09.11.2021

Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung: Das bringt die Steuerreform im Detail

Die Steuerreform bringt eine Art der Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung, die für Startups kaum funktionieren wird.
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Der Entwurf zur ökosozialen Steuerreform der türkis-grünen Regierung liegt am Tisch und ist nun bis 6. Dezember in der Begutachtungsphase. Darin enthalten ist auch ein Modell, dass eine Mitarbeitergewinnbeteiligung am Unternehmenserfolg ermöglichen soll. Unternehmen sollen Mitarbeitern steuerfrei bis zu 3.000 Euro im Jahr ausbezahlen können.

Dass das kommt, ist bereits länger klar, doch nun sind auch die Details bekannt: Der steuerfreie Bonus ist an den Gewinn des Vorjahres gekoppelt und kann nicht einzelnen Mitarbeiter:innen gewährt werden, sondern nur allen oder bestimmten Gruppen. Eine echte Mitarbeiterbeteiligung ist das zwar nicht, hat im Vergleich zu einem herkömmlichen Bonus allerdings den Vorteil der Steuerfreiheit.

Kein starker Hebel im „War for Talents“

Für Startups ist die neue Regelung allerdings kaum brauchbar, wie Christoph Puchner von Ecovis im Gespräch mit dem brutkasten erklärt. Einerseits machen Startups in jener Phase, in der eine Mitarbeiterbeteiligung ein starker Hebel im „War for Talents“ sein kann, sehr oft (noch) keinen Gewinn. Selbst wenn, ist die Deckelung mit 3.000 Euro relativ niedrig angesetzt und „sicher nicht kriegsentscheidend“, wie Puchner anmerkt.

Keine Beteiligung einzelner Mitarbeiter:innen

Eine weitere Hürde ist, dass die Gewinnbeteiligung einer bestimmten Gruppe von Mitarbeiter:innen gewährt werden muss. Rechtlich sei das nicht so leicht zu definieren, erklärt Puchner und verweist darauf, dass nach Ansicht der Finanzverwaltung in den Lohnsteuerrichtlinien (Rz 76) leitende Angestellte keine eigene Gruppe bilden, während die jüngere Rechtssprechung die Gruppeneigenschaft weniger eng auslegt und auf eine sachliche und betriebliche Begründung abstellt. Startups würden eine solche Gewinnbeteiligung regelmäßig nur sehr ausgewählten Mitarbeiter:innen gewähren wollen.

FlexKap: Eigene Rechtsform für Startups?

Die Regierung arbeitet derzeit auch an einer möglichen neuen Rechtsform, die eine Mitarbeiterbeteiligung im Sinne von Startups erleichtern soll. Zuletzt stand eine „Flexible Kapitalgesellschaft“ (FlexKap) im Raum, die eine relativ formlose und stimmrechtslose Beteiligung ermöglichen soll. Konkret geht es dabei um eine Unternehmenswertbeteiligung in Form von Substanzgenussrechten. Die hätte für Startups den Vorteil, dass Mitarbeiter:innen keine Stimmrechte und Formpflichten haben und nicht im Firmenbuch aufscheinen. Zudem wären Ausschüttungen aufgrund einer solchen Beteiligung nicht lohnsteuer- sondern kapitalsteuerpflichtig. Ob und in welcher Form eine neue Gesellschaftsform für Startups tatsächlich kommt, ist jedoch noch nicht entschieden.

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NATO,Startup,Fonds
Startups im DefenseTech Bereich könnten einen Aufschwung erleben. (c) pexels

In Österreich unterliegen Rüstungsbetriebe strengen Export- und Herstellungskontrollen, primär geregelt durch das Kriegsmaterialgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz. Um der Rüstungsindustrie die Arbeit zu erleichtern, will Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) die gesetzlichen Rahmenbedingungen nun lockern. Unsicherheiten sollten entfernt werden und Exporte schneller und einfacher über die Bühne gehen, so der Minister gestern gegenüber der „Zeit im Bild“ (ZIB) des ORF bei einem Besuch eines Rheinmetall-Werks in Wien. Die Finanzierung von Rüstungssaufträgen sei ein wesentliches Finanzierungsvehikel für heimische Industrie und Betriebe.

„Neutralität ist oberstes Gut“

Gleichzeitig sagte er, dass diese Schritte keinen Einfluss auf die Neutralität haben sollen. „Die Neutralität ist oberstes nationales Gut, das es zu schützen gilt. Wir dürfen aber durch die Neutralität nicht in eine Situation kommen, dass unsere Betriebe gewisse Aufträge nicht abarbeiten können.“

Ob sich die strikte Trennung von wirtschaftlichem Profit und militärischer Neutralität in Österreich in der Realität so aufrechterhalten lässt, wie es die Politik erhofft, bleibt angesichts der verankerten juristischen Hürden abzuwarten. Für die heimischen Startups und Unternehmen im Defense- oder auch Dual-Use-Bereich sind die geplanten Lockerungen jedenfalls eine Chance, sich auf dem europäischen Markt noch stärker zu etablieren.

Diskretion und Dual Use

Dass die Vereinbarkeit von wirtschaftlichem Potenzial und der Neutralität in Österreich nicht gerade einfach ist, wissen auch Founder:innen. Dem Thema DefenseTech wird in Österreich traditionell mit großer Diskretion begegnet. Kein Wunder, hat sich das Land schon vor 71 Jahren der Neutralität verpflichtet. Reine DefenseTech-Startups findet man hierzulande kaum, die meisten agieren im sogenannten „Dual Use“-Bereich. Das bedeutet, ihre Produkte lassen sich nicht ausschließlich im militärischen, sondern auch im zivilen Bereich einsetzen. Neben dem teils kritischen Ansehen der Industrie, gibt es weiters auch Strafen für Unternehmen, wenn deren Produkte für Kriegsparteien bereitgestellt werden.

3,3-Milliarden-Euro-Industrie

Trotz der strengen Auflagen leistet die Rüstungsindustrie in Österreich ihren wirtschaftlichen Beitrag: Laut Industriemagazin erwirtschaftet die Branche jährlich etwa 3,3 Milliarden Euro und damit 0,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Und es haben sich in den letzten Jahren auch einige Startups im DefenseTech- oder verwandten Bereichen etabliert, die von den Lockerungen profitieren könnten. Viewpointsystem, CycloTech oder Drone Rescue Systems, um ein paar zu nennen – wohl gemerkt alle drei im genannten „Dual Use“-Segment.

Wie groß das Potenzial ist, das durch solche Lockerungen entfesselt werden kann, zeigt ein Blick über die Grenze. Im Nachbarland Deutschland boomt die DefenseTech-Branche. Erst gestern berichtete brutkasten über ein 1,6 Mrd. Euro schweres Investment in das Münchner KI-DefenseTech-Scaleup Helsing – der neue Deutschland-Rekord. Das Unternehmen für Drohnen und unbemannte Kampfflugzeuge wird nun mit 18 Mrd. US-Dollar bewertet. Zuvor holte der Münchner Drohnenhersteller Quantum Systems 1,2 Mrd. US-Dollar.

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