21.07.2022

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

Mitarbeiterbeteiligung ist für Startups ein wichtiges Mittel im Hiring. Steuerrechtlich gilt es dabei aber einiges zu beachten.
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Startups brauchen besonders in starken Wachstumsphasen erfahrene Schlüsselarbeitskräfte – haben aber nicht immer die Möglichkeit, marktübliche Gehälter zu bezahlen. Das Wundermittel sind in diesen Fällen häufig Mitarbeiterbeteiligungen. Ein dadurch in Aussicht gestellter finanzieller Vorteil im Falle eines Exits ist für viele Mitarbeiter:innen eine attraktive Option. Allerdings muss bei der Gestaltung solcher Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in Österreich auf vieles geachtet werden, damit sie steuerlich nicht zum Fallstrick werden.

Welche Formen der Mitarbeiterbeteiligung gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Mitarbeiter:innen am Erfolg eines Startups zu beteiligen. Beide haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.

1. Gesellschaftsrechtliche Beteiligungsprogramme

„Bei Equity Share Programmen erhalten Mitarbeiter:innen tatsächlich echte Anteile am Unternehmen“, erklärt Christoph Puchner, Partner bei Ecovis Austria, der bereits zahlreiche Startups steuerrechtlich bei Mitarbeiterbeteiligungen begleitet hat. Damit einher gehen üblicherweise insbesondere Stimmrechte und ein Dividendenbezugsrecht. Bei gesellschaftsrechtlichen Programmen hebe man Mitarbeiter:innen in den „Driver Seat“ und statte sie mit entsprechenden Rechten aus, so Puchner. Anteile können in diesem Fall auch über eine Vesting-Periode angesammelt werden. Aus steuerlicher Sicht ist dann bei unterpreisiger oder unentgeltlicher Gewährung wichtig, zu welchem Zeitpunkt der eigentliche Zufluss stattfindet.

2. Schuldrechtliche Beteiligungsprogramme

Schuldrechtliche Beteiligungen sind besser bekannt als Phantom Shares oder virtuelle Beteiligungen und gehören in Österreich zur von Startups am häufigsten gewählten Form. „Im Vergleich zu echten Anteilen haben Mitarbeiter:innen in dem Fall keine Gesellschafterstellung“, erklärt Puchner. „Der Zahlungsanspruch entsteht, wenn gewisse Liquidity Events getriggert werden“. Sofern das Programm wirtschaftlich von den Gesellschafter:innen getragen wird, kann das abhängig vom Gesellschafter unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben, wie der Experte anmerkt.

Bei natürlichen Personen bestehe die Gefahr einer Scheingewinnbesteuerung. Bei einem Exit müssen sie für den gesamten Veräußerungsgewinn 27,5 Prozent Steuern bezahlen und können die Kosten aus der Tragung des Beteiligungsprogrammes dabei steuerlich nicht absetzen. In diesem Zusammenhang müsste daher überlegt werden, wie eine nachteilige Scheingewinnbesteuerung vermieden werden könnte (zB durch sachmäßige Bedienung des Beteiligungsprogrammes). Kapitalgesellschaften hingegen sind in diesem Fall abzugsberechtigt, sodass sich dort kein nachteiliger steuerlicher Effekt ergibt.

Was sind Trigger Events bei Phantom Share Programmen?

Bei Trigger Events wird festgelegt, welche Parameter ausgelöst werden müssen, damit Mitarbeiter:innen an einer virtuellen Beteiligung partizipieren. „In der Regel ist das die Veräusserung der Anteile durch die Gründer“, sagt der Steuerexperte – also der Startup-Exit. Weiters sind auch Ausschüttungen von Dividenden umfasst, damit Mitarbeiter:innen auch im Fall eines „Asset-Deals“ durch Verkauf des Betriebes des Startups und anschließender Ausschüttung des Veräußerungsgewinns beteiligt werden.

Welche Steuern werden bei Gewährung einer „echten“ Beteiligung fällig?

Werden Mitarbeiter:innen direkt mit Unternehmensanteilen incentiviert, gibt es zwei Momente, in denen das steuerlich schlagend wird:

1. Wenn Mitarbeiter:innen die Anteile gewährt werden

Das passiert in der Regel unentgeltlich oder unterpreisig. In der Differenz auf den tatsächlichen Marktwert dieser Anteile liege steuerlich ein geldwerter Vorteil, erklärt Puchner. Dieser gelte als Sachbezug und ist dementsprechend zu versteuern. Es wird also in dem Moment, in dem Mitarbeiter:innen die Anteile erhalten der progressive Steuersatz der Einkommenssteuer schlagend – also bis zu 50 Prozent. Steuerlich spricht man hier von Dry Income: Man bezahlt Steuer, ohne einen Cash-Zufluss zu haben.

Ein Beispiel: Ein Startup incentiviert eine Managerin mit 5 Prozent der Unternehmensanteile. Mit der jüngsten Investmentrunde liegt die Bewertung des Startups bei 10 Millionen Euro. Die Managerin bezahlt zwar nichts für die Anteile, wertmäßig sind ihr aber 500.000 Euro zugeflossen, die sie im selben Jahr versteuern muss, obwohl sie aus den gewährten Anteilen noch keine Cash-Zufluss generieren konnte. Verschärft wird die Situation durch den ungewissen Ausblick. „Es stellt sich die Frage, ob sich die Wertsteigerung überhaupt realisieren lässt – bei Startups kann der wirtschaftliche Durchbruch mit enormen Steigerungen des Unternehmenswertes einhergehen, aber im worst case kann es auch bergab gehen“, sagt der Steuerexperte. Die Differenz auf die bezahlte Steuer erhält die Managerin freilich nicht zurück, wenn ihre Anteile später weniger Wert sind.

2. Im Moment des Exits

Bei einem Verkauf der Anteile wird die Einkommensteuer von derzeit in Österreich 27,5 Prozent für einen Veräußerungsgewinn fällig.

Wie kann man das Problem des Dry Income umgehen?

In der Praxis wird versucht, das Problem mit dem Dry Income im Fall der Gewährung von Unternehmensanteilen an Mitarbeiter:innen (s.o.) zu vermeiden, wie Puchner erklärt. Neben der Vereinbarung einer Darlehenskonstruktion, kann auch eine negative Liquidationspräferenz angedacht werden. Bei einer Darlehenskonstruktion erwirbt ein:e Mitarbeiter:in die Anteile zum tatsächlichen Wert, bezahlt aber nicht sofort, sondern erhält ein Darlehen von dem Unternehmen. Das Darlehen wird erst zum Zeitpunkt des Exits zurückbezahlt. Der darlehensbedingte Liquiditätsabfluss findet somit erst dann statt, wenn es im Zuge eines Exits zu einem Cash-Zufluss kommt. Die Steuer für die Anteilsveräußerung wird auch erst im Zeitpunkt des Exits fällig.

Eine andere Möglichkeit sind sogenannte „negative Liquitationspräferenzen“. Das Ziel einer negativen Liquidationspräferenz ist, die im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu übertragenden Geschäftsanteile wirtschaftlich wertlos zu stellen. Die Geschäftsanteile partizipieren aufgrund der vereinbarten negativen Liquidationspräferenz nicht an der vergangenen Unternehmensentwicklung, sondern nehmen nur an zukünftigen Unternehmenswertsteigerungen teil. Puchner gibt ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin erhält einen Anteil, der derzeit 500.000 Euro wert ist, bezahlt aber nichts dafür. Über eine negative Liquidationspräferenz wird die Mitarbeiterin erst ab einem Wert von 500.000 Euro beteiligt, wodurch zum Zeitpunkt der Gewährung der Anteile kein Sachbezug anfällt. Eine negative Liquidationspräferenz deckt idR nicht die Chance der künftigen Wertsteigerung ab, weshalb dieser Aspekt noch gesondert zu analysieren ist. Zur Absicherung empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung (zB im Rahmen einer Lohnsteuerauskunft).

Christoph Puchner von Ecovis im brutkasten-Talk

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Und Ana Cretu, Director Social Impact Investment der ERSTE Stiftung, stellt klar: „Das Programm wurde designt, um von einer Gemeinschaft getragen zu werden, nicht nur von einer kleinen Gruppe von Leuten.“ Sie betont eine zentrale Überzeugung der Initiator:innen: „High-Impact-Entrepreneure sind entscheidend für resiliente Gesellschaften.“

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Marc startete 2024 und begleitet Gründer:innen aus mittlerweile sechs Ländern langfristig. Radka Novotná, COO des tschechischen Social Startups Nepanikař, gibt im Gespräch mit brutkasten einen konkreten Einblick: „Das Programm hat uns die Augen geöffnet. Als NGO haben wir oft die Einstellung, mit so wenig Geld wie möglich auszukommen. Die Mentorinnen und Mentoren haben uns beigebracht, dass es in Ordnung ist, nach Geld zu fragen, weil es für einen wirklich guten Zweck ist.“

Der Pitch um den größten Impact

Das Event in Budapest bringe diese internationale Community zusammen. Zwölf Startups aus Österreich, Ungarn, Kroatien, Serbien, Rumänien und Tschechien traten dabei auch in drei Runden beim Pitch-Wettbewerb gegeneinander an. Sie zeigten eine enorme Bandbreite an Lösungen. Die Ideen reichten von Drohnen, die Samenbomben zur Wiederaufforstung abwerfen, über mobile Konzertbühnen in Lastenfahrrädern bis hin zu leistbaren Recyclingmaschinen für Plastikmüll aus dem Meer. Die Teams pitchten um Preisgelder von bis zu 20.000 Euro.

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Entscheidend war dabei aber nicht nur der Impact selbst, sondern auch die Frage nach einem tragfähigen und nachhaltigen Geschäftsmodell, das diesen Impact finanzieren kann. Entsprechend genau fragte die Jury nach. Jury-Mitglied Andrew Gray von Tilia Impact Ventures erklärt im brutkasten-Gespräch: „Wir sehen uns an, welche Startups den größtmöglichen Impact für so viele Menschen wie möglich erzielen. Wer wird das Preisgeld nutzen, um den tiefgreifendsten sozialen Impact in der sinnvollsten Weise zu generieren?“

Die Sieger der re:Marc 2026

Letztlich musste sich die Jury für die Gewinner der drei Hauptpreise entscheiden. Neben diesen wurden noch mehrere Zusatzpreise vergeben. Diese drei Startups überzeugten die Jury besonders:

Grand Impact Award: Nepanikař

Den „Grand Impact Award“ und damit den Hauptpreis von 20.000 Euro holte sich das tschechische Social Startup Nepanikař – zu Deutsch: “Keine Panik!” Die gleichnamige App bietet psychologische Hilfe und Suizidprävention. Sie verzeichnet täglich rund 500 Nutzer:innen und unterstützt diese auch gezielt in akuten psychischen Krisensituationen. „Wir wollen das Preisgeld nutzen, um die App mit Smartwatches und Ringen zu verbinden und so Krisen besser vorherzusagen“, schildert Radka Novotná ihre Pläne. Das Geld fließt parallel in die Übersetzung der App in vier weitere Sprachen.

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Der „Innovation Champion Award“ im Wert von 15.000 Euro ging nach Rumänien an Origin BCI. Das Team rund um Gründer und CEO David-Alexandru Popescu entwickelt bionische Handprothesen, die leistbar und leicht zu warten sind. Im Interview verrät Popescu den nächsten Schritt: „Die gewonnenen 15.000 Euro werden dazu beitragen, unser finales, konformes Produkt zu bauen – mit zugelassenen Materialien und Elektronik für Medizinprodukte.“

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Den „Scalable Champion Award“ sicherte sich Anna Gawin mit der österreichischen Plattform TalentsLounge (DaVinciLab). Die Plattform befähigt Lehrkräfte, Künstliche Intelligenz und Zukunftskompetenzen zu unterrichten. Gawin hat ein klares Ziel für die 15.000 Euro Preisgeld: „Wir werden unsere Plattform ins Polnische und Ungarische übersetzen und erste Pilotprojekte mit rund 500 Schülerinnen und Schülern an polnischen und ungarischen Schulen in Wien umsetzen.“

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