01.08.2022

Mitarbeiterbeteiligung: EU will einheitliche Regelung – das könnte aber schwer werden

Die EU-Kommission will sich mit der Innovation Agenda auch dem Problem der Stock Options widmen. Für Startups einer der wichtigsten Punkte.
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EU, Union, Kommission
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Fast alle Unternehmen haben mittlerweile Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Besonders schwierig wird es bei höher qualifizierten Positionen. Startups locken Talent oft mit der Option, sich direkt am Unternehmen zu beteiligen, doch dafür sind in Europa oft umständliche Konstruktionen notwendig, um eine hohe Besteuerung eines real zu dem Zeitpunkt nicht vorhandenen Einkommens („Dry Income“) zu vermeiden. Besteuert wird nämlich in der Regel der Wert der gewährten Anteile, der bei Startups nach Finanzierungsrunden hoch ausfallen kann. Die EU-Kommission will sich in ihrer „Innovation Agenda“ des Problems annehmen, doch das dürfte schwierig werden.

Steuerliche Fragen national geregelt

„Das Fehlen innovationsfreundlicher Regelungen für Mitarbeiterbeteiligung schränkt die Chancen von Startups in der EU ein, im Wettbewerb um Talente mit großen Technologieunternehmen zu bestehen“, schreibt die Kommission in einer Mitteilung. Das Problem ist also identifiziert, der Handlungsspielraum der EU jedoch eingeschränkt. Man plane eine Arbeitsgruppe, die Empfehlungen für Mitgliedsländer ausarbeiten soll, heißt es in der Innovation Agenda lediglich: „Das Forum wird in erster Linie der Kommission und den Mitgliedstaaten einen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren ermöglichen, um einen EU-weit koordinierten Ansatz zu erleichtern“.

Viel mehr Spielraum habe die EU eben nicht, bedauert auch Markus Raunig von Austrian Startups auf Nachfrage des brutkastens: „Die unklare und unattraktive steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligung ist dabei aktuell eines der wichtigsten Themen. Ich würde mir wünschen, dass es generell mehr einheitliche Regelungen in der gesamten EU gibt, aber leider werden steuerliche Themen national geregelt. Die Kommission kann daher das Problem nur möglichst laut thematisieren und einen Dialog zwischen den Mitgliedsstaaten anregen. In jedem Fall ist es wichtig, dass es möglichst bald in Österreich zu einer Verbesserung kommt – besonders auch weil wir im EU-Vergleich beim Thema Mitarbeiterbeteiligung aktuell sehr unattraktiv sind“.

Vorschlag Passporting

Richtig kompliziert kann es werden, wenn Startups in Europa expandieren. „Das Ziel der EU ist es, einen einheitlichen Markt zu bieten“, sagt Martin Mignot von Index Ventures zu Politico. „Das ist eindeutig nicht der Fall, wenn es um Talent geht“. Er schlägt alternativ zu einer Vereinheitlichung der Regelungen ein Passporting-System vor, bei dem steuerliche Regelungen aus anderen Ländern anerkannt werden. Index Ventures hat sich dem Thema Mitarbeiterbeteiligung in Europa ausführlich in einem eigenen Handbuch zu den unterschiedlichen nationalen Regelungen gewidmet und kommt in einer offiziellen Stellungnahme zur Innovation Agenda zum Schluss: „Der durch den Austausch optimaler Lösungen entstehende Gruppendruck ist eine starke Triebkraft für Veränderungen, doch nur ein gesetzlicher Rahmen würde zu nationalen Reformen in dem erforderlichen Tempo führen“.

„Verbitterung gegenüber Startups“

Ein wichtiger Punkt sei die doppelte Besteuerung und vor allem die Besteuerung des „Dry Income“ bei Gewährung der Anteile. Ein Problem sieht Index Ventures aber auch beim Vesting und beim Verlassen des beteiligten Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin eines Startups. Diese müssten häufig auf ihre durch Vesting „zusammengesparten“ Anteilsoptionen verzichten, da zu diesem Zeitpunkt der Gewährung der Anteile (also vor dem Exit oder IPO, wenn auch tatsächlich Geld fließen würde) eine hohe Steuerlast anfallen würde. „Das Gefühl der Frustration, das damit einhergeht, schlägt oft in Verbitterung gegenüber Startups um. Diese Psychologie kann dem Ökosystem der Startups und ihrem Talentpool erheblich schaden. Menschen, die das Unternehmen verlassen, haben nichts vorzuweisen und keine Motivation, in das Ökosystem zurückzukehren“, schreibt Index Ventures in der Stellungnahme.

Österreich und Deutschland zögerlich bei Reform

In Österreich greifen aufgrund der derzeitigen steuerlichen Regelungen die meisten Startups auf Phantom Shares, also virtuelle Anteile, zurück. Christoph Puchner von Ecovis erklärte kürzlich in einem Talk mit dem brutkasten, wie kompliziert die Mitarbeiterbeteiligung in Österreich werden kann. Die Regierung nimmt sich des Themas sehr zögerlich an und die Pläne, die Beteiligung über eine neue Gesellschaftsform für Startups zu erleichtern, sind ins Stocken geraten.

In Deutschland sind die Regelungen für eine Beteiligung von Mitarbeiter:innen ähnlich ungünstig wie in Österreich, wobei hier bereits eine mehrjährige Phase eingeführt wurde, in der die Besteuerung gewährter Anteile nicht fällig wird. Die jüngst vorgelegte Startup-Strategie birgt in dieser Hinsicht jedenfalls erneut Zündstoff und hat in diesem Punkt auch zu viel Kritik geführt. Bei der Mitarbeiterbeteiligung soll „bei der Besteuerung so weit wie möglich auf den faktischen Liquiditätsfluss“ abgestellt werden. Wie genau das aussehen könnte, ist aber noch offen. Hier sind noch schwierige Diskussionen zu erwarten – von einer einheitlichen Regelung ist die EU folglich sehr weit entfernt.

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KI-Startups gibt es bekanntlich wie Sand am Meer. Siebt man jedoch jene aus, die sich über ein eigenes Large Language Model (LLM) trauen (und auch die Kompetenz dazu mitbringen) werden es plötzlich sehr wenige. Innerhalb Österreichs ist hier bislang das Linzer Startup NXAI rund um KI-Pionier Sepp Hochreiter zu nennen. Mit dessen Spinout Emmi AI, das zwar kein LLM, aber ein Foundational Model im Bereich Physical AI entwickelt hat, und dieses Jahr an Mistral aus Frankreich verkauft wurde, sollte ein zweites Linzer Unternehmen nicht ausgelassen werden. Und nun kommt ein drittes dazu.

Klarer Fokus auf Europa und digitale Souveränität

Auch Ablatic AI, ein Spinoff des LIT Open Innovation Center der Johannes Kepler Universität Linz, baut mit Talos ein eigenes LLM – und zwar mit klarem B2B-Fokus. Dass das Unternehmen rund um Florian Zimmermann und Julian Mauerkirchner dieses sehr rechenintensive Unterfangen stemmen kann, wird unter anderem über eine Kooperation mit AI Factory Austria AI:AT, wo man im Rahmen des EuroHPC-Programms europäische Hochleistungsrechenressourcen nutzt.

Doch wie wollen sich die Linzer gegen die übermächtige internationale Konkurrenz durchsetzen? Einmal mehr lautet die Antwort auf die Frage: digitale Souveränität. Talos sei bereits in seiner Architektur DSGVO- und AI-Act-konform; man decke den gesamten „Life Cycle“ des Produkts inklusive Hosting innerhalb Europas ab und falle so nicht unter den US-Cloud-Act. „Nicht das erste europäische KI-Modell. Das beste. Talos ist das fähigste, transparenteste und rechtssicherste Modell, das Europa jemals hervorgebracht hat, und wir haben es in Linz gebaut“, schreiben die Gründer durchaus selbstbewusst auf ihrer Website.

Kein Risikokapital

Der Plan ist dabei klar: den europäischen B2B-Markt erobern. Kernzielgruppe sind Unternehmen in regulierten Branchen wie Banken und Versicherungen sowie Softwareunternehmen. Schon in der aktuell noch laufenden Beta-Phase arbeitet Ablatic AI nach eigenen Angaben mit mehr als 100 Firmen zusammen. Schon Ende August soll der Marktstart erfolgen – dabei befindet sich das Unternehmen laut Impressum aktuell noch in Gründung.

Ob die großen Pläne aufgehen, bleibt freilich abzuwarten. Einen Teilaspekt könnte das Gründer-Duo früher oder später überdenken müssen. Man finanziere sich durch die EU, nicht durch Risikokapital, geben die beiden auf ihrer Website stolz an: „Wir bauen für Kunden, nicht für Investoren.“ Um mit den US-Riesen mit ihren bis zu elfstelligen Kapitalrunden konkurrieren zu können, könnte natürlich doch mehr externes Kapital notwendig werden.

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