plattform handelbar machen

Zuvor hatte Morpher im Jänner seine Plattform schon um sechs Non-Fungible-Token-Kollektionen (NFTs) erweitert. Und es gibt weitere Pläne. „Es werden noch sehr viele spannende neue Märkte kommen“, kündigt Fröhler an und erwähnt etwa Immobilien als Beispiel. Als nächstes auf der Roadmap ist aber eine völlig andere Assetklasse – wenn man sie als solche bezeichnen möchte: Sneakers. „Das wird auch für die Jugend interessant, da kann man zum Beispiel in spezielle Nike-Schuhe investieren“, erläutert der Morpher-Cofounder. Sneakers als Assetklasse sollen noch im Mai auf der Plattform handelbar werden.

Das Unternehmen denkt darüber hinaus auch an, es seinen User:innen zu ermöglichen, in ihre favorisierten Sport-Teams zu investieren. „Wir wollen nicht nur traditionelle Märkte zur Verfügung stellen, sondern eben alles Mögliche zum Markt machen, das es bisher noch gar nicht als handelbares Asset gibt“.

Smartphone-App nun ebenfalls gestartet

Außerdem hat Morpher nun auch seine Mobil-Apps für iOS und Android veröffentlicht. Zuvor war die Plattform nur als Web-App zugänglich. Dies ist für das Unternehmen auch deswegen wichtig, weil es durchaus Zielgruppen außerhalb Europas verfolgt: „Unser Ziel ist immer, alles für jeden zugänglich zum machen – auch in Hinblick auf Emerging Markets, in denen die Leute nicht vor dem Laptop- oder Desktop-Computer sitzen, sondern sich alles am Handy abspielt“, sagt Fröhler.

Series-A-Runde um 1,4 Mio. Dollar seit Anfang 2022 erweitert

Das jüngste größere Investment, das Morpher kommuniziert hatte, war die Series-A-Runde vom Februar 2022. Damals hatten sich unter anderem Draper Associates, RTP Ventures und der österreichische Deep-Tech-Investor APEX Ventures an der 6 Mio. US-Dollar (5,2 Mio. Euro) schweren Runde beteiligt. Diese ist in der Zwischenzeit um weitere 1,4 Mio. Dollar erweitert worden. Die Erweiterung wurde zum einen wieder von Draper gestemmt. Daneben stieg aber auch ein österreichischer Investor ein, den Morpher nicht nennen möchte.

Das Morpher-Team besteht weiter aus zwölf Personen – ein Jobabbau wie bei vielen anderen Startups war trotz des Kryptowinters nicht nötig. Spurlos geht die schwierige Phase in der Branche aber auch an Morpher nicht vorbei: Der Kryptowinter schlägt sich etwa in den Userzahlen nieder. Sind diese bei der Series-A-Runde im Februar 2022 noch mit 50.000 aktiven User:innen pro Monat angegeben worden, liegt die Zahl mittlerweile nur mehr bei 35.000. „Das heißt nicht, dass wir weniger aktive Portfolios haben, aber die Leute schauen weniger hinein und handeln weniger“, sagt Fröhler.

Für dieses Jahr rechnet der Morpher-CEO nicht mehr mit einem Aufschwung in der Kryptobranche. „Aber im nächsten Jahr wird sich dann schon wieder sehr viel mehr tun im Kryptobereich und das Interesse von Retail-Investoren wird wieder steigen“, erwartet Fröhler. „2025 werden wir dann wahrscheinlich den nächsten Hype Cycle erleben, wo dann wieder jeder von Bitcoin und Ethereum redet“. Bei Bankenkrisen oder anderen Turbulenzen in der traditionellen Finanzwelt könne es auch schneller gehen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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