21.07.2022

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

Mitarbeiterbeteiligung ist für Startups ein wichtiges Mittel im Hiring. Steuerrechtlich gilt es dabei aber einiges zu beachten.
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© unsplash

Startups brauchen besonders in starken Wachstumsphasen erfahrene Schlüsselarbeitskräfte – haben aber nicht immer die Möglichkeit, marktübliche Gehälter zu bezahlen. Das Wundermittel sind in diesen Fällen häufig Mitarbeiterbeteiligungen. Ein dadurch in Aussicht gestellter finanzieller Vorteil im Falle eines Exits ist für viele Mitarbeiter:innen eine attraktive Option. Allerdings muss bei der Gestaltung solcher Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in Österreich auf vieles geachtet werden, damit sie steuerlich nicht zum Fallstrick werden.

Welche Formen der Mitarbeiterbeteiligung gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Mitarbeiter:innen am Erfolg eines Startups zu beteiligen. Beide haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.

1. Gesellschaftsrechtliche Beteiligungsprogramme

„Bei Equity Share Programmen erhalten Mitarbeiter:innen tatsächlich echte Anteile am Unternehmen“, erklärt Christoph Puchner, Partner bei Ecovis Austria, der bereits zahlreiche Startups steuerrechtlich bei Mitarbeiterbeteiligungen begleitet hat. Damit einher gehen üblicherweise insbesondere Stimmrechte und ein Dividendenbezugsrecht. Bei gesellschaftsrechtlichen Programmen hebe man Mitarbeiter:innen in den „Driver Seat“ und statte sie mit entsprechenden Rechten aus, so Puchner. Anteile können in diesem Fall auch über eine Vesting-Periode angesammelt werden. Aus steuerlicher Sicht ist dann bei unterpreisiger oder unentgeltlicher Gewährung wichtig, zu welchem Zeitpunkt der eigentliche Zufluss stattfindet.

2. Schuldrechtliche Beteiligungsprogramme

Schuldrechtliche Beteiligungen sind besser bekannt als Phantom Shares oder virtuelle Beteiligungen und gehören in Österreich zur von Startups am häufigsten gewählten Form. „Im Vergleich zu echten Anteilen haben Mitarbeiter:innen in dem Fall keine Gesellschafterstellung“, erklärt Puchner. „Der Zahlungsanspruch entsteht, wenn gewisse Liquidity Events getriggert werden“. Sofern das Programm wirtschaftlich von den Gesellschafter:innen getragen wird, kann das abhängig vom Gesellschafter unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben, wie der Experte anmerkt.

Bei natürlichen Personen bestehe die Gefahr einer Scheingewinnbesteuerung. Bei einem Exit müssen sie für den gesamten Veräußerungsgewinn 27,5 Prozent Steuern bezahlen und können die Kosten aus der Tragung des Beteiligungsprogrammes dabei steuerlich nicht absetzen. In diesem Zusammenhang müsste daher überlegt werden, wie eine nachteilige Scheingewinnbesteuerung vermieden werden könnte (zB durch sachmäßige Bedienung des Beteiligungsprogrammes). Kapitalgesellschaften hingegen sind in diesem Fall abzugsberechtigt, sodass sich dort kein nachteiliger steuerlicher Effekt ergibt.

Was sind Trigger Events bei Phantom Share Programmen?

Bei Trigger Events wird festgelegt, welche Parameter ausgelöst werden müssen, damit Mitarbeiter:innen an einer virtuellen Beteiligung partizipieren. „In der Regel ist das die Veräusserung der Anteile durch die Gründer“, sagt der Steuerexperte – also der Startup-Exit. Weiters sind auch Ausschüttungen von Dividenden umfasst, damit Mitarbeiter:innen auch im Fall eines „Asset-Deals“ durch Verkauf des Betriebes des Startups und anschließender Ausschüttung des Veräußerungsgewinns beteiligt werden.

Welche Steuern werden bei Gewährung einer „echten“ Beteiligung fällig?

Werden Mitarbeiter:innen direkt mit Unternehmensanteilen incentiviert, gibt es zwei Momente, in denen das steuerlich schlagend wird:

1. Wenn Mitarbeiter:innen die Anteile gewährt werden

Das passiert in der Regel unentgeltlich oder unterpreisig. In der Differenz auf den tatsächlichen Marktwert dieser Anteile liege steuerlich ein geldwerter Vorteil, erklärt Puchner. Dieser gelte als Sachbezug und ist dementsprechend zu versteuern. Es wird also in dem Moment, in dem Mitarbeiter:innen die Anteile erhalten der progressive Steuersatz der Einkommenssteuer schlagend – also bis zu 50 Prozent. Steuerlich spricht man hier von Dry Income: Man bezahlt Steuer, ohne einen Cash-Zufluss zu haben.

Ein Beispiel: Ein Startup incentiviert eine Managerin mit 5 Prozent der Unternehmensanteile. Mit der jüngsten Investmentrunde liegt die Bewertung des Startups bei 10 Millionen Euro. Die Managerin bezahlt zwar nichts für die Anteile, wertmäßig sind ihr aber 500.000 Euro zugeflossen, die sie im selben Jahr versteuern muss, obwohl sie aus den gewährten Anteilen noch keine Cash-Zufluss generieren konnte. Verschärft wird die Situation durch den ungewissen Ausblick. „Es stellt sich die Frage, ob sich die Wertsteigerung überhaupt realisieren lässt – bei Startups kann der wirtschaftliche Durchbruch mit enormen Steigerungen des Unternehmenswertes einhergehen, aber im worst case kann es auch bergab gehen“, sagt der Steuerexperte. Die Differenz auf die bezahlte Steuer erhält die Managerin freilich nicht zurück, wenn ihre Anteile später weniger Wert sind.

2. Im Moment des Exits

Bei einem Verkauf der Anteile wird die Einkommensteuer von derzeit in Österreich 27,5 Prozent für einen Veräußerungsgewinn fällig.

Wie kann man das Problem des Dry Income umgehen?

In der Praxis wird versucht, das Problem mit dem Dry Income im Fall der Gewährung von Unternehmensanteilen an Mitarbeiter:innen (s.o.) zu vermeiden, wie Puchner erklärt. Neben der Vereinbarung einer Darlehenskonstruktion, kann auch eine negative Liquidationspräferenz angedacht werden. Bei einer Darlehenskonstruktion erwirbt ein:e Mitarbeiter:in die Anteile zum tatsächlichen Wert, bezahlt aber nicht sofort, sondern erhält ein Darlehen von dem Unternehmen. Das Darlehen wird erst zum Zeitpunkt des Exits zurückbezahlt. Der darlehensbedingte Liquiditätsabfluss findet somit erst dann statt, wenn es im Zuge eines Exits zu einem Cash-Zufluss kommt. Die Steuer für die Anteilsveräußerung wird auch erst im Zeitpunkt des Exits fällig.

Eine andere Möglichkeit sind sogenannte „negative Liquitationspräferenzen“. Das Ziel einer negativen Liquidationspräferenz ist, die im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu übertragenden Geschäftsanteile wirtschaftlich wertlos zu stellen. Die Geschäftsanteile partizipieren aufgrund der vereinbarten negativen Liquidationspräferenz nicht an der vergangenen Unternehmensentwicklung, sondern nehmen nur an zukünftigen Unternehmenswertsteigerungen teil. Puchner gibt ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin erhält einen Anteil, der derzeit 500.000 Euro wert ist, bezahlt aber nichts dafür. Über eine negative Liquidationspräferenz wird die Mitarbeiterin erst ab einem Wert von 500.000 Euro beteiligt, wodurch zum Zeitpunkt der Gewährung der Anteile kein Sachbezug anfällt. Eine negative Liquidationspräferenz deckt idR nicht die Chance der künftigen Wertsteigerung ab, weshalb dieser Aspekt noch gesondert zu analysieren ist. Zur Absicherung empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung (zB im Rahmen einer Lohnsteuerauskunft).

Christoph Puchner von Ecovis im brutkasten-Talk

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Der neue Bauteil 4 des XISTA Science Parks © XISTA

Mit dem extra eingerichteten Shuttlebus kommt man von Wien recht gemütlich bis nach Maria Gugging, dem Teil von Klosterneuburg, in dem der Campus des Institute of Science and Technology Austria (ISTA) zu Hause ist. Wo sich sonst Wohnhäuser und landwirtschaftliche Flächen abwechseln, ist ein moderner Science-Hub gewachsen, der 2024 auch von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen besucht wurde. Nun wurde der dazugehörige XISTA Science Park offiziell um einen neuen Bauteil erweitert.

v.l. LAbg. Bürgermeister Christoph Kaufmann, Uli Grabenwarter (Equity Investments at European Investment Fund), ISTA-Präsident Martin Hetzer, Geschäftsführerin tecnet equity Doris Agneter, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, Hwst. Prälat Anton W. Höslinger, (Can.Reg, Propst des Stiftes Klosterneuburg), ecoplus Geschäftsführer Helmut Miernicki, Markus Wanko, XISTA und Superintendent Michael Simmer (Evangelische Kirche A.B. in Niederösterreich) © NLK Pfeiffer

3.000 Quadratmeter Forschungsfläche

Der von der Wirtschaftsagentur ecoplus unter der Leitung von Bernadette Schabbauer „on time und in budget“ errichtete Neubau erweitert die vermietbare Fläche um rund 3.000 Quadratmeter für Biotech- und Deep-Tech-Unternehmen. Rund 22 Millionen Euro soll die Errichtung des neuen Bauteils gekostet haben, wie auf Nachfrage von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner erwähnt wird. Damit möchte der Standort auf die steigende Nachfrage nach spezialisierten Chemie-, Zellkultur- und Mikrobiologielabors reagieren. Ein Großteil der neuen Flächen wird vorerst vom ISTA selbst beansprucht, mit dem Ziel, dort künftig bis zu vier Spinoffs unterzubringen.

„Im Kern steht die Entwicklung neuer Unternehmen aus der Forschung heraus“, erklärte Markus Wanko, Geschäftsführer von XISTA. Während das ISTA die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung mit rund 90 Forschungsgruppen und 1.400 Mitarbeitenden abdeckt, übersetzt XISTA diese Erkenntnisse über den Science Park und den Venture-Arm XISTA Science Ventures in die Praxis.

Biotech-Startup Solgate zieht ein

Als erstes Unternehmen nutzt das Biotech-Startup Solgate die neu geschaffenen Laborflächen. Die Ausgründung des ISTA und des CeMM (Forschungszentrum für Molekulare Medizin) fokussiert sich auf die Entwicklung neuartiger Therapeutika, die gezielt auf Membran-Transportproteine wirken. Mit der Laborinfrastruktur vor Ort möchte das internationale Team unter der wissenschaftlichen Leitung von Enrico Girardi, der durch die neu bezogenen Räumlichkeiten führte, seine Pharma-Forschung direkt am Standort fortsetzen.

Laborflächen am ISTA-Gelände © ISTA

30. Investment von XISTA-Fund

Die Erweiterung fällt mit Fortschritten auf der Finanzierungsseite zusammen. Erst vor wenigen Tagen besiegelte der XISTA-Science-Venture-Fonds sein mittlerweile 30. Investment, wie Geschäftsführer Markus Wanko verrät. Genauere Details über den Deal möchte man aktuell noch nicht verraten.

Was man hingegen deutlich hervorheben möchte, ist der wirtschaftliche Hebel des Standorts. Bisher wurden laut eigenen Angaben über XISTA etwas mehr als 30 Millionen Euro in Startups investiert. „Die Unternehmen selbst haben das genutzt, um 300 Millionen Euro selbst einzuwerben. Also ich glaube, wir haben es geschafft, da ein System aufzubauen. Das funktioniert“, so Wanko über den Hebeleffekt von 1:10.

Die europäische Komponente

Unterstützt wird das Modell auch von europäischer Seite. Uli Grabenwarter vom European Investment Fund (EIF), der als Ankerinvestor bei XISTA Science Ventures Funds II fungiert, betonte: „Das Engagement des EIF spiegelt unser Vertrauen in die enge Anbindung von XISTA an führende Forschungseinrichtungen sowie in seinen langfristigen Ansatz im Deep-Tech-Bereich wider. Genau das, was Europas Innovationsökosystem braucht“.

Für das ISTA ist der Neubau ein zentraler Baustein der eigenen Translation. „Dieses Gebäude ist ein ganz essentieller Teil, dass wir eine Wirkung, die über die Forschung und die Labors hinausgeht, in die Gesellschaft hineinbringen“, hielt ISTA-Präsident Martin Hetzer fest.

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