16.01.2017

Mitarbeiterbeteiligung: Win-Win Situation als Finanzierungsalternative

Powered by CMS Die Finanzierung ist zweifelsohne eine der größten Hürden jeder Unternehmensgründung. Gerade Startups verfügen am Anfang nur selten über ausreichend Kapital, um ihre Mitarbeiter mit hohen Vergütungen zu entlohnen. Rechtsanwältin Anna Wieser von CMS in Österreich wirft einen genauen Blick darauf, wie Mitarbeiterbeteiligungen auszugestalten sind, damit daraus tatsächlich eine Win-Win-Situation entsteht.
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Mitarbeiter zu beteiligen, entwickelt sich immer mehr zu einer beliebten Finanzierungsalternative.

Es bietet sich für Gründer an, die Arbeitsleistung zumindest teilweise über eine Mitarbeiterbeteiligung am eigenen Unternehmen zu finanzieren. Besonders populär ist dieses “work for equity” Prinzip in den USA. Aber auch in Europa wie auch im Speziellen bei uns in Österreich sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle eindeutig am Vormarsch. Anstatt hohe Gehälter auszubezahlen, lassen immer mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter lieber am Unternehmenserfolg teilhaben.

“In Österreich sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle eindeutig am Vormarsch.”

Fixkosten verringern, Anreiz schaffen

Durch eine derartige Beteiligung werden die Fixkosten des Unternehmens gesenkt und gleichzeitig das Eigenkapital, die Liquidität und die Ertragskraft gestärkt. Von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen profitiert aber nicht nur das Unternehmen, sondern auch seine Mitarbeiter. Mittlerweile stellt die Beteiligung und die damit einhergehende Möglichkeit – im Falle eines gewinnbringenden Exits – selbst “am Kuchen mitzunaschen”, einen großen Anreiz dar. Mitarbeiter bringen sich folglich stärker in das Startup ein und verhelfen diesem so zum Durchbruch. Mitarbeiter werden zu Mitunternehmern und ziehen am selben Strang wie die Gründer und Investoren. Außerdem kann das Unternehmen bereits in einem frühen Stadium Talente langfristig an sich zu binden.

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Mitarbeiterbeteiligungsmodell Mitarbeiterbeteiligungsmodell

Für Startups stellt sich also die Frage, wie das Modell zu strukturieren ist. Das österreichische Recht bietet dabei einen breiten Gestaltungsspielraum. So kann die Beteiligung von umfassenden Eigentums-, Informations- sowie Einflussrechten (gleich einem Gesellschafter) bis zu einer reinen Beteiligung am Erlös im Fall eines Exits reichen. Freilich fällt die Wahl der jeweiligen Beteiligungsform nicht immer leicht. Weshalb es sich lohnt, die unterschiedlichen Gestaltungsformen an dieser Stelle etwas genauer unter die Lupe zu nehmen:

1. Direkte Beteiligung

In der Praxis sind Startups oft als GmbH ausgestaltet. Bei der direkten Beteiligung wird der Mitarbeiter zum Gesellschafter und am finanziellen Erfolg des Unternehmens beteiligt. Ebenso erhalten diese Mitarbeiter Stimm-, Auskunfts- und Kontrollrechte, die den Gestaltungsprozess im Unternehmen verlangsamen und zur Preisgabe sensibler Kennzahlen und Strategien führen können. Außerdem ist die Übertragung von GmbH-Anteilen schwerfällig und unflexibel:

  • Übertragung ist notariatsaktpflichtig
  • Gesellschafter muss ins Firmenbuch eingetragen werden

Summa summarum sollte diese Form der Beteiligung nur besonders verdienten Mitarbeitern vorbehalten sein.

2. Virtuelle Beteiligung

Die soeben beschriebenen Nachteile können durch das Einräumen einer virtuellen, sprich künstlich nachgebildeten, Beteiligung (auch “phantom stock” oder “phantom shares” genannt) vermieden werden. Die Höhe der Beteiligung richtet sich im Regelfall nach der Dauer der Beschäftigung des jeweiligen Mitarbeiters. Üblicherweise werden auch sogenannte “good-leaver” bzw. “bad-leaver” Klauseln in den Vertrag aufgenommen. Durch die Verwendung derartiger Klauseln kann etwa sichergestellt werden, dass bei eigenem Verschulden am Ausscheiden aus der Gesellschaft Ansprüche zur Gänze verloren gehen.

Die drei Strukturen der virtuellen Beteiligung:

  • Stille Gesellschaft

Nach dem Grundmodell leistet ein “Stiller” (Gesellschafter) – hier ein Mitarbeiter – eine Einlage, während der Unternehmer weiterhin Eigentümer des Vermögens bleibt und die Geschäftsführung wahrnimmt. Stille Gesellschafter haben kaum Mitwirkungsrechte und treten auch nicht nach außen hin in Erscheinung, erhalten aber eine Beteiligung am Gewinn (und je nach Ausgestaltung auch am Verlust).

  • Treuhandschaft

Der Mitarbeitereinfluss auf das Tagesgeschäft kann eingeschränkt werden, indem die Mitarbeiterbeteiligungen an einen Treuhänder übertragen werden. Die Mitarbeiter bleiben zwar am Gewinn und/oder Exit-Erlös beteiligt, treten aber ihre Beteiligung (samt Stimm- und Mitwirkungsrechten) an den Treuhänder ab. Zusätzlicher Vorteil: Im Firmenbuch scheint nur der Treuhänder als Gesellschafter auf – allfällige Änderungen beteiligter Mitarbeiter müssen in der Folge nicht mehr zur Eintragung im Firmenbuch angemeldet werden.

  • Holdingstruktur

Bei einer großen Anzahl an direkt beteiligten Arbeitnehmern kann es hingegen sinnvoll sein, die Mitarbeiter-Anteile in einer Holding-Gesellschaft zu bündeln. Diese ist wiederum am Startup beteiligt. So können Arbeitnehmerinteressen zentralisiert und von einem gemeinsamen Vertreter ausgeübt werden. Auch diese Konstruktion dient dazu, Entscheidungsprozesse im Unternehmen zu beschleunigen.


TIPP: In der Praxis kann etwa eine GmbH oder eine KG als Holding fungieren. Die Ausgestaltung als GmbH kann sich jedoch als zu schwerfällig erweisen. Großer Vorteil der KG ist, dass die Arbeitnehmer lediglich mit ihrer Hafteinlage im Firmenbuch aufscheinen. Außerdem entfällt eine Notariatsaktpflicht bei der Anteilsübertragung.


Redaktionstipps

Achtung arbeitsrechtliche Schranken

Die Größe der Beteiligung hat unmittelbaren Einfluss auf die Arbeitnehmereigenschaft und alle damit verbundenen Vorzüge. Der Entgeltbegriff ist im Arbeitsrecht sehr weit ausgelegt, deshalb zählen Beteiligungserträge selbst dann zum Arbeitsentgelt, wenn diese unentgeltlich oder verbilligt gewährt wurden. Diese Qualifikation als Entgelt hat zur Folge, dass die aus der Beteiligung erzielten Erträge regelmäßig in die Bemessungsgrundlage für Entgeltfortzahlungs- und Beendigungsansprüche miteinbezogen werden.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Ebenfalls wichtig ist, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei der Mitarbeiterbeteiligung beachtet werden muss. So dürfen bestimmte Arbeitnehmer nicht willkürlich ohne sachliche Rechtfertigung von Beteiligungsmodellen ausgenommen oder schlechter gestellt werden.


Tipp: Aus der Sicht des Arbeitgebers empfiehlt es sich, die Beteiligungsform der Arbeitnehmer ausdrücklich und klar in einer schriftlichen Vereinbarung zu erfassen. Je detaillierter und klarer der Vertrag ist, desto geringer ist das Risiko, dass der Arbeitgeber im Streitfall das Nachsehen hat. Unklare Formulierungen zum Beispiel gehen grundsätzlich zulasten des Arbeitgebers gehen.


Welche Steuern betreffen mich als Unternehmer?

Das Finanzamt verdient mit

Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Arbeitnehmer stellt einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und unterliegt als Sachbezug dem progressiven Tarif der Lohnsteuer. Wird etwa ein mittlerweile sehr wertvoller GmbH-Anteil zu einem relativ späten Zeitpunkt, kurz vor dem Exit, stark verbilligt (z.B. nur zum Nominale) abgetreten, so ist mit hohem Steuerabrieb von bis zu 55% bei der Übertragung der Beteiligung zu rechnen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Mitarbeiter aber noch keinen Euro aus dem bevorstehenden Exit erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer den Anteil direkt oder über einen Treuhänder erwirbt.


TIPP: Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Mitarbeiter bereits in einem frühen Stadium am Unternehmen zu beteiligen. Kommt es zum gewinnbringenden Exit, muss anstelle der Lohnsteuer lediglich Kapitalertragssteuer in Höhe von 27,5% abgeführt werden. Bei einer virtuellen Beteiligung, wird die Steuer erst beim Exit, jedoch noch nicht zum Zeitpunkt der Einräumung fällig.


Win-Win-Situation

Anna Wieser von CMS Österreich.

Mitarbeiterbeteiligungen stellen eine äußerst spannende Ergänzung zu den klassischen Vergütungsmodellen dar. Richtig strukturiert können sie dem Unternehmer zusätzlichen finanziellen Spielraum verschaffen und Fixkosten reduzieren. Gleichzeitig sind sie für Mitarbeiter reizvoll, um sich aktiv mit neuen Ideen einzubringen und zum Erfolg des Unternehmens beizutragen. Damit beide Seiten profitieren, müssen Mitarbeiterbeteiligungen jedoch unter Berücksichtigung vieler Aspekte geplant und ebenso gut umgesetzt werden.


Autorin: Anna Wieser ist Rechtsanwältin bei CMS in Österreich, [email protected]

Allgemeine Rückfragen: Gregor Famira, Partner und Ansprechpartner für Startups bei CMS in Österreich, [email protected]


 

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Vom 18. bis 20. Februar 2025 trifft sich die Elite der Private-Equity- und Venture-Capital-Branche wieder in Wien zur 11. Ausgabe der 0100 Conference DACH. Das Event hat sich als einer der wichtigsten Treffpunkte für Investor:innen, Fondsmanager:innen und Branchenexpert:innen im deutschsprachigen Raum etabliert (brutkasten berichtete). Für die Teilnehmenden bietet die Konferenz nicht nur Zugang zu wertvollen Markt-Insights, sondern auch die Möglichkeit, das persönliche Netzwerk mit führenden Köpfen der Branche auszubauen.

0100 Conference: Die Zielgruppe

Die Konferenz richtet sich an Limited Partners (LPs), General Partners (GPs) sowie Service Provider (SPs). Über 70 Prozent der Teilnehmenden sind Partner:innen, C-Level-Führungskräfte oder Direktor:innen, die maßgebliche Investitionsentscheidungen treffen. Damit bietet die 0100 Conference eine hochkarätige Plattform für strategische Diskussionen und Kooperationen.

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Das sind die Speaker:innen

Auch 2025 wartet die Veranstaltung mit einem hochkarätigen Line-up an Speaker:innen auf. Zu den bisher bestätigten Gästen zählen unter anderem:

  • Joaquín Alexandre Ruiz, Head of Secondaries beim Europäischen Investitionsfonds (EIF)
  • Colin Hanna, Partner bei Balderton Capital
  • Matthias Tabbert, Managing Director bei Levine Leichtman Capital Partners Europe
  • Lorenz Raith, Director Private Equity bei UBS Asset Management
  • Vahit Alili, Investment Director bei Schroders Capital
  • Stephanie Hubold, Head of ESG bei Altor Equity Partners

Das inhaltliche Rahmenprogramm

In Keynotes, Panels und Fireside-Chats werden die Expert:innen ihre Perspektiven zu aktuellen Themen wie ESG-Investments, technologischen Disruptionen und den Herausforderungen der Private-Equity-Märkte im DACH-Raum teilen. Die Diskussionen bieten wertvolle Einblicke in die Strategien führender Investor:innen und zeichnen ein umfassendes Bild der Branche.

Neben dem inhaltlichen Programm steht das Networking im Mittelpunkt der Konferenz. Exklusive Veranstaltungen, wie das LP-Frühstück oder das VIP-Dinner, schaffen Raum für persönliche Gespräche und neue Kooperationen. Vor allem für Limited Partners bietet die Konferenz einen direkten Zugang zu namhaften institutionellen Investor:innen wie abrdn, Adams Street Partners, AlpInvest Partners, Amundi und HarbourVest.

Die 0100 Conference DACH 2025 ist ein Pflichttermin für alle, die in der Private-Equity- und Venture-Capital-Welt im DACH-Raum aktiv sind. Wien wird für drei Tage zum Zentrum einer Branche, die nach wie vor entscheidende Impulse für Innovationen und Wachstum setzt.

0100 Conferences-CEO: “Wir arbeiten in einer sich ständig weiterentwickelnden Branche”

Die Conference findet dieses Jahr vor folgendem Hintergrund statt: Das Private-Equity-Fundraising in der DACH-Region steuert 2024 auf ein Rekordjahr zu, während die Venture-Capital-Deal-Aktivität den europäischen Trend übertrifft. Investoren erwarten für 2025 zwar gemischte makroökonomische Signale, jedoch auch erhebliche Wachstumspotenziale, vor allem im Software-Bereich.

Ein aktueller Bericht von PitchBook zeigt, dass die VC-Branche in der DACH-Region 2024 einen Anstieg des Transaktionswerts um 6,3 Prozent verzeichnet, während Europa insgesamt Rückgänge erlebt. Frühphasen-Bewertungen haben sich aufgrund von KI und Biowissenschaften verdoppelt, auch wenn VC-Exits hinter dem Durchschnitt zurückbleiben. Im Private-Equity-Sektor bleibt die Aktivität stabil, aber unter früheren Höchstständen. Politische Unsicherheiten in Deutschland dämpfen kurzfristige Erwartungen, doch rekordverdächtiges Fundraising von 22 Milliarden Euro und ein Wachstum von fast 50 % im mittleren Marktsegment deuten auf ein starkes 2025 hin. Technologie- und Deep-Tech-Übernahmen bieten langfristige Chancen, und laut Pavol Fuchs von Zero One Hundred Conferences liegt der Fokus verstärkt auf externen Faktoren und strategischer Vernetzung zwischen Investoren und Managern.

“Wir arbeiten in einer sich ständig weiterentwickelnden Branche“, sagte Pavol Fuchs, CEO von Zero One Hundred Conferences. “Anfang 2024 konzentrierten sich die wichtigsten Herausforderungen für Investoren vor 0100 DACH auf Fundraising und ESG. Jetzt hat sich die Aufmerksamkeit auf externe Faktoren – wie makroökonomische Bedingungen und branchenspezifische Wachstumsbereiche – verlagert und unterstreicht, wie wichtig es ist, zusammenzukommen, um sinnvolle Beziehungen zwischen Asset Owner und Manager aufzubauen”.


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