21.07.2022

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

Mitarbeiterbeteiligung ist für Startups ein wichtiges Mittel im Hiring. Steuerrechtlich gilt es dabei aber einiges zu beachten.
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Startups brauchen besonders in starken Wachstumsphasen erfahrene Schlüsselarbeitskräfte – haben aber nicht immer die Möglichkeit, marktübliche Gehälter zu bezahlen. Das Wundermittel sind in diesen Fällen häufig Mitarbeiterbeteiligungen. Ein dadurch in Aussicht gestellter finanzieller Vorteil im Falle eines Exits ist für viele Mitarbeiter:innen eine attraktive Option. Allerdings muss bei der Gestaltung solcher Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in Österreich auf vieles geachtet werden, damit sie steuerlich nicht zum Fallstrick werden.

Welche Formen der Mitarbeiterbeteiligung gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Mitarbeiter:innen am Erfolg eines Startups zu beteiligen. Beide haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.

1. Gesellschaftsrechtliche Beteiligungsprogramme

„Bei Equity Share Programmen erhalten Mitarbeiter:innen tatsächlich echte Anteile am Unternehmen“, erklärt Christoph Puchner, Partner bei Ecovis Austria, der bereits zahlreiche Startups steuerrechtlich bei Mitarbeiterbeteiligungen begleitet hat. Damit einher gehen üblicherweise insbesondere Stimmrechte und ein Dividendenbezugsrecht. Bei gesellschaftsrechtlichen Programmen hebe man Mitarbeiter:innen in den „Driver Seat“ und statte sie mit entsprechenden Rechten aus, so Puchner. Anteile können in diesem Fall auch über eine Vesting-Periode angesammelt werden. Aus steuerlicher Sicht ist dann bei unterpreisiger oder unentgeltlicher Gewährung wichtig, zu welchem Zeitpunkt der eigentliche Zufluss stattfindet.

2. Schuldrechtliche Beteiligungsprogramme

Schuldrechtliche Beteiligungen sind besser bekannt als Phantom Shares oder virtuelle Beteiligungen und gehören in Österreich zur von Startups am häufigsten gewählten Form. „Im Vergleich zu echten Anteilen haben Mitarbeiter:innen in dem Fall keine Gesellschafterstellung“, erklärt Puchner. „Der Zahlungsanspruch entsteht, wenn gewisse Liquidity Events getriggert werden“. Sofern das Programm wirtschaftlich von den Gesellschafter:innen getragen wird, kann das abhängig vom Gesellschafter unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben, wie der Experte anmerkt.

Bei natürlichen Personen bestehe die Gefahr einer Scheingewinnbesteuerung. Bei einem Exit müssen sie für den gesamten Veräußerungsgewinn 27,5 Prozent Steuern bezahlen und können die Kosten aus der Tragung des Beteiligungsprogrammes dabei steuerlich nicht absetzen. In diesem Zusammenhang müsste daher überlegt werden, wie eine nachteilige Scheingewinnbesteuerung vermieden werden könnte (zB durch sachmäßige Bedienung des Beteiligungsprogrammes). Kapitalgesellschaften hingegen sind in diesem Fall abzugsberechtigt, sodass sich dort kein nachteiliger steuerlicher Effekt ergibt.

Was sind Trigger Events bei Phantom Share Programmen?

Bei Trigger Events wird festgelegt, welche Parameter ausgelöst werden müssen, damit Mitarbeiter:innen an einer virtuellen Beteiligung partizipieren. „In der Regel ist das die Veräusserung der Anteile durch die Gründer“, sagt der Steuerexperte – also der Startup-Exit. Weiters sind auch Ausschüttungen von Dividenden umfasst, damit Mitarbeiter:innen auch im Fall eines „Asset-Deals“ durch Verkauf des Betriebes des Startups und anschließender Ausschüttung des Veräußerungsgewinns beteiligt werden.

Welche Steuern werden bei Gewährung einer „echten“ Beteiligung fällig?

Werden Mitarbeiter:innen direkt mit Unternehmensanteilen incentiviert, gibt es zwei Momente, in denen das steuerlich schlagend wird:

1. Wenn Mitarbeiter:innen die Anteile gewährt werden

Das passiert in der Regel unentgeltlich oder unterpreisig. In der Differenz auf den tatsächlichen Marktwert dieser Anteile liege steuerlich ein geldwerter Vorteil, erklärt Puchner. Dieser gelte als Sachbezug und ist dementsprechend zu versteuern. Es wird also in dem Moment, in dem Mitarbeiter:innen die Anteile erhalten der progressive Steuersatz der Einkommenssteuer schlagend – also bis zu 50 Prozent. Steuerlich spricht man hier von Dry Income: Man bezahlt Steuer, ohne einen Cash-Zufluss zu haben.

Ein Beispiel: Ein Startup incentiviert eine Managerin mit 5 Prozent der Unternehmensanteile. Mit der jüngsten Investmentrunde liegt die Bewertung des Startups bei 10 Millionen Euro. Die Managerin bezahlt zwar nichts für die Anteile, wertmäßig sind ihr aber 500.000 Euro zugeflossen, die sie im selben Jahr versteuern muss, obwohl sie aus den gewährten Anteilen noch keine Cash-Zufluss generieren konnte. Verschärft wird die Situation durch den ungewissen Ausblick. „Es stellt sich die Frage, ob sich die Wertsteigerung überhaupt realisieren lässt – bei Startups kann der wirtschaftliche Durchbruch mit enormen Steigerungen des Unternehmenswertes einhergehen, aber im worst case kann es auch bergab gehen“, sagt der Steuerexperte. Die Differenz auf die bezahlte Steuer erhält die Managerin freilich nicht zurück, wenn ihre Anteile später weniger Wert sind.

2. Im Moment des Exits

Bei einem Verkauf der Anteile wird die Einkommensteuer von derzeit in Österreich 27,5 Prozent für einen Veräußerungsgewinn fällig.

Wie kann man das Problem des Dry Income umgehen?

In der Praxis wird versucht, das Problem mit dem Dry Income im Fall der Gewährung von Unternehmensanteilen an Mitarbeiter:innen (s.o.) zu vermeiden, wie Puchner erklärt. Neben der Vereinbarung einer Darlehenskonstruktion, kann auch eine negative Liquidationspräferenz angedacht werden. Bei einer Darlehenskonstruktion erwirbt ein:e Mitarbeiter:in die Anteile zum tatsächlichen Wert, bezahlt aber nicht sofort, sondern erhält ein Darlehen von dem Unternehmen. Das Darlehen wird erst zum Zeitpunkt des Exits zurückbezahlt. Der darlehensbedingte Liquiditätsabfluss findet somit erst dann statt, wenn es im Zuge eines Exits zu einem Cash-Zufluss kommt. Die Steuer für die Anteilsveräußerung wird auch erst im Zeitpunkt des Exits fällig.

Eine andere Möglichkeit sind sogenannte „negative Liquitationspräferenzen“. Das Ziel einer negativen Liquidationspräferenz ist, die im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu übertragenden Geschäftsanteile wirtschaftlich wertlos zu stellen. Die Geschäftsanteile partizipieren aufgrund der vereinbarten negativen Liquidationspräferenz nicht an der vergangenen Unternehmensentwicklung, sondern nehmen nur an zukünftigen Unternehmenswertsteigerungen teil. Puchner gibt ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin erhält einen Anteil, der derzeit 500.000 Euro wert ist, bezahlt aber nichts dafür. Über eine negative Liquidationspräferenz wird die Mitarbeiterin erst ab einem Wert von 500.000 Euro beteiligt, wodurch zum Zeitpunkt der Gewährung der Anteile kein Sachbezug anfällt. Eine negative Liquidationspräferenz deckt idR nicht die Chance der künftigen Wertsteigerung ab, weshalb dieser Aspekt noch gesondert zu analysieren ist. Zur Absicherung empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung (zB im Rahmen einer Lohnsteuerauskunft).

Christoph Puchner von Ecovis im brutkasten-Talk

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Daniel Metzler, CEO Isar Aerospace © Isar Aerospace

Isar Aerospace mit Sitz in Ottobrunn (München) entwickelt und baut Trägerraketen für den Transport von kleinen und mittleren Satelliten sowie Satellitenkonstellationen in die Erdumlaufbahn – brutkasten berichtete. Gegründet wurde das SpaceTech-Unternehmen 2018 vom Vorarlberger Daniel Metzler gemeinsam mit Josef Fleischmann und Markus Brandl. Vor knapp einem Jahr erhielt das SpaceTech 150-Millionen-Euro-Investment.

„Weltraum keine Grenze mehr“

Nun vermeldet man eine Series D in Höhe von 270 Millionen Euro. Zu den neuen Investierenden der Runde zählen Island Green Capital und Molten Ventures; daneben sind bestehende Kapitalgebende mit erheblichen Zusagen beteiligt, darunter HV Capital, Lakestar und UVC Partners. Letzterer unterstützt Isar Aerospace bereits seit 2018, als das Unternehmen aus dem studentischen Raketenteam WARR der Technischen Universität München hervorging.

Der Vorarlberger Daniel Metzler, Mitgründer und CEO von Isar Aerospace, kommentiert die Runde wie folgt: „Der Weltraum ist keine Grenze mehr; er ist die Infrastruktur nationaler Macht. Mit dieser strategischen Unterstützung erweitern wir den Zugang zum Weltraum für Nationen weltweit und liefern ein orbitales Startsystem im großen Maßstab für staatliche und kommerzielle Kundschaft.“

Isar Aerospace möchte „Lücke schließen“

Europa führte 2025 weniger als zehn orbitale Starts durch – rund ein Zwanzigstel dessen, was die USA im selben Zeitraum erreichten. Isar Aerospace ist eigenen Angaben zufolge das einzige private europäische Unternehmen, das die Kapazitäten und die Infrastruktur im großen Maßstab aufbaue, um diese Lücke zu schließen.

Die neue Produktionsstätte von Isar Aerospace in Parsdorf bei München – Europas größte integrierte Fabrik für Trägerraketen – ist darauf ausgelegt, bis zu 40 Spectrum-Trägerraketen pro Jahr zu fertigen, mit einem hohen Automatisierungsgrad und einer vertikalen Integration, die Design, Fertigung und Tests nahezu vollständig im eigenen Haus abdeckt, heißt es. Nach der ersten Startrampe in Norwegen plant Isar Aerospace einen zweiten Startplatz am Spaceport Nova Scotia in Kanada.

Isar Aerospace: „Weltraummarkt gewinnen“

„Weltraumstarts dienten schon immer zivilen und kommerziellen Zwecken und tun dies weiterhin. Doch innerhalb der vergangenen zwölf Monate ist die Nachfrage aus Verteidigung und öffentlicher Hand als Teil der Kundenbasis von Isar Aerospace deutlich gewachsen. Sie spiegelt die wachsende Erkenntnis europäischer Regierungen wider, dass ein souveräner Zugang zum Weltraum zu einer immer wichtigeren Fähigkeit wird“, liest man in diesem Sinne in der Aussendung.

„Der Zugang zum Weltraum ist eine strategische Notwendigkeit für Deutschland und Europa“, fügt Johannes von Borries, Partner bei UVC Partners, an. „Isar Aerospace ist das Unternehmen, das dafür am besten aufgestellt ist. Mit dieser Finanzierungsrunde verfügt das Team über die finanziellen Mittel, um das System weiter zu testen und eine stabile Trägerrakete zu erreichen. Gleichzeitig fährt es die Serienfertigung der Raketen hoch. So kann Isar Aerospace einen erheblichen Teil des Weltraummarkts für sich gewinnen.“

Das Münchner Unternehmen bereitet bereits den nächsten Qualifikationsflug mit dem Namen „Onward and Upward“ vor. Die Mission soll fünf CubeSats sowie ein Experiment im Rahmen des ESA-Boost!-Programms ins All transportieren. Das Startfenster öffnet sich vom 15. bis 21. Juni am unternehmenseigenen Startkomplex bei Andøya Space in Norwegen – vorbehaltlich Wetter, Sicherheit und Verfügbarkeit des Startgeländes.

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