01.08.2022

Mitarbeiterbeteiligung: EU will einheitliche Regelung – das könnte aber schwer werden

Die EU-Kommission will sich mit der Innovation Agenda auch dem Problem der Stock Options widmen. Für Startups einer der wichtigsten Punkte.
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EU, Union, Kommission
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Fast alle Unternehmen haben mittlerweile Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Besonders schwierig wird es bei höher qualifizierten Positionen. Startups locken Talent oft mit der Option, sich direkt am Unternehmen zu beteiligen, doch dafür sind in Europa oft umständliche Konstruktionen notwendig, um eine hohe Besteuerung eines real zu dem Zeitpunkt nicht vorhandenen Einkommens („Dry Income“) zu vermeiden. Besteuert wird nämlich in der Regel der Wert der gewährten Anteile, der bei Startups nach Finanzierungsrunden hoch ausfallen kann. Die EU-Kommission will sich in ihrer „Innovation Agenda“ des Problems annehmen, doch das dürfte schwierig werden.

Steuerliche Fragen national geregelt

„Das Fehlen innovationsfreundlicher Regelungen für Mitarbeiterbeteiligung schränkt die Chancen von Startups in der EU ein, im Wettbewerb um Talente mit großen Technologieunternehmen zu bestehen“, schreibt die Kommission in einer Mitteilung. Das Problem ist also identifiziert, der Handlungsspielraum der EU jedoch eingeschränkt. Man plane eine Arbeitsgruppe, die Empfehlungen für Mitgliedsländer ausarbeiten soll, heißt es in der Innovation Agenda lediglich: „Das Forum wird in erster Linie der Kommission und den Mitgliedstaaten einen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren ermöglichen, um einen EU-weit koordinierten Ansatz zu erleichtern“.

Viel mehr Spielraum habe die EU eben nicht, bedauert auch Markus Raunig von Austrian Startups auf Nachfrage des brutkastens: „Die unklare und unattraktive steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligung ist dabei aktuell eines der wichtigsten Themen. Ich würde mir wünschen, dass es generell mehr einheitliche Regelungen in der gesamten EU gibt, aber leider werden steuerliche Themen national geregelt. Die Kommission kann daher das Problem nur möglichst laut thematisieren und einen Dialog zwischen den Mitgliedsstaaten anregen. In jedem Fall ist es wichtig, dass es möglichst bald in Österreich zu einer Verbesserung kommt – besonders auch weil wir im EU-Vergleich beim Thema Mitarbeiterbeteiligung aktuell sehr unattraktiv sind“.

Vorschlag Passporting

Richtig kompliziert kann es werden, wenn Startups in Europa expandieren. „Das Ziel der EU ist es, einen einheitlichen Markt zu bieten“, sagt Martin Mignot von Index Ventures zu Politico. „Das ist eindeutig nicht der Fall, wenn es um Talent geht“. Er schlägt alternativ zu einer Vereinheitlichung der Regelungen ein Passporting-System vor, bei dem steuerliche Regelungen aus anderen Ländern anerkannt werden. Index Ventures hat sich dem Thema Mitarbeiterbeteiligung in Europa ausführlich in einem eigenen Handbuch zu den unterschiedlichen nationalen Regelungen gewidmet und kommt in einer offiziellen Stellungnahme zur Innovation Agenda zum Schluss: „Der durch den Austausch optimaler Lösungen entstehende Gruppendruck ist eine starke Triebkraft für Veränderungen, doch nur ein gesetzlicher Rahmen würde zu nationalen Reformen in dem erforderlichen Tempo führen“.

„Verbitterung gegenüber Startups“

Ein wichtiger Punkt sei die doppelte Besteuerung und vor allem die Besteuerung des „Dry Income“ bei Gewährung der Anteile. Ein Problem sieht Index Ventures aber auch beim Vesting und beim Verlassen des beteiligten Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin eines Startups. Diese müssten häufig auf ihre durch Vesting „zusammengesparten“ Anteilsoptionen verzichten, da zu diesem Zeitpunkt der Gewährung der Anteile (also vor dem Exit oder IPO, wenn auch tatsächlich Geld fließen würde) eine hohe Steuerlast anfallen würde. „Das Gefühl der Frustration, das damit einhergeht, schlägt oft in Verbitterung gegenüber Startups um. Diese Psychologie kann dem Ökosystem der Startups und ihrem Talentpool erheblich schaden. Menschen, die das Unternehmen verlassen, haben nichts vorzuweisen und keine Motivation, in das Ökosystem zurückzukehren“, schreibt Index Ventures in der Stellungnahme.

Österreich und Deutschland zögerlich bei Reform

In Österreich greifen aufgrund der derzeitigen steuerlichen Regelungen die meisten Startups auf Phantom Shares, also virtuelle Anteile, zurück. Christoph Puchner von Ecovis erklärte kürzlich in einem Talk mit dem brutkasten, wie kompliziert die Mitarbeiterbeteiligung in Österreich werden kann. Die Regierung nimmt sich des Themas sehr zögerlich an und die Pläne, die Beteiligung über eine neue Gesellschaftsform für Startups zu erleichtern, sind ins Stocken geraten.

In Deutschland sind die Regelungen für eine Beteiligung von Mitarbeiter:innen ähnlich ungünstig wie in Österreich, wobei hier bereits eine mehrjährige Phase eingeführt wurde, in der die Besteuerung gewährter Anteile nicht fällig wird. Die jüngst vorgelegte Startup-Strategie birgt in dieser Hinsicht jedenfalls erneut Zündstoff und hat in diesem Punkt auch zu viel Kritik geführt. Bei der Mitarbeiterbeteiligung soll „bei der Besteuerung so weit wie möglich auf den faktischen Liquiditätsfluss“ abgestellt werden. Wie genau das aussehen könnte, ist aber noch offen. Hier sind noch schwierige Diskussionen zu erwarten – von einer einheitlichen Regelung ist die EU folglich sehr weit entfernt.

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Die Propcorn-Gründer Niki Stadler und Benjamin Buchta | (c) Propcorn
Die Propcorn-Gründer Niki Stadler und Benjamin Buchta | (c) Propcorn

2025 erhielt Propcorn AI – wie brutkasten berichtete – eine FFG-Förderung in Höhe von 640.000 Euro. Im April 2026 vermeldete man die Expansion nach Tirol und Vorarlberg und kann jetzt mit weiteren Neuigkeiten aufwarten.

Propcorn AI: Bestandsinvestoren ziehen mit

Das Wiener PropTech-Startup gibt offiziell den Einstieg eines neuen strategischen Investors bekannt: der Compass-Gruppe. Ergänzt wird die Finanzierungsrunde von allen bestehenden Investoren (Hanswomen Group bzw. nach Rebranding Hansmann Family Office, Weilburg Ventures, Calm/Storm, tecnet). Spezifische finanzielle Details werden derzeit nicht öffentlich kommuniziert. Wie aber brutkasten in Erfahrung bringen konnte, handelt es sich um ein sechsstelliges Investment. Gemeinsames Ziel ist es, vorhandene Potenziale und Synergien zu heben und künftig in der Immobilienanalyse zu bündeln.

FFG-Förderung

Neben diesem Investment hat das Startup offiziell die Bewilligung für das zweite Jahr der FFG-Förderung (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) erhalten. Der Einstieg des neuen Investors und die Zusage der FFG kommen zeitlich zusammen mit einem wichtigen operativen Schritt. Nach der Etablierung in Wien sowie in Tirol und Vorarlberg erweitert Propcorn AI nun seine Aktivitäten auf ganz Österreich und beginnt zusätzlich mit der Expansion nach München.

Mit dem neuen Kapital plant das Startup, nicht nur den Vertrieb in den neuen Regionen zu stärken, sondern auch die Produktentwicklung voranzutreiben, um den „Anforderungen internationaler Märkte“ gerecht zu werden.

Propcorn AI-CEO: „Tor zum deutschen Markt“

„Das Investment der Compass-Gruppe sowie die Bestätigung des zweiten Förderjahres durch die FFG sind für uns ein großer Vertrauensbeweis und ein starker Impuls für unser weiteres Wachstum“, erklärt Niki Stadler, CEO von Propcorn AI. „Die Markterfahrung der Compass-Gruppe in den Bereichen Grund- und Firmenbuch wird unsere Expansion tatkräftig unterstützen. Bislang war unsere Präsenz vor allem auf Wien, Tirol und Vorarlberg konzentriert – nun ist es an der Zeit, unsere Lösungen flächendeckend in Österreich sowie in München anzubieten, das wir als Tor zum deutschen Markt betrachten.“

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