✨ AI Kontextualisierung
Einen Reisepass oder eine Änderung im zentralen Melderegister über das Smartphone beantragen – das soll künftig, geht es nach der neuen Bundesregierung, dank eines zentralen Portals möglich sein. Zwar können viele Behördenwege bereits online erledigt werden. Das ist aber teilweise nicht, oder nur schwer über Mobilgeräte möglich. Vor einigen Tagen wurden daher Pläne für die neue Seite oesterreich.gv.at. vorgestellt. Man wolle eine einheitliche Online-Plattform schaffen, die einen zentralen Zugriff auf die gängigsten bereits bestehenden Verwaltungsapplikationen wie das Bürgerserviceportal help.gv.at, das Unternehmensserviceportal usp.gv.at oder das Rechtsinformationssystem ris.bka.gv.at biete, kündigte Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck dazu an. Zum Start sollen die “zehn wichtigsten”, also die am häufigsten genutzten Behördenwege integriert werden.
+++ Die neue Wirtschaftsministerin zu Startups, Blockchain und AI +++
Schramböck: “Vorgänge aus dem Unternehmensportal werden on the way identifiziert”
Ganz konkret wurde man dabei bislang nicht. Genannt wurden, wie teilweise bereits erwähnt, die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises und Änderungen im Melderegister oder im Kraftfahrzeugregister. Welche Services aus dem Unternehmensserviceportal integriert werden, ist etwa noch nicht klar. “Die genauen Vorgänge aus dem Unternehmensportal werden on the way identifiziert”, sagt Schramböck dazu auf Anfrage des Brutkasten. Durchaus klar ist dagegen, dass es auf Dauer nicht bei den “zehn wichtigsten” Behördenwegen bleiben soll. “Das langfristige Ziel ist, das Service kontinuierlich weiterzuentwickeln”, kommentiert Schramböck knapp. Im Fokus stehe, die vorhandenen Services auf einer zentralen Plattform zu bündeln und für mobile Applikationen nutzbar zu machen.
“Once Only”-Prinzip als Schwerpunkt
Unternehmerinnen und Unternehmern soll aber nicht nur über oesterreich.gv.at die Arbeit erleichtert werden. Auf die Frage nach konkreten Digitalisierungs-Maßnahmen antwortet Schramböck: “Das ‘Once Only’-Prinzip ist ein großer Schwerpunkt im Digitalisierungsprogramm. Dies beinhaltet eine Maßnahme, um die Informationsverpflichtungsweitergabe von Unternehmen zu lindern. Daten sollen von Unternehmen nur mehr einmal zur Verfügung gestellt werden. Die Behörde, wo die Eingabe zuerst erfolgt, soll die Daten dann an die weiteren Behörden weitergeben – wenn die Unternehmen das wollen. Beispiel: KfZ-Meldungen: Hier werden für die Meldung eines Firmenwagens die Daten mehrmals eingegeben, obwohl diese bei der Anmeldung bereits verfügbar sind.”
Bei Digitalgründung von GmbH “in der Endphase”
Auch die Digitalisierung der Unternehmensgründung soll vorangetrieben werden. Im Regierungsprogramm heißt es dazu: “Weiterer Ausbau der Online-Unternehmensgründung: Digitalgründung von GmbH mit dem Notar; Evaluierung der Möglichkeit der Direkteintragung im Firmenbuch durch Notare”. Darauf angesprochen antwortet Schramböck knapp: “Wir sind hier in der Endphase”. Einen genauen Zeitpunkt der Umsetzung nennt sie aber noch nicht.
GovTech: Startups könnten eine Rolle spielen
Bei den weiteren Digitalisierungs Maßnahmen im öffentlichen Bereich, Stichwort: GovTech, könnten übrigens auch Startups eine Rolle spielen. “Mit oesterreich.gv.at wollen wir im GovTech-Bereich zur Spitze aufschließen und Vorreiter werden. Dazu braucht es ein Ecosystem, in dem Startups ein wichtiger Partner sind”, sagt Schramböck.
+++ Startups im Regierungsprogramm +++