19.04.2023

BarnVentures: MoonHolding verkauft drei Beteiligungen und benennt sich um

Die MoonHolding von Filip Zganjer und Florian Bauer trennte sich in den vergangenen Monaten von den Beteiligungen an Moonshiner, MoonVision und Dishtracker. Nun erfolgte ein Rebranding auf BarnVentures.
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MoonHolding wird zu BarnVentures
Die BarnVentures Gründer Florian Bauer (links) und Filip Zganjer (rechts) im neuen Headquarter in der Wiener Alpenmilchzentrale | (c) Christian Huttar

Am Anfang stand Moonshiner. 2015 gründeten Filip Zganjer und Florian Bauer in Wien den IT-Dienstleister, der schon bald Kunden wie XXXLutz oder Wien Energie gewinnen und damit Millionenumsätze erzielen sollte. Der Mond im Namen ließ die beiden Gründer fortan nicht los. Sie starteten die MoonHolding als übergeordnete Gesellschaft, um weitere Beteiligungen besser strukturieren zu können, etwa das AI-Startup MoonVision und dessen Spinoff Dishtracker. Doch nun hat es sich ausgemoont. Die Gesellschaft bekommt den neuen Namen BarnVentures.

„Es wäre dann nicht mehr richtig, MoonHolding zu heißen“

„Wir haben alles, was im Mooniversum war, verkauft. Es wäre dann nicht mehr richtig, MoonHolding zu heißen“, erklärt Filip Zganjer gegenüber dem brutkasten. Die drei oben genannten Beteiligungen wurden in den vergangenen Monaten veräußert. Moonshiner ging an die oberösterreichische Wintersteiger AG, die bereits zuvor ein Drittel des Unternehmens erworben hatte und der MoonHolding zuletzt ein weiteres abkaufte – das letzte teilt sich auf CEO Rudi Lindenhofer und CTO Fabian Hippman auf. Die Anteile an MoonVision und deren Tochter Dishtracker gingen vergangenes Jahr in einem Management Buyout an das Führungsduo Alexander Hirner und Johannes Raudaschl.

Zufrieden mit Exits

Geldbeträge will Zganjer gegenüber dem brutkasten keine nennen. „Während Corona hat sich bei Florian [Bauer] und mir der Wunsch eingestellt, etwas zu monetarisieren. Es war dann relativ leicht den Käufer für Moonshiner zu finden. Und mit dem Buyout bei MoonVision sind wir auch sehr zufrieden und arbeiten immer noch in mehreren Bereichen mit Alexander Hirner sehr gut zusammen“, sagt der Unternehmer und nunmehrige BarnVentures-Chef.

BarnVentures mit Investment-Fokus auf Human Centered Technology

Unter der neuen Brand hat die Beteiligungsgesellschaft auch einen neu geschärften Investment-Fokus: Human Centered Technology. „Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Nachhaltigkeit von AI sowie Automatisierungstechnologien und deren Auswirkungen auf Mensch und Natur wollen wir diejenigen unterstützen, die aktiv daran arbeiten“, wird Florian Bauer in einer Aussendung dazu zitiert.

Bereits eine Übernahme durch BarnVentures geplant

Seinen Sitz hat das Unternehmen nun in der ehemaligen Alpenmilchzentrale in der Nähe des Wiener Hauptbahnhofs. „In den 90ern waren da super Rave-Parties“, erinnert sich Zganjer. Nun sei es ein „cooles Industrieloft“. BarnVentures hat mehrere Beteiligungen der MoonHolding behalten: Engage-Technology (Webentwicklung von Plattformen), VoucherCube (Data Management für E-Commerce), digitalDistillery (AI Customer Care Management) und Devjobs (HR im Developer-Bereich). Und der Gründer verrät: „Wir planen in dem Bereich schon eine weitere Übernahme, zu der ich aber noch nichts konkretes sagen kann“.

Vom Schnapsbrenner zum Landwirt

Und warum der Namens-Schwenk vom Mond zur Scheune? „Wir haben damals bei Moonshiner lange überlegt, wie wir die Firma nennen sollen. Florian hat immer erzählt, dass seine Oma Schnaps gebrannt hat und Zganjer ist das slowenische Wort für Schnapsbrenner. Moonshining ist US-Slang für Schnapsbrennen, so ist der Name entstanden“, erzählt der Gründer. Auch bei BarnVentures spiele ein Nachname eine Rolle – diesmal jener von Mitgründer Bauer. „Und in meiner Familiengeschichte gibt es auch viele Landwirte. Das ist ein schöner gemeinsamer Nenner und eine Welt, in der man gut mit Symbolen arbeiten kann“, so Zganjer.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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