01.08.2022

Mitarbeiterbeteiligung: EU will einheitliche Regelung – das könnte aber schwer werden

Die EU-Kommission will sich mit der Innovation Agenda auch dem Problem der Stock Options widmen. Für Startups einer der wichtigsten Punkte.
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EU, Union, Kommission
© Unsplash

Fast alle Unternehmen haben mittlerweile Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Besonders schwierig wird es bei höher qualifizierten Positionen. Startups locken Talent oft mit der Option, sich direkt am Unternehmen zu beteiligen, doch dafür sind in Europa oft umständliche Konstruktionen notwendig, um eine hohe Besteuerung eines real zu dem Zeitpunkt nicht vorhandenen Einkommens („Dry Income“) zu vermeiden. Besteuert wird nämlich in der Regel der Wert der gewährten Anteile, der bei Startups nach Finanzierungsrunden hoch ausfallen kann. Die EU-Kommission will sich in ihrer „Innovation Agenda“ des Problems annehmen, doch das dürfte schwierig werden.

Steuerliche Fragen national geregelt

„Das Fehlen innovationsfreundlicher Regelungen für Mitarbeiterbeteiligung schränkt die Chancen von Startups in der EU ein, im Wettbewerb um Talente mit großen Technologieunternehmen zu bestehen“, schreibt die Kommission in einer Mitteilung. Das Problem ist also identifiziert, der Handlungsspielraum der EU jedoch eingeschränkt. Man plane eine Arbeitsgruppe, die Empfehlungen für Mitgliedsländer ausarbeiten soll, heißt es in der Innovation Agenda lediglich: „Das Forum wird in erster Linie der Kommission und den Mitgliedstaaten einen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren ermöglichen, um einen EU-weit koordinierten Ansatz zu erleichtern“.

Viel mehr Spielraum habe die EU eben nicht, bedauert auch Markus Raunig von Austrian Startups auf Nachfrage des brutkastens: „Die unklare und unattraktive steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligung ist dabei aktuell eines der wichtigsten Themen. Ich würde mir wünschen, dass es generell mehr einheitliche Regelungen in der gesamten EU gibt, aber leider werden steuerliche Themen national geregelt. Die Kommission kann daher das Problem nur möglichst laut thematisieren und einen Dialog zwischen den Mitgliedsstaaten anregen. In jedem Fall ist es wichtig, dass es möglichst bald in Österreich zu einer Verbesserung kommt – besonders auch weil wir im EU-Vergleich beim Thema Mitarbeiterbeteiligung aktuell sehr unattraktiv sind“.

Vorschlag Passporting

Richtig kompliziert kann es werden, wenn Startups in Europa expandieren. „Das Ziel der EU ist es, einen einheitlichen Markt zu bieten“, sagt Martin Mignot von Index Ventures zu Politico. „Das ist eindeutig nicht der Fall, wenn es um Talent geht“. Er schlägt alternativ zu einer Vereinheitlichung der Regelungen ein Passporting-System vor, bei dem steuerliche Regelungen aus anderen Ländern anerkannt werden. Index Ventures hat sich dem Thema Mitarbeiterbeteiligung in Europa ausführlich in einem eigenen Handbuch zu den unterschiedlichen nationalen Regelungen gewidmet und kommt in einer offiziellen Stellungnahme zur Innovation Agenda zum Schluss: „Der durch den Austausch optimaler Lösungen entstehende Gruppendruck ist eine starke Triebkraft für Veränderungen, doch nur ein gesetzlicher Rahmen würde zu nationalen Reformen in dem erforderlichen Tempo führen“.

„Verbitterung gegenüber Startups“

Ein wichtiger Punkt sei die doppelte Besteuerung und vor allem die Besteuerung des „Dry Income“ bei Gewährung der Anteile. Ein Problem sieht Index Ventures aber auch beim Vesting und beim Verlassen des beteiligten Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin eines Startups. Diese müssten häufig auf ihre durch Vesting „zusammengesparten“ Anteilsoptionen verzichten, da zu diesem Zeitpunkt der Gewährung der Anteile (also vor dem Exit oder IPO, wenn auch tatsächlich Geld fließen würde) eine hohe Steuerlast anfallen würde. „Das Gefühl der Frustration, das damit einhergeht, schlägt oft in Verbitterung gegenüber Startups um. Diese Psychologie kann dem Ökosystem der Startups und ihrem Talentpool erheblich schaden. Menschen, die das Unternehmen verlassen, haben nichts vorzuweisen und keine Motivation, in das Ökosystem zurückzukehren“, schreibt Index Ventures in der Stellungnahme.

Österreich und Deutschland zögerlich bei Reform

In Österreich greifen aufgrund der derzeitigen steuerlichen Regelungen die meisten Startups auf Phantom Shares, also virtuelle Anteile, zurück. Christoph Puchner von Ecovis erklärte kürzlich in einem Talk mit dem brutkasten, wie kompliziert die Mitarbeiterbeteiligung in Österreich werden kann. Die Regierung nimmt sich des Themas sehr zögerlich an und die Pläne, die Beteiligung über eine neue Gesellschaftsform für Startups zu erleichtern, sind ins Stocken geraten.

In Deutschland sind die Regelungen für eine Beteiligung von Mitarbeiter:innen ähnlich ungünstig wie in Österreich, wobei hier bereits eine mehrjährige Phase eingeführt wurde, in der die Besteuerung gewährter Anteile nicht fällig wird. Die jüngst vorgelegte Startup-Strategie birgt in dieser Hinsicht jedenfalls erneut Zündstoff und hat in diesem Punkt auch zu viel Kritik geführt. Bei der Mitarbeiterbeteiligung soll „bei der Besteuerung so weit wie möglich auf den faktischen Liquiditätsfluss“ abgestellt werden. Wie genau das aussehen könnte, ist aber noch offen. Hier sind noch schwierige Diskussionen zu erwarten – von einer einheitlichen Regelung ist die EU folglich sehr weit entfernt.

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Speedinvest ist Teil des
Speedinvest ist Teil des "German Venture & Growth Forum" | (c) Speedinvest

Die Situation beim Wachstumskapital ist bei Österreichs großem Nachbarn zumindest statistisch gesehen besser als hierzulande. Doch auch in Deutschland bestehe eine erhebliche Finanzierungslücke, sind die Initiator:innen des German Venture & Growth Forum überzeugt. Die neu gegründete Initiative von 24 großteils deutschen Venture-Capital- und Wachstumsinvestoren legte nun das „German Venture & Growth Playbook“ vor, um das zu ändern.

Ein paar Prozent von 2,8 Billionen Euro

Während in den USA jährlich rund 0,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Venture- und Growth-Kapital investiert werden, liege die Quote in Deutschland bei weniger als 0,2 Prozent – so die Ausgangslage. Daraus ergebe sich ein jährliches Delta von rund 30 Milliarden Euro, rechnet man bei der Initiative vor. Zumindest die Hälfte davon, also jährlich 15 Milliarden Euro, soll mit den im „Playbook“ vorgeschlagenen Maßnahmen mobilisiert werden, so die Forderung. Denn deutsche institutionelle Investoren würden ein Vermögen von nicht weniger als rund 2,8 Billionen Euro verwalten. Bereits geringe Allokationen im niedrigen Prozentbereich könnten demnach erhebliche zusätzliche Mittel für innovative Wachstumsunternehmen bereitstellen.

„Die wachsende Wirtschaftslücke zwischen den USA und Europa geht zu einem großen Teil auf den Mangel an Wachstumskapital zurück. Unternehmen wie die Magnificent Seven wären ohne VC-Investoren nicht entstanden. Startups entwickeln nicht nur disruptive Technologien, sondern sie bauen Zukunftsindustrien auf. Deutschland hat die Mittel, genau diese Industrien zu finanzieren“, kommentierte Technologieinvestor Alexander Kudlich bei der Präsentation in Berlin.

Speedinvest und andere große Namen als Partner an Bord

Der Großteil der 24 am German Venture & Growth Forum beteiligten Investmentgesellschaften hat seinen Sitz in Deutschland mit großen Namen wie Cherry Ventures, Earlybird und High-Tech Gründerfonds (HTGF). Es sind jedoch auch internationale Akteure vertreten, darunter Österreichs größter VC Speedinvest. Das ist kaum verwunderlich, ist Deutschland doch mit 72 Beteiligungen (Stand Anfang 2026) am stärksten im Portfolio des Early-Stage-VCs vertreten, der wiederum zu den aktivsten seiner Art in Deutschland zählt.

Anm.: Der folgende Absatz wurde nach Veröffentlichung hinzugefügt

„Wir sind als offizieller Unterstützer dieser Initiative aufgetreten, weil wir fest überzeugt sind, dass Deutschland und Europa dringend eine signifikante Umschichtung der wirklich großen Kapitalpools in Richtung Innovationsökonomie benötigen. Dort wird die Wertschöpfung stattfinden und es wäre gesellschaftlich unverantwortlich, die breite Gesellschaft nicht daran teilhaben zu lassen“, kommentiert Speedinvest-Gründer Oliver Holle auf brutkasten-Anfrage. „Nun hoffen wir alle, dass auf die hoffnungsvollen Worte auch Taten folgen und die die relevanten Entscheidungsträger rasch agieren.“

Zentrales Ziel des Forums ist eine Neubewertung von Venture Capital als Anlageklasse durch institutionelle Investoren. Das Playbook verweist auf durchschnittliche Renditen europäischer Venturefonds von rund 14 bis 18 Prozent und hebt zugleich deren Diversifikationseffekt wegen einer geringen Korrelation zu Aktien- und Anleihemärkten hervor. „Für dieses Argument stehen wir seit Jahren. Jetzt bestätigen es die Daten, die politischen Rahmenbedingungen stimmen, und institutionelle Investoren sind bereit zuzuhören. Ich bin überzeugt: Wir stehen kurz davor, den gordischen Knoten zu durchschlagen“, sagt Christian Miele, General Partner bei Headline.

Drei Zugangswege für institutionelle Investoren

Erhebliches Potenzial für neue europäische Marktführer gebe es vor allem in den Bereichen Deep Tech, Künstliche Intelligenz, Robotik, Quantentechnologie, Energie, Verteidigung und Raumfahrt, meinen die Initiator:innen. Das „Playbook“ beschreibt dabei drei mögliche Zugangswege für Pensionskassen, Versicherungen, Versorgungswerke und Stiftungen: Investitionen in Einzelfonds, Dachfonds sowie Co-Investments. Dabei bietet der Text in fünf Kapiteln eine recht genaue Beschreibung, wie diese Investment-Strategien konkret umgesetzt werden können. So soll ohne staatliche Sondervermögen oder Garantien und bei marktkonformen Renditeerwartungen ein wesentlicher Beitrag zu einer „neuen Gründerzeit“ geleistet werden.

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