22.05.2020

WKÖ organisierte in Asien 1,5 Millionen MNS-Masken für heimische Betriebe

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) gibt die MNS-Masken (EN 14683 Typ II), die über das Netzwerk der Außenwirtschaft Austria am Weltmarkt organisiert wurden, an heimische Betriebe zum Selbstkostenpreis weiter.
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WKÖ-Generalsekretär-Stv. Mariana Kühnel über die Beschaffung von 1,5 Mio. MNS-Masken in Asien
(c) WKÖ/C. Eder: WKÖ-Generalsekretär-Stv. Mariana Kühnel

Man habe sich in der Coronakrise bereits früh dazu entschlossen, heimische Betriebe bei der Beschaffung von zertifizierten MNS-Masken zu unterstützen und diese kostengünstig und transparent zur Verfügung zu stellen, sagt Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschaftskammer (WKÖ). Nun konnte man einen Erfolg verbuchen. „Durch intensive Bemühungen ist es gelungen, im ersten Schritt ein Kontingent von 1,5 Millionen MNS-Masken zu beschaffen. Hilfreich war das internationale Netzwerk der Außenwirtschaft Austria. Über die AußenwirtschaftsCenter in Malaysia, Thailand und China haben wir internationale Lieferanten von Schutzmasken gefunden und Lieferungen nach Österreich organisiert. In Zusammenarbeit mit Austrian Airlines wurde der Transport nach Österreich in die Wege geleitet“, sagt Kühnel.

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MNS-Masken von der WKÖ freihaus geliefert

Konkret wurden 1,5 Millionen chirurgische MNS-Masken (EN 14683 Typ II) besorgt, die nun im Gebinde ab 100 Stück für umgerechnet 79 Cent pro Maske freihaus geliefert werden. Das entspricht laut WKÖ dem Selbstkostenpreis, Umsatzsteuer wird keine verrechnet. Ab 5000 Stück ist auch eine Selbstabholung, dann zum Preis von 69 Cent pro Maske, möglich. Zum Vergleich: Auf Amazon gibt es EN 14683 Typ II-zertifizierte MNS-Masken derzeit für um die 80, teilweise um 70 Cent pro Stück (50-Stück-Packung, inklusive Lieferung).

„Wertschöpfungskette in Österreich stärken“

Dass man die MNS-Masken in Asien besorgte, liege an logistischen Herausforderungen, so Kühnel. „Österreichische Unternehmen, die in der Krise kurzfristig ihre Produktionsabläufe auf deren Herstellung umgestellt haben, konnten den enormen Bedarf nicht von heute auf morgen decken. Und darüber hinaus waren die weltweiten Lieferketten durch Verzögerungen des Luftverkehrs eingeschränkt“. Nun setze man sich „vehement“ dafür ein, die gesamte Wertschöpfungskette bei Schutzausrüstungen in Österreich zu stärken und heimische Produzentinnen und Produzenten bestmöglich zu unterstützen. „Das beginnt bei der Vernetzung der Unternehmen und geht bis hin zur Kontaktherstellung zu potentiellen Abnehmern. Eines hat die Corona-Krise klar gezeigt: wir müssen die heimischen Wertschöpfungsketten bei Schutzausrüstungen- und Produkten in Österreich und auch darüber hinaus in ganz Europa stärken“, so die stellvertretende WKÖ-Generalsekretärin.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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WKÖ organisierte in Asien 1,5 Millionen MNS-Masken für heimische Betriebe

  • Man habe sich in der Coronakrise bereits früh dazu entschlossen, heimische Betriebe bei der Beschaffung von zertifizierten MNS-Masken zu unterstützen und diese kostengünstig und transparent zur Verfügung zu stellen, sagt Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschaftskammer (WKÖ).
  • Nun gab es einen Erfolg: „Über die AußenwirtschaftsCenter in Malaysia, Thailand und China haben wir internationale Lieferanten von Schutzmasken gefunden und Lieferungen nach Österreich organisiert“, sagt Kühnel.
  • Konkret wurden 1,5 Millionen chirurgische MNS-Masken besorgt, die nun im Gebinde ab 100 Stück für umgerechnet 79 Cent pro Maske freihaus geliefert werden.
  • Ab 5000 Stück ist auch eine Selbstabholung, dann zum Preis von 69 Cent pro Maske, möglich.
  • Nun setze man sich „vehement“ dafür ein, die gesamte Wertschöpfungskette bei Schutzausrüstungen in Österreich zu stärken und heimische Produzentinnen und Produzenten bestmöglich zu unterstützen.

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