09.11.2021

Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung: Das bringt die Steuerreform im Detail

Die Steuerreform bringt eine Art der Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung, die für Startups kaum funktionieren wird.
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Der Entwurf zur ökosozialen Steuerreform der türkis-grünen Regierung liegt am Tisch und ist nun bis 6. Dezember in der Begutachtungsphase. Darin enthalten ist auch ein Modell, dass eine Mitarbeitergewinnbeteiligung am Unternehmenserfolg ermöglichen soll. Unternehmen sollen Mitarbeitern steuerfrei bis zu 3.000 Euro im Jahr ausbezahlen können.

Dass das kommt, ist bereits länger klar, doch nun sind auch die Details bekannt: Der steuerfreie Bonus ist an den Gewinn des Vorjahres gekoppelt und kann nicht einzelnen Mitarbeiter:innen gewährt werden, sondern nur allen oder bestimmten Gruppen. Eine echte Mitarbeiterbeteiligung ist das zwar nicht, hat im Vergleich zu einem herkömmlichen Bonus allerdings den Vorteil der Steuerfreiheit.

Kein starker Hebel im „War for Talents“

Für Startups ist die neue Regelung allerdings kaum brauchbar, wie Christoph Puchner von Ecovis im Gespräch mit dem brutkasten erklärt. Einerseits machen Startups in jener Phase, in der eine Mitarbeiterbeteiligung ein starker Hebel im „War for Talents“ sein kann, sehr oft (noch) keinen Gewinn. Selbst wenn, ist die Deckelung mit 3.000 Euro relativ niedrig angesetzt und „sicher nicht kriegsentscheidend“, wie Puchner anmerkt.

Keine Beteiligung einzelner Mitarbeiter:innen

Eine weitere Hürde ist, dass die Gewinnbeteiligung einer bestimmten Gruppe von Mitarbeiter:innen gewährt werden muss. Rechtlich sei das nicht so leicht zu definieren, erklärt Puchner und verweist darauf, dass nach Ansicht der Finanzverwaltung in den Lohnsteuerrichtlinien (Rz 76) leitende Angestellte keine eigene Gruppe bilden, während die jüngere Rechtssprechung die Gruppeneigenschaft weniger eng auslegt und auf eine sachliche und betriebliche Begründung abstellt. Startups würden eine solche Gewinnbeteiligung regelmäßig nur sehr ausgewählten Mitarbeiter:innen gewähren wollen.

FlexKap: Eigene Rechtsform für Startups?

Die Regierung arbeitet derzeit auch an einer möglichen neuen Rechtsform, die eine Mitarbeiterbeteiligung im Sinne von Startups erleichtern soll. Zuletzt stand eine „Flexible Kapitalgesellschaft“ (FlexKap) im Raum, die eine relativ formlose und stimmrechtslose Beteiligung ermöglichen soll. Konkret geht es dabei um eine Unternehmenswertbeteiligung in Form von Substanzgenussrechten. Die hätte für Startups den Vorteil, dass Mitarbeiter:innen keine Stimmrechte und Formpflichten haben und nicht im Firmenbuch aufscheinen. Zudem wären Ausschüttungen aufgrund einer solchen Beteiligung nicht lohnsteuer- sondern kapitalsteuerpflichtig. Ob und in welcher Form eine neue Gesellschaftsform für Startups tatsächlich kommt, ist jedoch noch nicht entschieden.

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Der Marktplatz für generalüberholte Produkte refurbed erweitert sein Sortiment um eine neue Sparte: Vor Kurzem startete auf der Plattform die Kategorie für Musikinstrumente mit knapp 1.000 Akustik- und E-Gitarren von Marken wie Fender Japan, Tokai oder Greco.

Damit dehnt das Wiener Unternehmen sein Geschäftsmodell nach Smartphones, Laptops, E-Bikes und Kinder-Equipment auf ein weiteres Produktsegment aus. Nach Angaben des Wiener Scaleups entwickelte sich das Segment bereits in einer Testphase zur am schnellsten wachsenden Kategorie der Firmengeschichte.

Aufbereitung durch Spezialpartner

Die angebotenen Instrumente stammen von spezialisierten Partnerunternehmen, die gebrauchte Gitarren „in der Regel“ von Privatpersonen beziehen, technisch prüfen, reinigen und instand setzen, teilt das Unternehmen per Aussendung mit. Verschleißteile wie Schalter, Buchsen oder Potentiometer würden bei Bedarf ausgetauscht werden und neue Saiten aufgezogen.

Für Käufer:innen gelten dabei wie bei den elektronischen Produkten auch mindestens zwölf Monate Garantie sowie ein 30-tägiges Rückgaberecht. Die durchschnittliche Preisersparnis gegenüber Neuware liegt laut Unternehmen bei 15 Prozent.

„Musikinstrumente sind dafür gebaut, Generationen zu begleiten. Trotzdem landen unzählige hochwertige Instrumente ungenutzt in Kellern oder auf Dachböden“, erklärt Peter Windischhofer, Co-Gründer und CEO von refurbed. Mit dem Einstieg in das neue Segment wolle man zeigen, „dass Refurbishment heute weit mehr leisten kann als bei klassischer Unterhaltungselektronik“.

Jedes Instrument erhält vor dem Verkauf ein professionelles Refurbishment. © refurbed

Schrittweiser Ausbau der Kategorie

In den kommenden Wochen soll das Angebot zunächst um Effektpedale und Verstärker erweitert werden. Im Anschluss ist die Aufnahme von Synthesizern sowie klassischen Instrumenten wie Geigen und Trompeten vorgesehen. Langfristig verfolgt refurbed das Ziel, sämtliche Musikinstrumente und musikbezogene Produkte auf seinem Marktplatz anzubieten.

„Unser Ziel ist es, immer mehr Produktkategorien für die Kreislaufwirtschaft zu erschließen und nachhaltigen Konsum dort möglich zu machen, wo ihn viele bislang noch nicht erwartet hätten“, so Peter Windischhofer zur Sortimentsstrategie von refurbed.

Laut Unternehmensangaben entwickelte sich die neue Kategorie bereits in der Testphase zum bislang erfolgreichsten Launch der Firmengeschichte und wachse aktuell doppelt so schnell wie das restliche Sortiment.

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