14.11.2022

Monta: Dänisches E-Mobility Scaleup geht in Österreich an den Start

Monta ist ein dänisches Software-Scaleup, das eine All-in-One-Plattform für das Laden von Elektroautos anbietet. In Österreich vollzieht das Unternehmen nun unter Leitung von Country Manager Stefan Schauer-Burkart seinen Marktstart.
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Monta
Stefan Schauer-Burkart ist neuer Country Manager | (c) Monta

Das im Dezember 2020 in Kopenhagen gegründete Scaleup Monta bietet eine All-in-One-Plattform für die Nutzung und Verwaltung von Ladestationen an. Im B2C-Bereich haben E-Fahrer:innen über eine eigens entwickelte App Zugang zu mehr als 220.000 Ladepunkten europaweit. Zudem kann über die Software die eigene Wallbox zu einem intelligenten Ladegerät umgewandelt werden. Im B2B-Bereich wiederum können Unternehmen die Plattform dazu nutzen, um eine Ladeinfrastruktur auf- und auszubauen. Mit Hilfe der Software lassen sich beispielsweise die Nutzung der Ladestationen, Preise oder die Transaktionen verwalten.

Rasanter Wachstumskurs von Monta

Das Scaleup aus Dänemark verfolgte in den letzten 23 Monaten nach Gründung einen rasanten Wachstumskrus. Mittlerweile ist Monta in über elf Ländern aktiv und zählt auf B2C-Seite laut eigenen Angaben mehr als 67.000 Nutzer:innen. Auf B2B-Seite arbeitet das Scaelup zudem mit mehr als 350 Partner zusammen – darunter Big-Player wie der Flughafen Kopenhagen oder das skandinavische Logistikunternehmen PostNord.

Erst im September hat Monta im Rahmen einer erweiterten Series-A-Runde 30 Millionen Euro einsammeln können. Angeführt wurde die Finanzierungsrunde damals von Energize Ventures. Seit seiner Gründung hat das Scaleup insgesamt 50 Millionen Euro an Kapital eingesammelt, unter anderem auch von frühen Tesla-Investoren. Aktuell liegt die Unternehmensbewertung bei 155 Millionen Euro.

Scaleup geht in Österreich an den Start

Seit Juli 2021 ist Monta neben Dänemark auch in Schweden, Norwegen, Finnland, Großbritannien, Irland und Deutschland vertreten. Für 2023 plant das Startup die Anzahl seiner Nutzer:innen auf 400.000 zu erweitern. Im Zuge seiner Expansion kommt Monta nun auch nach Österreich, wie das Unternehmen am Montag bekannt gab.

Als neuer Country Manager ist ab sofort Stefan Schauer-Burkart hierzulande für den Wachstumskurs des Scaleups zuständig. Der studierte Wirtschaftsingenieur und Alumni der ETH Zürich kommt aus der Automobilbranche und verantwortete in vorherigen Positionen das Elektrifizierungs-Portfolio von Magna Powertrain und hatte maßgeblich beim Aufbau des Startups kontrol aus Linz mitgewirkt. Vor seiner Zeit bei Monta war er Co-Founder & Managing Director von enlivio, einer App für Digitale Physiotherapie.

Schauer-Burkart | (c) Monta

Als Country Manager soll sich Schauer-Burkart künftig auch dafür einsetzen, dass Monta als eine intelligente Schnittstelle zwischen E-Auto und Stromnetz fungiert. “Indem wir diese Verbindung gestalten, verbinden wir erstmals alle Akteure am Markt auf einer Plattform – vom Stromerzeuger über den Betreiber bis hin zu E-Fahrer:innen“, so Schauer-Burkart.

Was Monta in Österreich bieten möchte

Nutzer:innen in Österreich können mithilfe der Monta-App und des Portals künftig auf Ladepunkte zugreifen. Das bedeutet, E-Fahrer:innen haben unterwegs Zugang zu mehr als 220.000 Ladepunkten im Roaming-Netzwerk, können diese vorab in der App reservieren, sich digital in Warteschlangen einreihen und gleichzeitig ihre Wallbox zu Hause steuern.

Auch im B2B-Umfeld sollen Unternehmen künftig profitieren. So können beispielsweise Installateure Ladepunkte für Unternehmen installieren, konfigurieren und ihr Geschäft mit Monta ausbauen. Zudem können Unternehmen das Lademanagement für ganze E-Flotten verwalten, steuern und aufbauen –  diese sogar mit anderen teilen, das heißt, ihren Ladepunkt öffentlich machen und ihren Ladestrom an Dritte verkaufen.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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