15.10.2018

FinTech als Vorbild: „mobile government“-Gesetzespaket in Begutachtung

Die Pläne, die Plattform oesterreich.gv.at auf Schiene zu bringen, nehmen Form an. Nun wurde unter dem Titel "mobile government" von der Regierung ein Gesetzespaket in Begutachtung geschickt. Wir sprachen dazu mit Ministerin Margarete Schramböck.
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DIA CDO mobile government
(c) Philipp Hartberger / FFG: Norbert Hofer und Margarete Schramböck

„Was beim mobile banking schon Standard ist, soll beim mobile government folgen: Der Amtsweg soll jederzeit und überall möglich sein – ohne Öffnungszeiten und ohne Formulare“, sagt Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck bei einer Pressekonferenz. Bereits vor einigen Monaten hatte sie die Plattform oesterreich.gv.at angekündigt. Nach und nach sollen damit Verwaltungsservices online bzw. mobil verfügbar werden. Nun schickte die Regierung ein Gesetzespaket in Begutachtung. Insgesamt zehn Gesetze sollen novelliert werden.

+++ Schramböck: Geburt wird erster komplett digitaler Behördenweg +++

Estland, Norwegen und Dänemark als mobile government-Vorbilder

Für die „Amtswege der Zukunft“ brauche es die technischen und rechtlichen Voraussetzungen, sagt Schramböck. „Die Akzeptanz für online Anwendungen steigt mit dem persönlichen Nutzen und der Vielfalt des Angebots“. Man orientiere sich beim Wandel vom electronic zum mobile government an den „besten Ländern Europas“. Bisher gibt es in Estland, Norwegen und Dänemark flächendeckendes mobile government. Das Paket sei Querschnittsmaterie, weswegen mehrere Ministerien seit Sommer gemeinsam daran arbeiten würden, ergänzt Schramböck im Gespräch mit dem Brutkasten. Gemeinsam mit dem Bundesrechenzenturm seien auch „sehr viele Unternehmen“ an der technischen Entwicklung beteiligt.

Start im ersten Halbjahr 2019

Im ersten Halbjahr 2019 sollen die ersten Services auf der Plattform oesterreich.gv.at online gehen, wie es nun heißt. Das sei auch realistisch, sagt die Ministerin zum Brutkasten und wird sogar noch konkreter: „Etwa im März“ wolle man launchen. Ursprünglich war das erste Service, die Anmeldung nach der Geburt, für den Herbst diesen Jahres angestrebt worden. Dafür will man gleich mit einer größeren Bandbreite an behördlichen Dienstleistungen starten. für alle Behördenwege nach der Geburt soll die elektronische An- und Ummeldung und ein ein Erinnerungsservice zur Verlängerung eines Reisepasses im Frühjahr online gehen. Zudem soll der Online-Antrag für eine Wahlkarte möglich sein.

„Coole User Experience“

Als neue Dienstleistung zur Bürgerinformation werde erstmalig die Volltextsuche mit Eingabe eines Suchbegriffes über die drei Großportale Bürgerserviceportal (help.gv.at), Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) und das Rechtsinformationssystem (ris.gv.at) möglich. Mit dem sogenannten „Lebenslagenservice“ soll zugleich ein nutzerfreundliches Informations-Portal zu Behördenwegen online gehen. Der Zugriff auf mehrere Portale (usp.gv.at, Transparenzportal, FinanzOnline und „MeinPostkorb“) wird mit einem einzelnen Login möglich. „Die User Expereince soll cool und angenehm sein“, sagt Schramböck.  Abgesehen von der rechtlichen Basis für Services auf oesterreich.gv.at betrifft das Legistik-Paket auch den Ausbau der elektronischen Zustellung.

Internet-Kurse für Generation 60+

Dabei würden sämtliche Dienstleistungen auch weiterhin offline zur Verfügung stehen, sagt Schramböck. „Es wird immer die Alternative geben“. Man wolle aber alle, konkret ältere BürgerInnen, „auf dem Weg mitnehmen“. „Deswegen gibt es ab dieser Woche Kurse für die Generation 60+ – ‚fit for internet'“, sagt die Ministerin. Die zweistündigen Kurse werden wöchentlich in sämtlichen politischen Bezirken Österreichs stattfinden.

„Angelpunkt“ für Verwaltungsreform

Die Regierung verspricht sich vom Paket auch Einsparungen im Verwaltungsbereich. Auf die seit Jahren im Raum stehende große Verwaltungsreform angesprochen sagt Schramböck, die Digitalisierung sei ein „wichtiger Angelpunkt“ für eine solche. „Es geht hier natürlich nicht nur um eine App. Wir müssen Prozesse und manche Dokumente hinterfragen“, sagt die Ministerin. Man habe „seit der Kaiserzeit“ in der Verwaltung „immer mehr draufgepackt“ und die Digitalisierung könne nun helfen, es wieder zu vereinfachen. Infrastruktur- und Innovationsminister Norbert Hofer führt dazu den Einsatz von Künstlicher Intelligenz als Maßnahme an. „Einer der großen Vorteile von Künstlicher Intelligenz liegt im Bereich der Reduzierung des Arbeitsaufwandes, Steigerung der Effizienz von Prozessen und Optimierung des Kundenservices“, sagt Hofer.

⇒ oesterreich.gv.at

Margarete Schramböck und Andreas Tschas im Gespräch über die Digitalisierungsagentur DiA

Bundesministerin Margarete Schramböck und Leiter der staatlichen Digitalagentur Andreas Tschas im Live Gespräch

Margarete Schramböck, die Ministerim beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und Andreas Tschas, der neue Leiter der staatlichen Digitalisierungsagentur (DIA) im Live-Gespräch über die neue Rolle, die Aufgaben, Pläne und den Weg zur Spitze des EU Digitalisierungsindex.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 17. September 2018

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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


Eine Anfrage an die beiden Gründer zu den Hintergründen wurde vonseiten des brutkasten gestellt.

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