06.08.2021

Morpher DEX: Neues DeFi-Angebot von Wiener Startup auf Ethereum-Mainnet gestartet

Das seit dieser Woche verfügbare Angebot richtet sich vor allem an Anleger mit Erfahrung im Bereich Decentralized Finance und ermöglicht anonymes Investieren direkt über die Ethereum-Blockchain.
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Morpher-CEO Martin Fröhler
Morpher-CEO Martin Fröhler | © brutkasten/Schauer-Burkart

Anfang Juli war es angekündigt worden, diese Woche ist das neue Decentralized-Finance-Angebot (DeFi) des Wiener Krypto-Startups Morpher am Ethereum-Mainnet gestartet: Morpher DEX ist eine DeFi-Finanzapplikation, die es Usern ermöglicht, über das Protokoll des Unternehmens direkt auf der Ethereum-Blockchain zu traden. Die im August 2020 gestartete herkömmliche Trading-Plattform von Morpher läuft dagegen über eine Sidechain. Beide Plattformen nutzen aber dasselbe Protokoll. DEX steht für Decentralized Exchange.

„Unsere Trading-App wird auch weiterhin das Haupt- und Konsumentenprodukt bleiben, aber darüber hinaus gibt es die DeFi-Bewegung, die den Anspruch hat, dezentrale Finanzservices aufzubauen, und dazu wollen wir einen Beitrag leisten“, sagte Morpher-CEO Martin Fröhler gegenüber dem brutkasten. Die DEX richte sich vor allem an DeFi- und Ethereum-Nutzer, denen Dezentralisierung und Transparenz wichtig seien. Dabei handle es sich um eine stark wachsende Nutzergruppe, führte Fröhler weiter aus.

Anonyme Nutzung möglich

Im Gegensatz zur herkömmlichen Trading-Plattform ist die DEX völlig „permissionless“ – jeder kann sie nutzen, ohne sich ausweisen zu müssen. Für die reguläre Plattform müssen Trader einen Know-Your-Customer-Prozess (KYC) durchlaufen. Über die DEX wird man nun auch erstmals in den USA auf Morpher traden können.

Die herkömmliche Plattform wird vom Unternehmen in den USA derzeit nicht angeboten – wegen der unsicheren Rechtslage hinsichtlich der Einstufung von Finanzprodukten, die übrigens auch Thema eines brutkasten-Talks mit Fröhler im Juni war. Für das kommende Jahr plant das Startup, mit der US-Behörde Securities and Exchange Commission (SEC) abzuklären, wie die herkömmliche Trading-App eingestuft werden würde, um sie dann eventuell auch am US-Markt verfügbar machen zu können.

Investments über alle Ethereum-basierten Währungen

Vorerst aber können US-User Morpher über die DEX nutzen. Neben dem uneingeschränkten und anonymen Zugang bietet diese laut Fröhler noch einen weiteren Vorteil – die Kompatibiltät mit anderen DeFi-Applikationen auf Ethereum. So kann man beispielsweise Ether in einer DeFi-App wie Oasis belehnen, um DAI zu erhalten – eine Stablecoin, die an den Wert des Dollar gekoppelt ist. Diese DAI können dann über die DEX in virtuelle Apple- oder Tesla-Aktien investiert werden. Investiert werden kann mit jeder Etherum-basierten Währung, der Umtausch in die für das Trading nötigen Morpher-Token erfolgt im Hintergrund.

Allerdings gibt es auch Nachteile: Handelt man über die DEX, fallen die Transaktionsgebühren der Ethereum-Blockchain an. Zudem dauert die Abwicklung der Trades länger. Über die auf der Sidechain basierenden Plattform fallen bei Trades dagegen keine Gebühren an und sie werden innerhalb von Sekunden abgewickelt.

Rund 700 Assets auf Morpher verfügbar

Auf Morpher können virtuelle Kopien von rund 700 Assets wie Aktien, Rohstoffe, Devisen oder Kryptowährungen gehandelt werden – und zwar ohne Gegenpartei. Dies ermöglicht es nach Angaben des Unternehmens, mit unendlicher Liquidität zu handeln: Jede Order kann sofort akzeptiert werden, ohne dass der darunterliegende Markt beeinflusst wird. Gehandelt werden kann rund um die Uhr.

Die Investments auf der Plattform erfolgen mit dem eigenen Token MPH, der auch die Grundlage des Geschäftsmodells bildet: Die Token werden vom Startup geschaffen und in den Markt hineinverkauft. Im Gegensatz zur herkömmlichen Trading-Plattform kann bei der DEX jede Etherum-basierten Währung für Investments verwendet werden – die dann allerdings im Hintergrund in Morpher-Token umgetauscht werden.

42.000 aktive Portfolios auf Morpher-Plattform

Das Startup wurde 2018 von Martin Fröhler und Denis Bykov gegründet. Das Unternehmen hat 2018 und 2020 Finanzierungsrunden in der Höhe von jeweils 1,25 Mio. US-Dollar abgeschlossen. An beiden Runden war Tim Draper beteiligt, der zuvor unter anderem bei Tesla, Coinbase oder Robinhood investiert hatte. Auf der Plattform unterhalten Trader aktuell 42.000 aktive Portfolios. Das Team umfasst derzeit 9 Personen.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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