11.05.2023

Morpher: Wiener Krypto-Startup startet Trading mit Luxusuhren und Sneakers

Das Wiener Krypto-Startup Morpher hat seine Anfang 2022 abgeschlossene Series-A-Runde seither noch um 1,4 Mio. Dollar erweitert. Jetzt verbreitert das Unternehmen seine Handelsplattform mit Angeboten abseits traditioneller Assetklassen.
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Morpher-CEO Martin Fröhler
Martin Fröhler (Archivfoto) | © brutkasten/Schauer-Burkart

Aktien, ETFs, Kryptowährungen, Edelmetalle oder Rohstoffe – an den Finanzmärkten lassen sich viele unterschiedliche Dinge handeln. Auch auf der Trading-Plattform des Wiener Startups Morpher, die auch die genannten Assetklassen auf Blockchain-Basis nachbildet. Damit ist das Unternehmen schon länger aktiv und konnte mit dem US-Investor Tim Draper bereits 2019 einen prominenten Namen aus dem Silicon Valley als Anteileigner gewinnen, der auch mehrere Folgeinvestments in das Unternehmen tätigte. Kürzlich erweiterte das Startup sein Angebot nun aber um eine weitere und nicht ganz so alltägliche Assetklasse: Luxusuhren.

Wohlgemerkt: Man kauft dabei keine physischen Uhren, sondern Token, die die Wertentwicklung dieser Uhren abbilden – was auch anteilige Investments ermöglicht. „Wenn man eine Rolex Daytona physisch kauft, würde die 35.000 Dollar kosten. Auf Morpher kannst du aber mit 10 Dollar anteilig einsteigen und an der Wertsteigerung partizipieren“, sagt Morpher-CEO Martin Fröhler im brutkasten-Gespräch. Seit März sind die Uhren handelbar, aktuell sind fünf Modelle im Angebot.

Wie aber kommen die Preise zustande? Morpher nutzt hier, wie auch bei anderen Assets, Preise von speziellen Datenanbietern, die über Programmierschnittstellen (APIs) eingebunden werden. Luxusuhren sind verglichen mit Wertpapieren deutlich weniger liquid – aber dennoch kommen laut Fröhler täglich Dutzende Transaktionen zustande. Morpher berechnet dann auf Basis seiner Datenquellen einen Benchmark-Preis für das jeweilige Asset, bei dem das Unternehmen sicherstellen will, dass einzelne Transaktionen den Preis nicht über Gebühr beeinflussen.

Morpher will Sneakers auf der Plattform handelbar machen

Zuvor hatte Morpher im Jänner seine Plattform schon um sechs Non-Fungible-Token-Kollektionen (NFTs) erweitert. Und es gibt weitere Pläne. „Es werden noch sehr viele spannende neue Märkte kommen“, kündigt Fröhler an und erwähnt etwa Immobilien als Beispiel. Als nächstes auf der Roadmap ist aber eine völlig andere Assetklasse – wenn man sie als solche bezeichnen möchte: Sneakers. „Das wird auch für die Jugend interessant, da kann man zum Beispiel in spezielle Nike-Schuhe investieren“, erläutert der Morpher-Cofounder. Sneakers als Assetklasse sollen noch im Mai auf der Plattform handelbar werden.

Das Unternehmen denkt darüber hinaus auch an, es seinen User:innen zu ermöglichen, in ihre favorisierten Sport-Teams zu investieren. „Wir wollen nicht nur traditionelle Märkte zur Verfügung stellen, sondern eben alles Mögliche zum Markt machen, das es bisher noch gar nicht als handelbares Asset gibt“.

Smartphone-App nun ebenfalls gestartet

Außerdem hat Morpher nun auch seine Mobil-Apps für iOS und Android veröffentlicht. Zuvor war die Plattform nur als Web-App zugänglich. Dies ist für das Unternehmen auch deswegen wichtig, weil es durchaus Zielgruppen außerhalb Europas verfolgt: „Unser Ziel ist immer, alles für jeden zugänglich zum machen – auch in Hinblick auf Emerging Markets, in denen die Leute nicht vor dem Laptop- oder Desktop-Computer sitzen, sondern sich alles am Handy abspielt“, sagt Fröhler.

Series-A-Runde um 1,4 Mio. Dollar seit Anfang 2022 erweitert

Das jüngste größere Investment, das Morpher kommuniziert hatte, war die Series-A-Runde vom Februar 2022. Damals hatten sich unter anderem Draper Associates, RTP Ventures und der österreichische Deep-Tech-Investor APEX Ventures an der 6 Mio. US-Dollar (5,2 Mio. Euro) schweren Runde beteiligt. Diese ist in der Zwischenzeit um weitere 1,4 Mio. Dollar erweitert worden. Die Erweiterung wurde zum einen wieder von Draper gestemmt. Daneben stieg aber auch ein österreichischer Investor ein, den Morpher nicht nennen möchte.

Das Morpher-Team besteht weiter aus zwölf Personen – ein Jobabbau wie bei vielen anderen Startups war trotz des Kryptowinters nicht nötig. Spurlos geht die schwierige Phase in der Branche aber auch an Morpher nicht vorbei: Der Kryptowinter schlägt sich etwa in den Userzahlen nieder. Sind diese bei der Series-A-Runde im Februar 2022 noch mit 50.000 aktiven User:innen pro Monat angegeben worden, liegt die Zahl mittlerweile nur mehr bei 35.000. „Das heißt nicht, dass wir weniger aktive Portfolios haben, aber die Leute schauen weniger hinein und handeln weniger“, sagt Fröhler.

Für dieses Jahr rechnet der Morpher-CEO nicht mehr mit einem Aufschwung in der Kryptobranche. „Aber im nächsten Jahr wird sich dann schon wieder sehr viel mehr tun im Kryptobereich und das Interesse von Retail-Investoren wird wieder steigen“, erwartet Fröhler. „2025 werden wir dann wahrscheinlich den nächsten Hype Cycle erleben, wo dann wieder jeder von Bitcoin und Ethereum redet“. Bei Bankenkrisen oder anderen Turbulenzen in der traditionellen Finanzwelt könne es auch schneller gehen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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