15.10.2018

FinTech als Vorbild: „mobile government“-Gesetzespaket in Begutachtung

Die Pläne, die Plattform oesterreich.gv.at auf Schiene zu bringen, nehmen Form an. Nun wurde unter dem Titel "mobile government" von der Regierung ein Gesetzespaket in Begutachtung geschickt. Wir sprachen dazu mit Ministerin Margarete Schramböck.
/artikel/mobile-government-gesetzespaket
DIA CDO mobile government
(c) Philipp Hartberger / FFG: Norbert Hofer und Margarete Schramböck

„Was beim mobile banking schon Standard ist, soll beim mobile government folgen: Der Amtsweg soll jederzeit und überall möglich sein – ohne Öffnungszeiten und ohne Formulare“, sagt Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck bei einer Pressekonferenz. Bereits vor einigen Monaten hatte sie die Plattform oesterreich.gv.at angekündigt. Nach und nach sollen damit Verwaltungsservices online bzw. mobil verfügbar werden. Nun schickte die Regierung ein Gesetzespaket in Begutachtung. Insgesamt zehn Gesetze sollen novelliert werden.

+++ Schramböck: Geburt wird erster komplett digitaler Behördenweg +++

Estland, Norwegen und Dänemark als mobile government-Vorbilder

Für die „Amtswege der Zukunft“ brauche es die technischen und rechtlichen Voraussetzungen, sagt Schramböck. „Die Akzeptanz für online Anwendungen steigt mit dem persönlichen Nutzen und der Vielfalt des Angebots“. Man orientiere sich beim Wandel vom electronic zum mobile government an den „besten Ländern Europas“. Bisher gibt es in Estland, Norwegen und Dänemark flächendeckendes mobile government. Das Paket sei Querschnittsmaterie, weswegen mehrere Ministerien seit Sommer gemeinsam daran arbeiten würden, ergänzt Schramböck im Gespräch mit dem Brutkasten. Gemeinsam mit dem Bundesrechenzenturm seien auch „sehr viele Unternehmen“ an der technischen Entwicklung beteiligt.

Start im ersten Halbjahr 2019

Im ersten Halbjahr 2019 sollen die ersten Services auf der Plattform oesterreich.gv.at online gehen, wie es nun heißt. Das sei auch realistisch, sagt die Ministerin zum Brutkasten und wird sogar noch konkreter: „Etwa im März“ wolle man launchen. Ursprünglich war das erste Service, die Anmeldung nach der Geburt, für den Herbst diesen Jahres angestrebt worden. Dafür will man gleich mit einer größeren Bandbreite an behördlichen Dienstleistungen starten. für alle Behördenwege nach der Geburt soll die elektronische An- und Ummeldung und ein ein Erinnerungsservice zur Verlängerung eines Reisepasses im Frühjahr online gehen. Zudem soll der Online-Antrag für eine Wahlkarte möglich sein.

„Coole User Experience“

Als neue Dienstleistung zur Bürgerinformation werde erstmalig die Volltextsuche mit Eingabe eines Suchbegriffes über die drei Großportale Bürgerserviceportal (help.gv.at), Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) und das Rechtsinformationssystem (ris.gv.at) möglich. Mit dem sogenannten „Lebenslagenservice“ soll zugleich ein nutzerfreundliches Informations-Portal zu Behördenwegen online gehen. Der Zugriff auf mehrere Portale (usp.gv.at, Transparenzportal, FinanzOnline und „MeinPostkorb“) wird mit einem einzelnen Login möglich. „Die User Expereince soll cool und angenehm sein“, sagt Schramböck.  Abgesehen von der rechtlichen Basis für Services auf oesterreich.gv.at betrifft das Legistik-Paket auch den Ausbau der elektronischen Zustellung.

Internet-Kurse für Generation 60+

Dabei würden sämtliche Dienstleistungen auch weiterhin offline zur Verfügung stehen, sagt Schramböck. „Es wird immer die Alternative geben“. Man wolle aber alle, konkret ältere BürgerInnen, „auf dem Weg mitnehmen“. „Deswegen gibt es ab dieser Woche Kurse für die Generation 60+ – ‚fit for internet'“, sagt die Ministerin. Die zweistündigen Kurse werden wöchentlich in sämtlichen politischen Bezirken Österreichs stattfinden.

„Angelpunkt“ für Verwaltungsreform

Die Regierung verspricht sich vom Paket auch Einsparungen im Verwaltungsbereich. Auf die seit Jahren im Raum stehende große Verwaltungsreform angesprochen sagt Schramböck, die Digitalisierung sei ein „wichtiger Angelpunkt“ für eine solche. „Es geht hier natürlich nicht nur um eine App. Wir müssen Prozesse und manche Dokumente hinterfragen“, sagt die Ministerin. Man habe „seit der Kaiserzeit“ in der Verwaltung „immer mehr draufgepackt“ und die Digitalisierung könne nun helfen, es wieder zu vereinfachen. Infrastruktur- und Innovationsminister Norbert Hofer führt dazu den Einsatz von Künstlicher Intelligenz als Maßnahme an. „Einer der großen Vorteile von Künstlicher Intelligenz liegt im Bereich der Reduzierung des Arbeitsaufwandes, Steigerung der Effizienz von Prozessen und Optimierung des Kundenservices“, sagt Hofer.

⇒ oesterreich.gv.at

Margarete Schramböck und Andreas Tschas im Gespräch über die Digitalisierungsagentur DiA

Bundesministerin Margarete Schramböck und Leiter der staatlichen Digitalagentur Andreas Tschas im Live Gespräch

Margarete Schramböck, die Ministerim beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und Andreas Tschas, der neue Leiter der staatlichen Digitalisierungsagentur (DIA) im Live-Gespräch über die neue Rolle, die Aufgaben, Pläne und den Weg zur Spitze des EU Digitalisierungsindex.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 17. September 2018

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
23.07.2026

Innovation & Unternehmertum: Jetzt für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 nominieren oder bewerben

Der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 zeichnet Frauen unter 35 Jahren für Leistungen im Bereich von Innovation und Unternehmertum in Österreich aus. Einreichungen sind in drei Kategorien bis zum 17. August 2026 möglich. Die Auszeichnung ist mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld dotiert.
/artikel/innovation-unternehmertum-jetzt-fuer-den-brigitte-bierlein-frauenpreis-2026-nominieren-oder-bewerben
23.07.2026

Innovation & Unternehmertum: Jetzt für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 nominieren oder bewerben

Der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 zeichnet Frauen unter 35 Jahren für Leistungen im Bereich von Innovation und Unternehmertum in Österreich aus. Einreichungen sind in drei Kategorien bis zum 17. August 2026 möglich. Die Auszeichnung ist mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld dotiert.
/artikel/innovation-unternehmertum-jetzt-fuer-den-brigitte-bierlein-frauenpreis-2026-nominieren-oder-bewerben
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

FinTech als Vorbild: „mobile government“-Gesetzespaket in Begutachtung

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

FinTech als Vorbild: „mobile government“-Gesetzespaket in Begutachtung

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

FinTech als Vorbild: „mobile government“-Gesetzespaket in Begutachtung

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

FinTech als Vorbild: „mobile government“-Gesetzespaket in Begutachtung

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

FinTech als Vorbild: „mobile government“-Gesetzespaket in Begutachtung

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

FinTech als Vorbild: „mobile government“-Gesetzespaket in Begutachtung

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

FinTech als Vorbild: „mobile government“-Gesetzespaket in Begutachtung

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

FinTech als Vorbild: „mobile government“-Gesetzespaket in Begutachtung

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

FinTech als Vorbild: „mobile government“-Gesetzespaket in Begutachtung