21.07.2022

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

Mitarbeiterbeteiligung ist für Startups ein wichtiges Mittel im Hiring. Steuerrechtlich gilt es dabei aber einiges zu beachten.
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© unsplash

Startups brauchen besonders in starken Wachstumsphasen erfahrene Schlüsselarbeitskräfte – haben aber nicht immer die Möglichkeit, marktübliche Gehälter zu bezahlen. Das Wundermittel sind in diesen Fällen häufig Mitarbeiterbeteiligungen. Ein dadurch in Aussicht gestellter finanzieller Vorteil im Falle eines Exits ist für viele Mitarbeiter:innen eine attraktive Option. Allerdings muss bei der Gestaltung solcher Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in Österreich auf vieles geachtet werden, damit sie steuerlich nicht zum Fallstrick werden.

Welche Formen der Mitarbeiterbeteiligung gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Mitarbeiter:innen am Erfolg eines Startups zu beteiligen. Beide haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.

1. Gesellschaftsrechtliche Beteiligungsprogramme

„Bei Equity Share Programmen erhalten Mitarbeiter:innen tatsächlich echte Anteile am Unternehmen“, erklärt Christoph Puchner, Partner bei Ecovis Austria, der bereits zahlreiche Startups steuerrechtlich bei Mitarbeiterbeteiligungen begleitet hat. Damit einher gehen üblicherweise insbesondere Stimmrechte und ein Dividendenbezugsrecht. Bei gesellschaftsrechtlichen Programmen hebe man Mitarbeiter:innen in den „Driver Seat“ und statte sie mit entsprechenden Rechten aus, so Puchner. Anteile können in diesem Fall auch über eine Vesting-Periode angesammelt werden. Aus steuerlicher Sicht ist dann bei unterpreisiger oder unentgeltlicher Gewährung wichtig, zu welchem Zeitpunkt der eigentliche Zufluss stattfindet.

2. Schuldrechtliche Beteiligungsprogramme

Schuldrechtliche Beteiligungen sind besser bekannt als Phantom Shares oder virtuelle Beteiligungen und gehören in Österreich zur von Startups am häufigsten gewählten Form. „Im Vergleich zu echten Anteilen haben Mitarbeiter:innen in dem Fall keine Gesellschafterstellung“, erklärt Puchner. „Der Zahlungsanspruch entsteht, wenn gewisse Liquidity Events getriggert werden“. Sofern das Programm wirtschaftlich von den Gesellschafter:innen getragen wird, kann das abhängig vom Gesellschafter unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben, wie der Experte anmerkt.

Bei natürlichen Personen bestehe die Gefahr einer Scheingewinnbesteuerung. Bei einem Exit müssen sie für den gesamten Veräußerungsgewinn 27,5 Prozent Steuern bezahlen und können die Kosten aus der Tragung des Beteiligungsprogrammes dabei steuerlich nicht absetzen. In diesem Zusammenhang müsste daher überlegt werden, wie eine nachteilige Scheingewinnbesteuerung vermieden werden könnte (zB durch sachmäßige Bedienung des Beteiligungsprogrammes). Kapitalgesellschaften hingegen sind in diesem Fall abzugsberechtigt, sodass sich dort kein nachteiliger steuerlicher Effekt ergibt.

Was sind Trigger Events bei Phantom Share Programmen?

Bei Trigger Events wird festgelegt, welche Parameter ausgelöst werden müssen, damit Mitarbeiter:innen an einer virtuellen Beteiligung partizipieren. „In der Regel ist das die Veräusserung der Anteile durch die Gründer“, sagt der Steuerexperte – also der Startup-Exit. Weiters sind auch Ausschüttungen von Dividenden umfasst, damit Mitarbeiter:innen auch im Fall eines „Asset-Deals“ durch Verkauf des Betriebes des Startups und anschließender Ausschüttung des Veräußerungsgewinns beteiligt werden.

Welche Steuern werden bei Gewährung einer „echten“ Beteiligung fällig?

Werden Mitarbeiter:innen direkt mit Unternehmensanteilen incentiviert, gibt es zwei Momente, in denen das steuerlich schlagend wird:

1. Wenn Mitarbeiter:innen die Anteile gewährt werden

Das passiert in der Regel unentgeltlich oder unterpreisig. In der Differenz auf den tatsächlichen Marktwert dieser Anteile liege steuerlich ein geldwerter Vorteil, erklärt Puchner. Dieser gelte als Sachbezug und ist dementsprechend zu versteuern. Es wird also in dem Moment, in dem Mitarbeiter:innen die Anteile erhalten der progressive Steuersatz der Einkommenssteuer schlagend – also bis zu 50 Prozent. Steuerlich spricht man hier von Dry Income: Man bezahlt Steuer, ohne einen Cash-Zufluss zu haben.

Ein Beispiel: Ein Startup incentiviert eine Managerin mit 5 Prozent der Unternehmensanteile. Mit der jüngsten Investmentrunde liegt die Bewertung des Startups bei 10 Millionen Euro. Die Managerin bezahlt zwar nichts für die Anteile, wertmäßig sind ihr aber 500.000 Euro zugeflossen, die sie im selben Jahr versteuern muss, obwohl sie aus den gewährten Anteilen noch keine Cash-Zufluss generieren konnte. Verschärft wird die Situation durch den ungewissen Ausblick. „Es stellt sich die Frage, ob sich die Wertsteigerung überhaupt realisieren lässt – bei Startups kann der wirtschaftliche Durchbruch mit enormen Steigerungen des Unternehmenswertes einhergehen, aber im worst case kann es auch bergab gehen“, sagt der Steuerexperte. Die Differenz auf die bezahlte Steuer erhält die Managerin freilich nicht zurück, wenn ihre Anteile später weniger Wert sind.

2. Im Moment des Exits

Bei einem Verkauf der Anteile wird die Einkommensteuer von derzeit in Österreich 27,5 Prozent für einen Veräußerungsgewinn fällig.

Wie kann man das Problem des Dry Income umgehen?

In der Praxis wird versucht, das Problem mit dem Dry Income im Fall der Gewährung von Unternehmensanteilen an Mitarbeiter:innen (s.o.) zu vermeiden, wie Puchner erklärt. Neben der Vereinbarung einer Darlehenskonstruktion, kann auch eine negative Liquidationspräferenz angedacht werden. Bei einer Darlehenskonstruktion erwirbt ein:e Mitarbeiter:in die Anteile zum tatsächlichen Wert, bezahlt aber nicht sofort, sondern erhält ein Darlehen von dem Unternehmen. Das Darlehen wird erst zum Zeitpunkt des Exits zurückbezahlt. Der darlehensbedingte Liquiditätsabfluss findet somit erst dann statt, wenn es im Zuge eines Exits zu einem Cash-Zufluss kommt. Die Steuer für die Anteilsveräußerung wird auch erst im Zeitpunkt des Exits fällig.

Eine andere Möglichkeit sind sogenannte „negative Liquitationspräferenzen“. Das Ziel einer negativen Liquidationspräferenz ist, die im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu übertragenden Geschäftsanteile wirtschaftlich wertlos zu stellen. Die Geschäftsanteile partizipieren aufgrund der vereinbarten negativen Liquidationspräferenz nicht an der vergangenen Unternehmensentwicklung, sondern nehmen nur an zukünftigen Unternehmenswertsteigerungen teil. Puchner gibt ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin erhält einen Anteil, der derzeit 500.000 Euro wert ist, bezahlt aber nichts dafür. Über eine negative Liquidationspräferenz wird die Mitarbeiterin erst ab einem Wert von 500.000 Euro beteiligt, wodurch zum Zeitpunkt der Gewährung der Anteile kein Sachbezug anfällt. Eine negative Liquidationspräferenz deckt idR nicht die Chance der künftigen Wertsteigerung ab, weshalb dieser Aspekt noch gesondert zu analysieren ist. Zur Absicherung empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung (zB im Rahmen einer Lohnsteuerauskunft).

Christoph Puchner von Ecovis im brutkasten-Talk

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Speedinvest ist Teil des
Speedinvest ist Teil des "German Venture & Growth Forum" | (c) Speedinvest

Die Situation beim Wachstumskapital ist bei Österreichs großem Nachbarn zumindest statistisch gesehen besser als hierzulande. Doch auch in Deutschland bestehe eine erhebliche Finanzierungslücke, sind die Initiator:innen des German Venture & Growth Forum überzeugt. Die neu gegründete Initiative von 24 großteils deutschen Venture-Capital- und Wachstumsinvestoren legte nun das „German Venture & Growth Playbook“ vor, um das zu ändern.

Ein paar Prozent von 2,8 Billionen Euro

Während in den USA jährlich rund 0,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Venture- und Growth-Kapital investiert werden, liege die Quote in Deutschland bei weniger als 0,2 Prozent – so die Ausgangslage. Daraus ergebe sich ein jährliches Delta von rund 30 Milliarden Euro, rechnet man bei der Initiative vor. Zumindest die Hälfte davon, also jährlich 15 Milliarden Euro, soll mit den im „Playbook“ vorgeschlagenen Maßnahmen mobilisiert werden, so die Forderung. Denn deutsche institutionelle Investoren würden ein Vermögen von nicht weniger als rund 2,8 Billionen Euro verwalten. Bereits geringe Allokationen im niedrigen Prozentbereich könnten demnach erhebliche zusätzliche Mittel für innovative Wachstumsunternehmen bereitstellen.

„Die wachsende Wirtschaftslücke zwischen den USA und Europa geht zu einem großen Teil auf den Mangel an Wachstumskapital zurück. Unternehmen wie die Magnificent Seven wären ohne VC-Investoren nicht entstanden. Startups entwickeln nicht nur disruptive Technologien, sondern sie bauen Zukunftsindustrien auf. Deutschland hat die Mittel, genau diese Industrien zu finanzieren“, kommentierte Technologieinvestor Alexander Kudlich bei der Präsentation in Berlin.

Speedinvest und andere große Namen als Partner an Bord

Der Großteil der 24 am German Venture & Growth Forum beteiligten Investmentgesellschaften hat seinen Sitz in Deutschland mit großen Namen wie Cherry Ventures, Earlybird und High-Tech Gründerfonds (HTGF). Es sind jedoch auch internationale Akteure vertreten, darunter Österreichs größter VC Speedinvest. Das ist kaum verwunderlich, ist Deutschland doch mit 72 Beteiligungen (Stand Anfang 2026) am stärksten im Portfolio des Early-Stage-VCs vertreten, der wiederum zu den aktivsten seiner Art in Deutschland zählt.

Anm.: Der folgende Absatz wurde nach Veröffentlichung hinzugefügt

„Wir sind als offizieller Unterstützer dieser Initiative aufgetreten, weil wir fest überzeugt sind, dass Deutschland und Europa dringend eine signifikante Umschichtung der wirklich großen Kapitalpools in Richtung Innovationsökonomie benötigen. Dort wird die Wertschöpfung stattfinden und es wäre gesellschaftlich unverantwortlich, die breite Gesellschaft nicht daran teilhaben zu lassen“, kommentiert Speedinvest-Gründer Oliver Holle auf brutkasten-Anfrage. „Nun hoffen wir alle, dass auf die hoffnungsvollen Worte auch Taten folgen und die die relevanten Entscheidungsträger rasch agieren.“

Zentrales Ziel des Forums ist eine Neubewertung von Venture Capital als Anlageklasse durch institutionelle Investoren. Das Playbook verweist auf durchschnittliche Renditen europäischer Venturefonds von rund 14 bis 18 Prozent und hebt zugleich deren Diversifikationseffekt wegen einer geringen Korrelation zu Aktien- und Anleihemärkten hervor. „Für dieses Argument stehen wir seit Jahren. Jetzt bestätigen es die Daten, die politischen Rahmenbedingungen stimmen, und institutionelle Investoren sind bereit zuzuhören. Ich bin überzeugt: Wir stehen kurz davor, den gordischen Knoten zu durchschlagen“, sagt Christian Miele, General Partner bei Headline.

Drei Zugangswege für institutionelle Investoren

Erhebliches Potenzial für neue europäische Marktführer gebe es vor allem in den Bereichen Deep Tech, Künstliche Intelligenz, Robotik, Quantentechnologie, Energie, Verteidigung und Raumfahrt, meinen die Initiator:innen. Das „Playbook“ beschreibt dabei drei mögliche Zugangswege für Pensionskassen, Versicherungen, Versorgungswerke und Stiftungen: Investitionen in Einzelfonds, Dachfonds sowie Co-Investments. Dabei bietet der Text in fünf Kapiteln eine recht genaue Beschreibung, wie diese Investment-Strategien konkret umgesetzt werden können. So soll ohne staatliche Sondervermögen oder Garantien und bei marktkonformen Renditeerwartungen ein wesentlicher Beitrag zu einer „neuen Gründerzeit“ geleistet werden.

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