19.04.2023

BarnVentures: MoonHolding verkauft drei Beteiligungen und benennt sich um

Die MoonHolding von Filip Zganjer und Florian Bauer trennte sich in den vergangenen Monaten von den Beteiligungen an Moonshiner, MoonVision und Dishtracker. Nun erfolgte ein Rebranding auf BarnVentures.
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MoonHolding wird zu BarnVentures
Die BarnVentures Gründer Florian Bauer (links) und Filip Zganjer (rechts) im neuen Headquarter in der Wiener Alpenmilchzentrale | (c) Christian Huttar

Am Anfang stand Moonshiner. 2015 gründeten Filip Zganjer und Florian Bauer in Wien den IT-Dienstleister, der schon bald Kunden wie XXXLutz oder Wien Energie gewinnen und damit Millionenumsätze erzielen sollte. Der Mond im Namen ließ die beiden Gründer fortan nicht los. Sie starteten die MoonHolding als übergeordnete Gesellschaft, um weitere Beteiligungen besser strukturieren zu können, etwa das AI-Startup MoonVision und dessen Spinoff Dishtracker. Doch nun hat es sich ausgemoont. Die Gesellschaft bekommt den neuen Namen BarnVentures.

„Es wäre dann nicht mehr richtig, MoonHolding zu heißen“

„Wir haben alles, was im Mooniversum war, verkauft. Es wäre dann nicht mehr richtig, MoonHolding zu heißen“, erklärt Filip Zganjer gegenüber dem brutkasten. Die drei oben genannten Beteiligungen wurden in den vergangenen Monaten veräußert. Moonshiner ging an die oberösterreichische Wintersteiger AG, die bereits zuvor ein Drittel des Unternehmens erworben hatte und der MoonHolding zuletzt ein weiteres abkaufte – das letzte teilt sich auf CEO Rudi Lindenhofer und CTO Fabian Hippman auf. Die Anteile an MoonVision und deren Tochter Dishtracker gingen vergangenes Jahr in einem Management Buyout an das Führungsduo Alexander Hirner und Johannes Raudaschl.

Zufrieden mit Exits

Geldbeträge will Zganjer gegenüber dem brutkasten keine nennen. „Während Corona hat sich bei Florian [Bauer] und mir der Wunsch eingestellt, etwas zu monetarisieren. Es war dann relativ leicht den Käufer für Moonshiner zu finden. Und mit dem Buyout bei MoonVision sind wir auch sehr zufrieden und arbeiten immer noch in mehreren Bereichen mit Alexander Hirner sehr gut zusammen“, sagt der Unternehmer und nunmehrige BarnVentures-Chef.

BarnVentures mit Investment-Fokus auf Human Centered Technology

Unter der neuen Brand hat die Beteiligungsgesellschaft auch einen neu geschärften Investment-Fokus: Human Centered Technology. „Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Nachhaltigkeit von AI sowie Automatisierungstechnologien und deren Auswirkungen auf Mensch und Natur wollen wir diejenigen unterstützen, die aktiv daran arbeiten“, wird Florian Bauer in einer Aussendung dazu zitiert.

Bereits eine Übernahme durch BarnVentures geplant

Seinen Sitz hat das Unternehmen nun in der ehemaligen Alpenmilchzentrale in der Nähe des Wiener Hauptbahnhofs. „In den 90ern waren da super Rave-Parties“, erinnert sich Zganjer. Nun sei es ein „cooles Industrieloft“. BarnVentures hat mehrere Beteiligungen der MoonHolding behalten: Engage-Technology (Webentwicklung von Plattformen), VoucherCube (Data Management für E-Commerce), digitalDistillery (AI Customer Care Management) und Devjobs (HR im Developer-Bereich). Und der Gründer verrät: „Wir planen in dem Bereich schon eine weitere Übernahme, zu der ich aber noch nichts konkretes sagen kann“.

Vom Schnapsbrenner zum Landwirt

Und warum der Namens-Schwenk vom Mond zur Scheune? „Wir haben damals bei Moonshiner lange überlegt, wie wir die Firma nennen sollen. Florian hat immer erzählt, dass seine Oma Schnaps gebrannt hat und Zganjer ist das slowenische Wort für Schnapsbrenner. Moonshining ist US-Slang für Schnapsbrennen, so ist der Name entstanden“, erzählt der Gründer. Auch bei BarnVentures spiele ein Nachname eine Rolle – diesmal jener von Mitgründer Bauer. „Und in meiner Familiengeschichte gibt es auch viele Landwirte. Das ist ein schöner gemeinsamer Nenner und eine Welt, in der man gut mit Symbolen arbeiten kann“, so Zganjer.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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